Über SIGEKO

Was ist SIGEKO? 

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, kurz SiGeKo, ist eine Person, die für die Organisation und Überwachung des Arbeitsschutzes auf Baustellen verantwortlich ist. Er berät und unterstützt den Bauherrn sowie alle beteiligten Unternehmen in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsschutzfragen. 

Der Bauherr bestellt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo), wenn auf der Baustelle Beschäftigte von mehreren Unternehmen involviert sind. Der SiGeKo hat gemäß § 3 der Baustellenverordnung bestimmte Aufgaben während der Planung und Umsetzung des Bauprojekts. Die Bestellung eines SiGeKos entbindet den Bauherrn jedoch nicht von seiner eigenen Verantwortung, die Verpflichtungen gemäß der Baustellenverordnung zu erfüllen (§ 3 Abs. 1a BaustellV).

Was sind die Aufgaben eines SIGEKOS?

Der SiGeKo arbeitet eng mit Bauherren, Bauleitern, Auftragnehmern und anderen am Bau beteiligten Parteien zusammen, um sicherzustellen, dass die Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt werden. 

Er nimmt an Baubesprechungen teil, führt Sicherheitsunterweisungen durch, überwacht die Baustelle auf potenzielle Gefahren, erstellt Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne für Bauvorhaben und überwacht deren Umsetzung durch regelmäßige Kontrollen und ergreift geeignete Maßnahmen zur Risikominderung. Dadurch soll die Gefahr von Unfällen und Gesundheitsschäden auf Baustellen minimiert werden.

SiGeKo-Leistungen in der Planungsphase:
  • Analyse der Vorplanung, Entwurfsplanung und Werkplanung auf Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekte und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten
  • Ausarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) auf der Grundlage der vorgenommenen Analyse
  • Feststellen von Wechselwirkungen zu betrieblichen Tätigkeiten
  • Beratung bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Wartungseinrichtungen
  • Festlegen von Meldepflichten an den SiGeKo
  • Erstellen einer Unterlage nach Baustellenverordnung für eine sichere Durchführung von Instandhaltungsarbeiten
  • Erstellen der Vorankündigung
SiGeKo-Leistungen in der Ausführungsphase:
  • Fortlaufende Kontrolle der Einhaltung vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) durch alle Beteiligten.
  • Achten auf Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten sowie auch gegenüber Dritten.
  • Veranlassen geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken und Einschreiten bei Gefahrenzuständen.
  • Organisieren und koordinieren der Zusammenarbeit der Unternehmer im Rahmen von Baustellenbesprechungen.
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Bauausführenden und deren Koordination.
  • Anpassung des SiGe-Planes bei erheblichen Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens.

Durch die konsequente Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die effektive Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination trägt der SiGeKo maßgeblich dazu bei, dass Bauprojekte sicher und unfallfrei ablaufen. Ein gut ausgebildeter und verantwortungsbewusster SiGeKo ist daher von großer Bedeutung für den Erfolg und die Sicherheit von Bauvorhaben.

 

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Der SiGeKo muss die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, Gesundheitsvorschriften und des Umweltschutzes sicherstellen. 

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) arbeitet in Deutschland auf der Grundlage der Baustellenverordnung (BaustellV) sowie der Verordnung zur Gesundheitsschutz- und Sicherheitskoordination auf Baustellen (SiGeKo-Verordnung). Diese gesetzlichen Regelungen legen die Anforderungen und Pflichten für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen fest.

Die Baustellenverordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen und stellt sicher, dass die Verantwortlichkeiten klar definiert sind. Sie verpflichtet Bauherren zur Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators für Bauprojekte, bei denen mehrere Unternehmen tätig sind oder die eine bestimmte Größe oder Dauer überschreiten.

Die SiGeKo-Verordnung konkretisiert die Anforderungen an die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen gemäß der Baustellenverordnung. Sie legt fest, welche Aufgaben und Pflichten der SiGeKo hat, welche Qualifikationen er benötigt und wie die Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung umzusetzen ist.

Diese Gesetze dienen dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz aller Personen auf Baustellen zu gewährleisten, Unfälle zu vermeiden und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Der SiGeKo ist somit eine wichtige Schlüsselfigur, um die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten und die Sicherheit auf Baustellen zu gewährleisten.

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist entscheidend, um Unfälle und Gesundheitsschäden auf Baustellen zu minimieren. Der SiGeKo spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung dieser Vorschriften und sorgt dafür, dass alle Beteiligten ihre Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz wahrnehmen.