Jetzt Fachkraft für Arbeitssicherheit finden!

Der schnelle Weg zu Ihrer Sifa

Datum: 05.02.2026 – Aktualisiert am: 05.02.2026 – Autor: Dipl.-Ing. Torsten Tesch

Fachkraft für Arbeitssicherheit: Was ist das überhaupt?


Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (kurz Sifa) ist ein speziell ausgebildeter Experte, der Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes berät und unterstützt. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und unverzichtbar für jedes Unternehmen. Sie sorgt dafür, dass Arbeitsplätze sicher sind, Gefährdungen erkannt und Unfälle vermieden werden. Die Sifa entwickelt also Maßnahmen zur Prävention und sorgt dafür, dass gesetzliche Vorgaben zum Arbeitsschutz eingehalten werden.

Vor allem kleine und mittlere Betriebe setzen häufig auf eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Warum? Weil das flexibler ist – und meist auch günstiger.

Torsten Tesch

Sie suchen eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrer Region?

Wer braucht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen?

Icon Industrie

In Werkhallen mit schweren Maschinen, Chemikalien und Schichtarbeit sorgt die Sifa dafür, dass Abläufe sicher und Mitarbeiter geschützt bleiben.

Icon Logistik

Zwischen Gabelstaplern, Lkw und Lagerregalen achtet die Sifa darauf, dass Wege sicher bleiben und körperliche Belastungen reduziert werden.

Icon Gesundheit

Bei Infektionsrisiken, schwerer körperlicher Arbeit und psychischer Belastung unterstützt die Sifa mit Hygienekonzepten und Präventionsmaßnahmen.

Icon Briefcase

Auch im Büro schafft die Sifa Sicherheit – von ergonomischen Arbeitsplätzen bis zur Stressprävention am Bildschirm.

Icon Bag Seedling

Zwischen großen Maschinen, Chemikalien und wechselnden Witterungen schützt die Sifa Mitarbeiter durch klare Regeln und wirksame Schutzmaßnahmen.

Icon User Police

Bei körperlichen und psychischen Belastungen im Einsatz sorgt die Sifa für sichere Abläufe und nachhaltige Nachsorge.

Warum sollte ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragen?

Icon Schloss

Steigert die Sicherheit im Unternehmen

Icon Ban

Senkt Unfallrisken und Arbeitsausfälle

Icon Dokument

Entlastet den Arbeitgeber weitestgehend rechtlich

Icon Zahnrad

Sorgt für einen reibungsloseren Arbeitsablauf

Icon Zeit

Spart Zeit, Geld und vermeidbare Konflikte

Wie hilft mir SIGEKO IN DER REGION bei der Suche?

Fachkraft für Arbeitssicherheit in meiner Nähe – schnell und einfach finden

Viele Unternehmer geben bei Google den Suchbegriff „Fachkraft für Arbeitssicherheit in meiner Nähe“ ein, weil sie eine schnelle, verlässliche und kostengünstige Lösung suchen. Der Vorteil einer regionalen Fachkraft liegt auf der Hand: kurze Anfahrtswege, dadurch geringere Kosten, eine schnelle Verfügbarkeit im Notfall und ein persönlicher Ansprechpartner vor Ort, der den Betrieb und seine Besonderheiten kennt.

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GOOGLE SNIPPET
 

Sifa, Fasi oder HSE?

Die Abkürzungen für „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ sorgen manchmal für Verwirrungen. In Deutschland ist „Sifa“ gängig.

💡 Die Bezeichnung „Fasi“ ist die ältere, inoffizielle Abkürzung, während „Sifa“ heute der anerkannte Standardbegriff ist.

Beide Begriffe meinen dasselbe: Die gesetzlich vorgeschriebene Fachkraft, die Arbeitgeber in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes unterstützt. 
Während in Deutschland der Begriff Sifa etabliert ist, spricht man im internationalen Kontext häufig vom HSE-Manager (Health, Safety, Environment).
 

BezeichnungStatus heuteTypische Verwendung
FasiVeraltet / kaum noch genutztÄltere Dokumente, ältere Firmenkultur, gelegentlich noch umgangssprachlich 
SifaOffiziell & aktuellGesetzestexte (ASiG), DGUV Vorschrift 2, Ausbildungsgänge, Stellenanzeigen
HSEInternational üblichMultinationale Unternehmen, internationale Standards, HSE-Manager oder HSE-Engineer

Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit lassen sich in zwei Bereiche unterteilen: gesetzlich vorgeschriebene Tätigkeiten, die im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 festgelegt sind, sowie ergänzende Praxisaufgaben, die sich aus den individuellen Anforderungen eines Unternehmens ergeben.

Diese Unterscheidung macht deutlich, welche Pflichten zwingend erfüllt werden müssen und welche zusätzlichen Leistungen sinnvoll sind, um den Arbeitsschutz nachhaltig zu verbessern.
 

Aufgaben SifaArtKurzbeschreibungGesetzliche Grundlage
Arbeitgeber beratenGesetzlichUnterstützung in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung.ASiG § 6 Abs. 1 Nr. 1
Gefährdungsbeurteilungen erstellenGesetzlichAnalyse von Gefahren, Ableitung und Dokumentation von Schutzmaßnahmen.ArbSchG § 5–6; DGUV Vorschrift 2
Arbeitsplätze & Arbeitsabläufe gestaltenGesetzlichMitwirkung bei der ergonomischen und sicheren Gestaltung von Arbeitsplätzen und Prozessen.ASiG § 6 Abs. 1 Nr. 4
Betriebsanlagen & Arbeitsmittel prüfenGesetzlichKontrolle von Maschinen, Geräten und Verfahren vor Inbetriebnahme und regelmäßig.ASiG § 6 Abs. 1 Nr. 2
Betriebsbegehungen / MängelbehebungGesetzlichRegelmäßige Rundgänge im Betrieb, Aufdecken von Gefahren und Vorschläge zu deren Beseitigung.ASiG § 6 Abs. 1 Nr. 5; DGUV Vorschrift 2
Sicherheitsunterweisungen durchführenGesetzlichSchulung der Beschäftigten im sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln, Gefahren und Notfällen.ASiG § 6 Abs. 1 Nr. 4; ArbSchG § 12
Unfälle untersuchenGesetzlichAnalyse von Ursachen nach Arbeitsunfällen, Ableitung von Maßnahmen zur Prävention.ASiG § 6 Abs. 3 Nr. 3
Zusammenarbeit koordinierenGesetzlichEnge Abstimmung mit Betriebsarzt, Betriebsrat, Berufsgenossenschaften und Behörden.ASiG § 9; DGUV Vorschrift 2
Dokumentation erstellen & pflegenGesetzlichErstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Berichten und Nachweisen für Behörden.ArbSchG § 6; DGUV Vorschrift 2
Prävention fördernErgänzende PraxisEntwicklung von Strategien zur nachhaltigen Unfall- und Gesundheitsprävention.Abgeleitet aus ArbSchG § 3 (Grundpflichten des Arbeitgebers)
Unterstützung bei Audits & ZertifizierungenErgänzende PraxisMitwirkung bei Arbeitsschutz- und Managementsystemen (z. B. ISO 45001, ISO 14001).Keine Pflicht
Organisation von NotfallmaßnahmenErgänzende PraxisMitwirkung bei Erste-Hilfe-, Brandschutz- und Evakuierungsplänen.ArbSchG § 10; ASR A2.2 (Brandschutz)

Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit umfassen weit mehr als nur die reine Unfallverhütung. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten wie Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsbegehungen oder Sicherheitsunterweisungen übernehmen Fachkräfte für Arbeitssicherheit auch praxisnahe Zusatzaufgaben. Dazu zählen etwa die Unterstützung bei Audits, die Mitwirkung an Notfallkonzepten oder die Förderung einer langfristigen Präventionskultur im Unternehmen.

Einsatzorte einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wer braucht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit? Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden in allen Branchen gebraucht: Denn Arbeitsschutz betrifft jeden Arbeitsplatz, egal ob im Büro, in der Produktion oder auf der Baustelle. Der konkrete Aufgabenfokus variiert je nach Branche und den dort typischen Gefährdungen.

Hier ein Überblick:

BrancheTypische RisikenAufgaben der Sifa
Industrie & ProduktionMaschinenunfälle, Chemikalien, Lärm, SchichtarbeitGefährdungsbeurteilungen, Arbeitsmittelprüfungen, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
HandwerkVerletzungen durch Werkzeuge, elektrische Geräte, Chemikalien (z. B. Lacke)Sicherheitsunterweisungen, PSA-Kontrolle (persönliche Schutzausrüstung), Schulungen
Logistik & TransportUnfälle mit Gabelstaplern, Lkw, körperliche Belastungen beim HebenWege- und Lagersicherheit, Fahrerschulungen, ergonomisches Heben & Tragen
Gesundheits- & PflegebereichInfektionen, körperliche Belastung, psychische BelastungenHygienekonzepte, rückenschonendes Arbeiten, psychische Gefährdungsbeurteilungen
Büro & VerwaltungErgonomische Probleme, Bildschirmarbeit, StressErgonomische Arbeitsplatzgestaltung, Pausenregelungen, Stressprävention
LandwirtschaftMaschinenunfälle, Chemikalien, WitterungseinflüsseMaschinensicherheit, Gefahrstoffmanagement, Unterweisungen
Öffentlicher Dienst & EinsatzkräfteUnfälle bei Einsätzen, körperliche & psychische BelastungNotfallorganisation, PSA-Kontrolle, Nachbereitung von Einsätzen


Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in allen Branchen gefragt: Von der kleinen Bäckerei über die Fabrikhalle bis zum Büro. Die Schwerpunkte ändern sich je nach Arbeitsumfeld, aber Ziel ist immer dasselbe: Gesundheitsschutz, Unfallvermeidung und Rechtskonformität im Betrieb.

Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Grundlage hierfür sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2. Beide schreiben vor, dass jedes Unternehmen – unabhängig von Branche und Größe – eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen muss.

In der Praxis bedeutet das: Jedes Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter ist verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Das gilt auch für Einzelunternehmer mit Angestellten.

Kleinbetriebe können im Rahmen der Kleinbetriebsbetreuung teilweise selbst Verantwortung übernehmen, doch meist ist hier die Beauftragung einer externen Sifa die einfachere und kostengünstigere Lösung. Grundsätzlich können Unternehmen frei entscheiden, ob sie eine interne oder externe Fachkraft bestellen – bei kleinen Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten ist jedoch fast immer die externe Variante sinnvoll, da sie geringere Kosten verursacht und die gesetzlichen Anforderungen zuverlässig abdeckt.

💡 Jedes Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter ist verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.

UnternehmensgrößeGesetzliche AnforderungTypische Lösung
1–10 BeschäftigtePflicht zur Bestellung, vereinfachte Regelungen möglichExterne Fachkraft für Arbeitssicherheit, oft Pauschalbetreuung
11–50 BeschäftigteUmfangreichere Betreuung notwendig, abhängig von Branche und GefährdungspotenzialExterne Fachkraft oder teilweise interne Lösung
Über 50 BeschäftigteRegelmäßige und intensivere Betreuung, umfangreiche Gefährdungsbeurteilungen und UnterweisungenHäufig interne Sifa (angestellt) oder externe Fachkraft mit festen Einsätzen
Großbetriebe mit hohen Gefahrenklassen (z. B. Chemie, Bau)Besonders hoher Betreuungsaufwand vorgeschriebenMeist interne Sifa plus ergänzende externe Spezialisten

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist Pflicht. Für kleine Betriebe lohnt sich eher die externe Lösung, während größere Unternehmen häufig interne Sifas beschäftigen.

Entscheidend ist: Je größer und gefährlicher der Betrieb, desto höher der Betreuungsaufwand.

Das vereinfachte Betreuungsmodell (auch Kleinbetriebsbetreuung genannt) ist eine Sonderregelung für kleine Unternehmen, die von den Berufsgenossenschaften angeboten wird. Es soll sicherstellen, dass auch Betriebe mit wenigen Beschäftigten die Pflichten im Arbeitsschutz erfüllen, ohne dafür den vollen organisatorischen und finanziellen Aufwand einer umfassenden Betreuung tragen zu müssen.

 

Vereinfachtes Betreuungsmodell nach DGUV Vorschrift 2

Für wen gilt es?

  • Kleinbetriebe mit bis zu 10 Beschäftigten
  • In einigen Branchen (z. B. Handwerk) kann das Modell sogar bis 50 Beschäftigte angewandt werden

 

Wie funktioniert es?

Schritt 1: Unternehmer übernimmt selbst die Verantwortung

  • Der Unternehmer besucht Sicherheitsseminare der Berufsgenossenschaft.
  • Dort wird er geschult, Gefährdungen zu erkennen und Arbeitsschutzmaßnahmen einzuleiten.
  • Bei Bedarf zieht er eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt hinzu.

 

Schritt 2: Anlassbezogene Betreuung

  • Kleine Unternehmen beauftragen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit auf Pauschalbasis.
  • Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kommt nur bei bestimmten Anlässen:
    • Betriebsbegehungen
    • Unfällen
    • Gefährdungsbeurteilungen
    • Fragen zu Arbeitsmitteln oder Organisation

Beispiel: Ein Malerbetrieb mit 5 Mitarbeitern nimmt an der Kleinbetriebsbetreuung teil. Der Inhaber besucht regelmäßig das Seminar seiner Berufsgenossenschaft. Tritt ein Problem auf (z. B. Umgang mit Lösungsmitteln), zieht er eine externe Sifa hinzu. Damit ist der Betrieb rechtlich abgesichert, ohne dauerhaft hohe Betreuungskosten zu haben.

Die Kosten einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit hängen von verschiedenen Faktoren ab. Insbesondere von der Unternehmensgröße, der Branche und dem gewählten Abrechnungsmodell. Während ein Großunternehmen oft eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit beschäftigt, greifen kleine und mittlere Betriebe auf eine externe Lösung zurück, die deutlich flexibler und günstiger ist.

AbrechnungsmodellBeschreibungTypische Sifa Kosten
StundenpreiseAbrechnung nach tatsächlichem Einsatz (z. B. Begehung, Unterweisung, Gefährdungsbeurteilung)ca. 70–120 € pro Stunde
MonatspauschaleRegelmäßige Betreuung mit festgelegtem Leistungsumfang (z. B. Dokumentation, Unterweisungen, Begehungen)ca. 150–500 € pro Monat
ProjektbezogenEinmalige Beauftragung für spezielle Aufgaben (z. B. ISO-Zertifizierung, Unfallanalyse, Erstellung von Gefahrstoffkatastern)Individuell nach Aufwand

Sifa-Kosten nach Unternehmensgröße & Branche

  • Kleinbetriebe (1–10 Mitarbeiter): ca. 150–300 €/Monat oder 70–90 €/h
  • Mittelgroße Betriebe (11–50 Mitarbeiter): ca. 300–500 €/Monat oder 80–100 €/h
  • Großbetriebe (>50 Mitarbeiter): ab 500 €/Monat oder interne Lösung
  • Risikobranchen (Bau, Chemie, Metall): +20–30 % Zuschlag

 

Regionale Preisunterschiede für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit

In Städten wie München oder Hamburg zahlen Betriebe bis zu 120 €/Stunde, während in kleineren Städten oft nur 70–90 € fällig werden. Regionale Anbieter sind zudem bis zu 20 % günstiger.

RegionTypische Preisunterschiede bei den Sifa KostenBegründung
Ballungsräume (z. B. München, Hamburg, Frankfurt)Höhere Stundensätze, oft 100–120 € pro StundeHöhere Nachfrage, höhere Betriebskosten der Anbieter
Ländliche RegionenNiedrigere Stundensätze, oft 70–90 € pro StundeWeniger Nachfrage, geringere Fixkosten
Regionale Anbieter (über Plattformen wie SIGEKO IN DER REGION)Oft 10–20 % günstiger als überregionale AnbieterKürzere Anfahrtswege, weniger Nebenkosten, flexible Betreuung

💡 Um Klarheit über die Kosten einer Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Falle zu schaffen, empfiehlt es sich, die Angebote mehrerer Experten zu vergleichen!


Ein Angebotsvergleich lohnt sich, denn:

  • Unterschiedliche Anbieter kalkulieren ihre Leistungen individuell.
  • Durch den Vergleich von Leistungen und Preisen können Unternehmen bis zu 30 % der Kosten sparen.
  • Neben dem Preis sollten auch Erfahrung in der Branche und die regionale Nähe verglichen werden, um den besten Experten auszuwählen.

 

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Typische Leistungen in einem Sifa-Angebot

Ein Angebot für die Betreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit umfasst in der Regel ein klar definiertes Paket an Leistungen, die sowohl gesetzlich vorgeschrieben als auch praktisch notwendig sind.

In ein typisches Sifa Angebot gehören folgende Positionen:

LeistungBeschreibungHäufigkeit / Aktualisierung
GefährdungsbeurteilungenAnalyse der Arbeitsplätze, Maschinen und Tätigkeiten, Ermittlung von Risiken und MaßnahmenBei Neueinführung von Arbeitsmitteln/Verfahren, ansonsten regelmäßig überprüfen (mind. alle 1–2 Jahre)
SicherheitsunterweisungenSchulungen der Beschäftigten zu Arbeitsschutz, Maschinen, Gefahrstoffen, NotfällenMindestens einmal jährlich, zusätzlich bei Neueinstellungen oder Änderungen im Arbeitsablauf
BetriebsbegehungenRundgänge im Betrieb zur Erkennung von GefahrenquellenJe nach Betriebsgröße und Risikoprofil 1–4 Mal pro Jahr
Unterstützung bei ZertifizierungenVorbereitung und Begleitung von Audits (z. B. ISO 45001)Nach Bedarf, meist alle 1–3 Jahre bei Rezertifizierungen oder internen Audits
UnfallanalysenUntersuchung von Arbeitsunfällen und Beinahe-Unfällen, Festlegung von PräventionsmaßnahmenAnlassbezogen, direkt nach jedem Vorfall
DokumentationNachweise zu Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Begehungen und MaßnahmenLaufend aktualisiert, spätestens bei Änderungen oder jährlichen Prüfungen

 

Die Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Manche Leistungen wie Unfallanalysen sind anlassbezogen, während andere wie Unterweisungen oder Betriebsbegehungen in festen Intervallen regelmäßig erfolgen müssen.

 

Dokumentation als Schlüssel zur Rechtssicherheit

Ein besonders wichtiger Bestandteil des Angebots ist die Dokumentation. Die externe Fachkraft erstellt alle relevanten Unterlagen – von Gefährdungsbeurteilungen bis hin zu Unterweisungsnachweisen – und sorgt so dafür, dass Unternehmen gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherungen rechtlich abgesichert sind.

💡 Ein Sifa-Angebot enthält weit mehr als nur Beratung: Es kombiniert Analyse, Prävention, Schulung und Dokumentation. Dadurch wird nicht nur die Sicherheit im Betrieb verbessert, sondern auch die gesetzliche Nachweispflicht zuverlässig erfüllt.

Die Beauftragung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ist für viele Unternehmen der einfachste Weg, um die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 zu erfüllen. Dabei gilt es, die Zusammenarbeit klar zu strukturieren, um Rechtssicherheit und eine effiziente Betreuung zu gewährleisten.

Ablauf der Beauftragung einer Sifa

Der Prozess verläuft in mehreren Schritten:

  1. Bedarfsermittlung: Der Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte vermittelt werden, wie groß der Betrieb ist, in welcher Branche er tätig ist und welche Gefährdungen bestehen.
  2. Angebote vergleichen: Mehrere Anbieter sollten hinsichtlich Leistungen, Erfahrung und Kosten verglichen werden. Häufig lassen sich dabei Einsparungen von bis zu 30 % erzielen.
  3. Vertrag abschließen: Im Vertrag werden Leistungen, Pflichten und Betreuungsumfang eindeutig geregelt.
  4. Regelmäßige Betreuung: Die externe Sifa führt Betriebsbegehungen durch, erstellt Gefährdungsbeurteilungen, dokumentiert Maßnahmen und berät kontinuierlich.

Vertragliche Pflichten

  • Arbeitgeber: Ist verpflichtet, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen, Gefährdungen ernst zu nehmen und für deren Beseitigung zu sorgen.
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit: Berät unabhängig, dokumentiert die durchgeführten Maßnahmen und meldet erkannte Gefahren. Sie ist dabei weisungsfrei, trägt aber Verantwortung für ihre fachgerechte Beratung.

 

Umfang der Betreuung

Der Umfang richtet sich nach Mitarbeiterzahl und Gefährdungsklasse des Unternehmens.

  • Kleine Betriebe mit geringem Gefährdungspotenzial benötigen oft nur wenige Termine pro Jahr.
  • Mittelständische und große Unternehmen sowie risikoreiche Branchen (z. B. Bau, Chemie) benötigen eine deutlich intensivere Betreuung.

 

Mindestvertragslaufzeiten

In der Praxis werden häufig 12 Monate Vertragslaufzeit vereinbart. Das gibt beiden Seiten Planungssicherheit und ermöglicht eine kontinuierliche Betreuung. Manche Anbieter bieten jedoch auch flexiblere Modelle an, etwa quartalsweise oder projektbezogene Verträge, die sich besonders für kleinere Unternehmen eignen.

Vorteile einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit

VorteilBedeutung für Unternehmen
Flexibel buchbarNur dann Kosten, wenn Bedarf besteht
Branchenübergreifendes WissenProfitieren von Best Practices anderer Firmen
KostengünstigKeine Fixgehälter, sondern planbare Honorare
RechtssicherDokumentation, Nachweise, Unterstützung bei BG-Prüfungen
Regional verfügbarSchnell vor Ort, geringe Reisekosten

Interne vs. externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Unternehmen können wählen, ob sie eine interne oder eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) bestellen. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile, die vor allem von der Unternehmensgröße und den betrieblichen Anforderungen abhängen.

Eine interne Sifa ist fest im Unternehmen angestellt, kennt die Abläufe im Detail und ist jederzeit verfügbar. Allerdings entstehen dadurch fixe Personalkosten, und das Wissen ist auf die eigene Branche beschränkt.

Eine externe Sifa wird nach Bedarf beauftragt. Sie bringt branchenübergreifende Erfahrung mit, ist deutlich kostengünstiger für kleinere Betriebe und flexibel einsetzbar. Der einzige Nachteil: Sie ist nicht dauerhaft im Unternehmen präsent.

KriteriumInterne SifaExterne Sifa
KostenFixes Gehalt, laufende PersonalkostenFlexible Honorare, Kosten nur nach Bedarf
ErfahrungBetriebsspezifisch, kennt interne AbläufeBranchenübergreifend, breiter Erfahrungsschatz
VerfügbarkeitVollzeit im BetriebNach Bedarf und vereinbarten Terminen
Geeignet fürGroßunternehmen mit hohem BetreuungsbedarfKleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start-ups

Wann lohnt sich eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

  • Für kleine und mittlere Unternehmen, die keine Vollzeit-Sifa benötigen.
  • Wenn im Betrieb kein interner Mitarbeiter die Qualifikation für die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit hat.

 

  • Fazit: Auch wenn eine interne Fachkraft in Großunternehmen sinnvoll sein kann, ist die externe Sifa für die meisten Betriebe die bessere Wahl. Sie ist flexibel, kosteneffizient und bringt umfangreiche Erfahrung aus verschiedenen Branchen mit.

Bei einem Arbeitsunfall stellt sich oft die Frage nach der Haftung. Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber bleibt verantwortlich für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten. Auch wenn eine Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragt wird, entbindet das den Unternehmer nicht von seiner Pflicht, den Arbeitsschutz im Betrieb sicherzustellen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt eine beratende Funktion und sorgt dafür, dass alle Gefährdungen erkannt, bewertet und geeignete Maßnahmen vorgeschlagen werden.


Eine Haftung der Fachkraft für Arbeitssicherheit kommt nur dann in Betracht, wenn ihr grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Also etwa, wenn sie offensichtliche Gefahren bewusst ignoriert oder falsche Empfehlungen gibt. Damit Unternehmen jedoch rechtlich abgesichert sind, ist es entscheidend, dass die Betreuung nachweislich erfolgt. Dies geschieht durch eine lückenlose Dokumentation, regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten sowie wiederkehrende Betriebsbegehungen.

Woran erkennt man eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Auswahl einer geeigneten Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ist entscheidend für die Sicherheit im Betrieb und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Deshalb sollten Unternehmen bei der Auswahl auf klare Qualitätsmerkmale achten.

Eine gute Sifa bringt nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung mit, sondern auch praktische Erfahrung in der jeweiligen Branche sowie Zusatzqualifikationen, die den Arbeitsschutz im Unternehmen auf ein höheres Niveau heben.

  • DGUV-zertifizierte Ausbildung: Offizieller Nachweis einer anerkannten Weiterbildung
  • Branchenspezifische Erfahrung: Praktische Kenntnisse in Ihrer Branche (z. B. Bau, Pflege, Industrie)
  • Zusatzqualifikationen: z. B. Brandschutzbeauftragter, HSE-Manager oder Gefahrstoffmanagement

 

Wichtige Zertifizierungen und Nachweise

  • Abgeschlossene Sifa-Weiterbildung: Ohne diesen Nachweis darf niemand als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig werden
  • Anerkennung durch Berufsgenossenschaften: Sichert die rechtliche Akzeptanz der Qualifikation

 

Vorteile regionaler Fachkräfte

Neben Qualifikation und Erfahrung spielen auch regionale Faktoren eine wichtige Rolle. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit aus der Region bietet klare wirtschaftliche und organisatorische Vorteile:

  • Geringere Reisekosten: Keine hohen Anfahrtswege, Kostenersparnis für den Betrieb
  • Schnelle Verfügbarkeit: Kurzfristig vor Ort bei Begehungen, Unfällen oder Audits
  • Persönlicher Ansprechpartner: Direkte Betreuung mit kurzen Kommunikationswegen

Der Weg zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) führt über eine spezialisierte Weiterbildung, die von anerkannten Institutionen wie der DGUV, den Berufsgenossenschaften, dem TÜV oder der DEKRA angeboten wird. Diese Qualifikation ist gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Grundlage dafür, dass eine Person offiziell als Sifa im Unternehmen bestellt werden darf.

Wie wird man Sifa?

Um die Weiterbildung beginnen zu können, ist eine abgeschlossene technische Berufsausbildung notwendig, z. B. als Meister, Techniker oder Ingenieur. Zudem wird mehrjährige Berufserfahrung vorausgesetzt, damit die Teilnehmer ein fundiertes Praxisverständnis mitbringen.

 

Zeitlicher Ablauf:

  1. Abgeschlossene technische Berufsausbildung (Meister, Techniker, Ingenieur)
  2. Mehrjährige Berufserfahrung
  3. Weiterbildung bei anerkannten Institutionen (z. B. TÜV, zertifizierte Weiterbildungsträger)
Weiterbildung

Die Qualifizierung erfolgt über einen mehrstufigen Sifa-Lehrgang, der sich aus Theorie- und Praxisphasen zusammensetzt. Die Teilnehmer lernen dabei alles Wesentliche zu Arbeitsschutzrecht, Gefährdungsbeurteilungen, Organisation und Sicherheitstechnik. Darüber hinaus sind Zusatzausbildungen wie zum Brandschutzbeauftragten oder HSE-Manager (Health, Safety, Environment) möglich, die das Einsatzspektrum deutlich erweitern.

 

Wer darf die Weiterbildung machen?
  • Meister
  • Techniker
  • Ingenieure
  • Personen mit gleichwertiger Qualifikation

Damit richtet sich die Weiterbildung vor allem an Fachkräfte mit technischem Hintergrund, die durch ihre Vorbildung ein gutes Verständnis für Prozesse, Maschinen und Arbeitsplätze haben.

Verantwortung der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Nach erfolgreicher Qualifizierung trägt die Sifa eine hohe Verantwortung:

  • Sie hat eine Beratungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber und muss diesen in allen Fragen des Arbeitsschutzes unterstützen.
  • Zudem besteht eine Dokumentationspflicht, um Nachweise für Behörden und Berufsgenossenschaften sicherzustellen.
  • Wichtig: Die Fachkraft ist weisungsfrei in ihren Empfehlungen – sie kann also unabhängig beraten –, hat jedoch keine Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern.
     

Häufig gestellte Fragen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)?

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) berät Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsbegehungen, Sicherheitsunterweisungen, Unfallanalysen und die Dokumentation aller Arbeitsschutzmaßnahmen. Ziel ist es, Gefahren zu erkennen, Unfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.

Wer braucht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Grundsätzlich jedes Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter ist verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Büro, einen Handwerksbetrieb oder eine Produktionsfirma handelt.

Ab wann muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragt werden?

Die Pflicht zur Bestellung gilt ab dem ersten Mitarbeiter. Kleinbetriebe mit bis zu 10 Beschäftigten können das vereinfachte Betreuungsmodell der Berufsgenossenschaften nutzen. In größeren Unternehmen steigt der Betreuungsaufwand und damit auch der Bedarf an regelmäßigen Sifa-Einsätzen.

Checkliste: Brauche ich eine externe Sifa?
  • Haben Sie Angestellte in deinem Unternehmen? → Dann ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht.
  • Beschäftigen Sie weniger als 10 Mitarbeiter? → Externe Sifa mit Kleinbetriebsregelung reicht in der Regel aus.
  • Beschäftigen Sie mehr als 50 Mitarbeiter? → Interne Lösung oder externe Fachkraft mit regelmäßigem Einsatz notwendig.
  • Arbeiten Sie in einer Gefahrstoff- oder Hochrisikobranche (z. B. Bau, Chemie, Metall)? → Umfangreichere Betreuung gesetzlich vorgeschrieben.
  • Wollen Sie Kosten sparen und flexibel bleiben? → Externe Sifa ist meist die beste Lösung.
Was sind die Aufgaben einer Sifa?

Die Aufgaben einer Sifa sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und in der DGUV Vorschrift 2 festgelegt. Dazu gehören u. a.:

  • Beratung des Arbeitgebers
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
  • Betriebsbegehungen und Mängelbeseitigung
  • Unfallanalysen
  • Dokumentation für Behörden und Berufsgenossenschaften
    Darüber hinaus unterstützen viele Sifas bei Audits, Zertifizierungen und Präventionsmaßnahmen.
Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Kosten für eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit hängen von Betriebsgröße, Branche und Abrechnungsmodell ab:

  • Stundenpreise: ca. 70–120 €
  • Monatspauschalen: ca. 150–500 €
  • Projektbezogen: individuell (z. B. für ISO-Zertifizierungen oder Unfallanalysen)
    Ein Angebotsvergleich lohnt sich: Unternehmen können so bis zu 30 % sparen.
Interne oder externe Fachkraft – was ist besser?
  • Interne Fachkraft: sinnvoll für große Unternehmen, dauerhaft im Betrieb, aber hohe Fixkosten.
  • Externe Fachkraft: ideal für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), flexible Betreuung, branchenübergreifende Erfahrung und geringere Kosten.
    👉 Für die meisten Betriebe ist eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit die bessere Wahl.
Muss auch ein Kleinbetrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit haben?

Ja. Auch kleine Unternehmen sind verpflichtet, eine Sifa zu bestellen. Meist nutzen sie das vereinfachte Betreuungsmodell, bei dem der Unternehmer an Schulungen der Berufsgenossenschaft teilnimmt und eine externe Sifa bei Bedarf hinzugezogen wird.

Wer haftet bei einem Arbeitsunfall? Der Arbeitgeber oder die Sifa?

Die Verantwortung bleibt immer beim Arbeitgeber. Die Sifa berät, dokumentiert und schlägt Maßnahmen vor. Eine Haftung der Fachkraft für Arbeitssicherheit entsteht nur bei grober Fahrlässigkeit, z. B. wenn Gefahren bewusst ignoriert werden.

Was ist die Abkürzung von Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die offizielle Abkürzung für Fachkraft für Arbeitssicherheit lautet Sifa. In älteren Dokumenten oder umgangssprachlich findet man auch noch die Bezeichnung Fasi, die heute jedoch kaum noch verwendet wird. Im internationalen Kontext wird die Rolle häufig mit HSE (Health, Safety, Environment) gleichgesetzt – also HSE-Manager oder HSE-Engineer.

Wie wird man Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Um Fachkraft für Arbeitssicherheit zu werden, ist eine abgeschlossene technische Berufsausbildung (z. B. als Meister, Techniker oder Ingenieur) sowie mehrjährige Berufserfahrung notwendig. Darauf aufbauend folgt eine Weiterbildung zur Sifa, die von anerkannten Institutionen wie der DGUV, TÜV, DEKRA oder den Berufsgenossenschaften angeboten wird. Diese Weiterbildung besteht aus mehreren Modulen mit Theorie- und Praxiseinheiten und dauert in der Regel 1,5 bis 2 Jahre berufsbegleitend. Erst mit dieser Qualifikation darf eine Person offiziell als Sifa bestellt werden.

Wie erkenne ich eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Eine gute Sifa erkennt man an:

  • DGUV-zertifizierter Ausbildung
  • Branchenspezifischer Erfahrung
  • Zusatzqualifikationen (z. B. Brandschutz, HSE-Management)
  • Anerkennung durch Berufsgenossenschaften
    Besonders sinnvoll ist die Wahl einer regionalen Fachkraft für Arbeitssicherheit, da sie schnell verfügbar ist und geringere Reisekosten verursacht.
Wie finde ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in meiner Nähe?

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