Der schnelle Weg zu Ihrer Sifa
Datum: 05.02.2026 – Aktualisiert am: 05.02.2026 – Autor: Dipl.-Ing. Torsten Tesch
Wer braucht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen?
Warum sollte ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragen?
Steigert die Sicherheit im Unternehmen
Senkt Unfallrisken und Arbeitsausfälle
Entlastet den Arbeitgeber weitestgehend rechtlich
Sorgt für einen reibungsloseren Arbeitsablauf
Spart Zeit, Geld und vermeidbare Konflikte
Wie hilft mir SIGEKO IN DER REGION bei der Suche?
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Inhaltsverzeichnis:
- Sifa, Fasi oder HSE?
- Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Einsatzorte einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Gesetzliche Anforderungen und Sifa-Pflicht
- Sonderfall: Kleinbetriebsbetreuung
- Kosten und Honorar einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Typische Leistungen in einem Sifa Angebot
- Externe Sifa beauftragen – das müssen Sie wissen
- Interne vs. Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Wer haftet bei einem Arbeitsunfall?
- Woran erkennt man eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Hintergrundwissen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
- FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sifa, Fasi oder HSE?
Sifa, Fasi oder HSE?
Die Abkürzungen für „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ sorgen manchmal für Verwirrungen. In Deutschland ist „Sifa“ gängig.
💡 Die Bezeichnung „Fasi“ ist die ältere, inoffizielle Abkürzung, während „Sifa“ heute der anerkannte Standardbegriff ist.
Beide Begriffe meinen dasselbe: Die gesetzlich vorgeschriebene Fachkraft, die Arbeitgeber in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes unterstützt.
Während in Deutschland der Begriff Sifa etabliert ist, spricht man im internationalen Kontext häufig vom HSE-Manager (Health, Safety, Environment).
| Bezeichnung | Status heute | Typische Verwendung |
|---|---|---|
| Fasi | Veraltet / kaum noch genutzt | Ältere Dokumente, ältere Firmenkultur, gelegentlich noch umgangssprachlich |
| Sifa | Offiziell & aktuell | Gesetzestexte (ASiG), DGUV Vorschrift 2, Ausbildungsgänge, Stellenanzeigen |
| HSE | International üblich | Multinationale Unternehmen, internationale Standards, HSE-Manager oder HSE-Engineer |
Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit lassen sich in zwei Bereiche unterteilen: gesetzlich vorgeschriebene Tätigkeiten, die im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 festgelegt sind, sowie ergänzende Praxisaufgaben, die sich aus den individuellen Anforderungen eines Unternehmens ergeben.
Diese Unterscheidung macht deutlich, welche Pflichten zwingend erfüllt werden müssen und welche zusätzlichen Leistungen sinnvoll sind, um den Arbeitsschutz nachhaltig zu verbessern.
| Aufgaben Sifa | Art | Kurzbeschreibung | Gesetzliche Grundlage |
|---|---|---|---|
| Arbeitgeber beraten | Gesetzlich | Unterstützung in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung. | ASiG § 6 Abs. 1 Nr. 1 |
| Gefährdungsbeurteilungen erstellen | Gesetzlich | Analyse von Gefahren, Ableitung und Dokumentation von Schutzmaßnahmen. | ArbSchG § 5–6; DGUV Vorschrift 2 |
| Arbeitsplätze & Arbeitsabläufe gestalten | Gesetzlich | Mitwirkung bei der ergonomischen und sicheren Gestaltung von Arbeitsplätzen und Prozessen. | ASiG § 6 Abs. 1 Nr. 4 |
| Betriebsanlagen & Arbeitsmittel prüfen | Gesetzlich | Kontrolle von Maschinen, Geräten und Verfahren vor Inbetriebnahme und regelmäßig. | ASiG § 6 Abs. 1 Nr. 2 |
| Betriebsbegehungen / Mängelbehebung | Gesetzlich | Regelmäßige Rundgänge im Betrieb, Aufdecken von Gefahren und Vorschläge zu deren Beseitigung. | ASiG § 6 Abs. 1 Nr. 5; DGUV Vorschrift 2 |
| Sicherheitsunterweisungen durchführen | Gesetzlich | Schulung der Beschäftigten im sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln, Gefahren und Notfällen. | ASiG § 6 Abs. 1 Nr. 4; ArbSchG § 12 |
| Unfälle untersuchen | Gesetzlich | Analyse von Ursachen nach Arbeitsunfällen, Ableitung von Maßnahmen zur Prävention. | ASiG § 6 Abs. 3 Nr. 3 |
| Zusammenarbeit koordinieren | Gesetzlich | Enge Abstimmung mit Betriebsarzt, Betriebsrat, Berufsgenossenschaften und Behörden. | ASiG § 9; DGUV Vorschrift 2 |
| Dokumentation erstellen & pflegen | Gesetzlich | Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Berichten und Nachweisen für Behörden. | ArbSchG § 6; DGUV Vorschrift 2 |
| Prävention fördern | Ergänzende Praxis | Entwicklung von Strategien zur nachhaltigen Unfall- und Gesundheitsprävention. | Abgeleitet aus ArbSchG § 3 (Grundpflichten des Arbeitgebers) |
| Unterstützung bei Audits & Zertifizierungen | Ergänzende Praxis | Mitwirkung bei Arbeitsschutz- und Managementsystemen (z. B. ISO 45001, ISO 14001). | Keine Pflicht |
| Organisation von Notfallmaßnahmen | Ergänzende Praxis | Mitwirkung bei Erste-Hilfe-, Brandschutz- und Evakuierungsplänen. | ArbSchG § 10; ASR A2.2 (Brandschutz) |
Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit umfassen weit mehr als nur die reine Unfallverhütung. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten wie Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsbegehungen oder Sicherheitsunterweisungen übernehmen Fachkräfte für Arbeitssicherheit auch praxisnahe Zusatzaufgaben. Dazu zählen etwa die Unterstützung bei Audits, die Mitwirkung an Notfallkonzepten oder die Förderung einer langfristigen Präventionskultur im Unternehmen.
Einsatzorte einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
Einsatzorte einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
Wer braucht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit? Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden in allen Branchen gebraucht: Denn Arbeitsschutz betrifft jeden Arbeitsplatz, egal ob im Büro, in der Produktion oder auf der Baustelle. Der konkrete Aufgabenfokus variiert je nach Branche und den dort typischen Gefährdungen.
Hier ein Überblick:
| Branche | Typische Risiken | Aufgaben der Sifa |
|---|---|---|
| Industrie & Produktion | Maschinenunfälle, Chemikalien, Lärm, Schichtarbeit | Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsmittelprüfungen, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung |
| Handwerk | Verletzungen durch Werkzeuge, elektrische Geräte, Chemikalien (z. B. Lacke) | Sicherheitsunterweisungen, PSA-Kontrolle (persönliche Schutzausrüstung), Schulungen |
| Logistik & Transport | Unfälle mit Gabelstaplern, Lkw, körperliche Belastungen beim Heben | Wege- und Lagersicherheit, Fahrerschulungen, ergonomisches Heben & Tragen |
| Gesundheits- & Pflegebereich | Infektionen, körperliche Belastung, psychische Belastungen | Hygienekonzepte, rückenschonendes Arbeiten, psychische Gefährdungsbeurteilungen |
| Büro & Verwaltung | Ergonomische Probleme, Bildschirmarbeit, Stress | Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, Pausenregelungen, Stressprävention |
| Landwirtschaft | Maschinenunfälle, Chemikalien, Witterungseinflüsse | Maschinensicherheit, Gefahrstoffmanagement, Unterweisungen |
| Öffentlicher Dienst & Einsatzkräfte | Unfälle bei Einsätzen, körperliche & psychische Belastung | Notfallorganisation, PSA-Kontrolle, Nachbereitung von Einsätzen |
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in allen Branchen gefragt: Von der kleinen Bäckerei über die Fabrikhalle bis zum Büro. Die Schwerpunkte ändern sich je nach Arbeitsumfeld, aber Ziel ist immer dasselbe: Gesundheitsschutz, Unfallvermeidung und Rechtskonformität im Betrieb.
Sonderfall: Kleinbetriebsbetreuung
Das vereinfachte Betreuungsmodell (auch Kleinbetriebsbetreuung genannt) ist eine Sonderregelung für kleine Unternehmen, die von den Berufsgenossenschaften angeboten wird. Es soll sicherstellen, dass auch Betriebe mit wenigen Beschäftigten die Pflichten im Arbeitsschutz erfüllen, ohne dafür den vollen organisatorischen und finanziellen Aufwand einer umfassenden Betreuung tragen zu müssen.
Vereinfachtes Betreuungsmodell nach DGUV Vorschrift 2
Für wen gilt es?
- Kleinbetriebe mit bis zu 10 Beschäftigten
- In einigen Branchen (z. B. Handwerk) kann das Modell sogar bis 50 Beschäftigte angewandt werden
Wie funktioniert es?
Schritt 1: Unternehmer übernimmt selbst die Verantwortung
- Der Unternehmer besucht Sicherheitsseminare der Berufsgenossenschaft.
- Dort wird er geschult, Gefährdungen zu erkennen und Arbeitsschutzmaßnahmen einzuleiten.
- Bei Bedarf zieht er eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt hinzu.
Schritt 2: Anlassbezogene Betreuung
- Kleine Unternehmen beauftragen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit auf Pauschalbasis.
- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kommt nur bei bestimmten Anlässen:
- Betriebsbegehungen
- Unfällen
- Gefährdungsbeurteilungen
- Fragen zu Arbeitsmitteln oder Organisation
Beispiel: Ein Malerbetrieb mit 5 Mitarbeitern nimmt an der Kleinbetriebsbetreuung teil. Der Inhaber besucht regelmäßig das Seminar seiner Berufsgenossenschaft. Tritt ein Problem auf (z. B. Umgang mit Lösungsmitteln), zieht er eine externe Sifa hinzu. Damit ist der Betrieb rechtlich abgesichert, ohne dauerhaft hohe Betreuungskosten zu haben.
Typische Leistungen in einem Sifa-Angebot
Typische Leistungen in einem Sifa-Angebot
Ein Angebot für die Betreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit umfasst in der Regel ein klar definiertes Paket an Leistungen, die sowohl gesetzlich vorgeschrieben als auch praktisch notwendig sind.
In ein typisches Sifa Angebot gehören folgende Positionen:
| Leistung | Beschreibung | Häufigkeit / Aktualisierung |
|---|---|---|
| Gefährdungsbeurteilungen | Analyse der Arbeitsplätze, Maschinen und Tätigkeiten, Ermittlung von Risiken und Maßnahmen | Bei Neueinführung von Arbeitsmitteln/Verfahren, ansonsten regelmäßig überprüfen (mind. alle 1–2 Jahre) |
| Sicherheitsunterweisungen | Schulungen der Beschäftigten zu Arbeitsschutz, Maschinen, Gefahrstoffen, Notfällen | Mindestens einmal jährlich, zusätzlich bei Neueinstellungen oder Änderungen im Arbeitsablauf |
| Betriebsbegehungen | Rundgänge im Betrieb zur Erkennung von Gefahrenquellen | Je nach Betriebsgröße und Risikoprofil 1–4 Mal pro Jahr |
| Unterstützung bei Zertifizierungen | Vorbereitung und Begleitung von Audits (z. B. ISO 45001) | Nach Bedarf, meist alle 1–3 Jahre bei Rezertifizierungen oder internen Audits |
| Unfallanalysen | Untersuchung von Arbeitsunfällen und Beinahe-Unfällen, Festlegung von Präventionsmaßnahmen | Anlassbezogen, direkt nach jedem Vorfall |
| Dokumentation | Nachweise zu Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Begehungen und Maßnahmen | Laufend aktualisiert, spätestens bei Änderungen oder jährlichen Prüfungen |
Die Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Manche Leistungen wie Unfallanalysen sind anlassbezogen, während andere wie Unterweisungen oder Betriebsbegehungen in festen Intervallen regelmäßig erfolgen müssen.
Dokumentation als Schlüssel zur Rechtssicherheit
Ein besonders wichtiger Bestandteil des Angebots ist die Dokumentation. Die externe Fachkraft erstellt alle relevanten Unterlagen – von Gefährdungsbeurteilungen bis hin zu Unterweisungsnachweisen – und sorgt so dafür, dass Unternehmen gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherungen rechtlich abgesichert sind.
💡 Ein Sifa-Angebot enthält weit mehr als nur Beratung: Es kombiniert Analyse, Prävention, Schulung und Dokumentation. Dadurch wird nicht nur die Sicherheit im Betrieb verbessert, sondern auch die gesetzliche Nachweispflicht zuverlässig erfüllt.
Vertragliche Pflichten
- Arbeitgeber: Ist verpflichtet, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen, Gefährdungen ernst zu nehmen und für deren Beseitigung zu sorgen.
- Fachkraft für Arbeitssicherheit: Berät unabhängig, dokumentiert die durchgeführten Maßnahmen und meldet erkannte Gefahren. Sie ist dabei weisungsfrei, trägt aber Verantwortung für ihre fachgerechte Beratung.
Umfang der Betreuung
Der Umfang richtet sich nach Mitarbeiterzahl und Gefährdungsklasse des Unternehmens.
- Kleine Betriebe mit geringem Gefährdungspotenzial benötigen oft nur wenige Termine pro Jahr.
- Mittelständische und große Unternehmen sowie risikoreiche Branchen (z. B. Bau, Chemie) benötigen eine deutlich intensivere Betreuung.
Mindestvertragslaufzeiten
In der Praxis werden häufig 12 Monate Vertragslaufzeit vereinbart. Das gibt beiden Seiten Planungssicherheit und ermöglicht eine kontinuierliche Betreuung. Manche Anbieter bieten jedoch auch flexiblere Modelle an, etwa quartalsweise oder projektbezogene Verträge, die sich besonders für kleinere Unternehmen eignen.
Vorteile einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit
| Vorteil | Bedeutung für Unternehmen |
|---|---|
| Flexibel buchbar | Nur dann Kosten, wenn Bedarf besteht |
| Branchenübergreifendes Wissen | Profitieren von Best Practices anderer Firmen |
| Kostengünstig | Keine Fixgehälter, sondern planbare Honorare |
| Rechtssicher | Dokumentation, Nachweise, Unterstützung bei BG-Prüfungen |
| Regional verfügbar | Schnell vor Ort, geringe Reisekosten |
Interne vs. externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Interne vs. externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Unternehmen können wählen, ob sie eine interne oder eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) bestellen. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile, die vor allem von der Unternehmensgröße und den betrieblichen Anforderungen abhängen.
Eine interne Sifa ist fest im Unternehmen angestellt, kennt die Abläufe im Detail und ist jederzeit verfügbar. Allerdings entstehen dadurch fixe Personalkosten, und das Wissen ist auf die eigene Branche beschränkt.
Eine externe Sifa wird nach Bedarf beauftragt. Sie bringt branchenübergreifende Erfahrung mit, ist deutlich kostengünstiger für kleinere Betriebe und flexibel einsetzbar. Der einzige Nachteil: Sie ist nicht dauerhaft im Unternehmen präsent.
| Kriterium | Interne Sifa | Externe Sifa |
|---|---|---|
| Kosten | Fixes Gehalt, laufende Personalkosten | Flexible Honorare, Kosten nur nach Bedarf |
| Erfahrung | Betriebsspezifisch, kennt interne Abläufe | Branchenübergreifend, breiter Erfahrungsschatz |
| Verfügbarkeit | Vollzeit im Betrieb | Nach Bedarf und vereinbarten Terminen |
| Geeignet für | Großunternehmen mit hohem Betreuungsbedarf | Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start-ups |
Wann lohnt sich eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Für kleine und mittlere Unternehmen, die keine Vollzeit-Sifa benötigen.
- Wenn im Betrieb kein interner Mitarbeiter die Qualifikation für die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit hat.
- Fazit: Auch wenn eine interne Fachkraft in Großunternehmen sinnvoll sein kann, ist die externe Sifa für die meisten Betriebe die bessere Wahl. Sie ist flexibel, kosteneffizient und bringt umfangreiche Erfahrung aus verschiedenen Branchen mit.
Wer haftet bei einem Arbeitsunfall?
Bei einem Arbeitsunfall stellt sich oft die Frage nach der Haftung. Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber bleibt verantwortlich für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten. Auch wenn eine Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragt wird, entbindet das den Unternehmer nicht von seiner Pflicht, den Arbeitsschutz im Betrieb sicherzustellen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt eine beratende Funktion und sorgt dafür, dass alle Gefährdungen erkannt, bewertet und geeignete Maßnahmen vorgeschlagen werden.
Eine Haftung der Fachkraft für Arbeitssicherheit kommt nur dann in Betracht, wenn ihr grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Also etwa, wenn sie offensichtliche Gefahren bewusst ignoriert oder falsche Empfehlungen gibt. Damit Unternehmen jedoch rechtlich abgesichert sind, ist es entscheidend, dass die Betreuung nachweislich erfolgt. Dies geschieht durch eine lückenlose Dokumentation, regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten sowie wiederkehrende Betriebsbegehungen.
Woran erkennt man eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Woran erkennt man eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Auswahl einer geeigneten Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ist entscheidend für die Sicherheit im Betrieb und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Deshalb sollten Unternehmen bei der Auswahl auf klare Qualitätsmerkmale achten.
Eine gute Sifa bringt nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung mit, sondern auch praktische Erfahrung in der jeweiligen Branche sowie Zusatzqualifikationen, die den Arbeitsschutz im Unternehmen auf ein höheres Niveau heben.
- DGUV-zertifizierte Ausbildung: Offizieller Nachweis einer anerkannten Weiterbildung
- Branchenspezifische Erfahrung: Praktische Kenntnisse in Ihrer Branche (z. B. Bau, Pflege, Industrie)
- Zusatzqualifikationen: z. B. Brandschutzbeauftragter, HSE-Manager oder Gefahrstoffmanagement
Wichtige Zertifizierungen und Nachweise
- Abgeschlossene Sifa-Weiterbildung: Ohne diesen Nachweis darf niemand als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig werden
- Anerkennung durch Berufsgenossenschaften: Sichert die rechtliche Akzeptanz der Qualifikation
Vorteile regionaler Fachkräfte
Neben Qualifikation und Erfahrung spielen auch regionale Faktoren eine wichtige Rolle. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit aus der Region bietet klare wirtschaftliche und organisatorische Vorteile:
- Geringere Reisekosten: Keine hohen Anfahrtswege, Kostenersparnis für den Betrieb
- Schnelle Verfügbarkeit: Kurzfristig vor Ort bei Begehungen, Unfällen oder Audits
- Persönlicher Ansprechpartner: Direkte Betreuung mit kurzen Kommunikationswegen
Hintergrundwissen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Der Weg zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) führt über eine spezialisierte Weiterbildung, die von anerkannten Institutionen wie der DGUV, den Berufsgenossenschaften, dem TÜV oder der DEKRA angeboten wird. Diese Qualifikation ist gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Grundlage dafür, dass eine Person offiziell als Sifa im Unternehmen bestellt werden darf.
Um die Weiterbildung beginnen zu können, ist eine abgeschlossene technische Berufsausbildung notwendig, z. B. als Meister, Techniker oder Ingenieur. Zudem wird mehrjährige Berufserfahrung vorausgesetzt, damit die Teilnehmer ein fundiertes Praxisverständnis mitbringen.
Zeitlicher Ablauf:
- Abgeschlossene technische Berufsausbildung (Meister, Techniker, Ingenieur)
- Mehrjährige Berufserfahrung
- Weiterbildung bei anerkannten Institutionen (z. B. TÜV, zertifizierte Weiterbildungsträger)
Die Qualifizierung erfolgt über einen mehrstufigen Sifa-Lehrgang, der sich aus Theorie- und Praxisphasen zusammensetzt. Die Teilnehmer lernen dabei alles Wesentliche zu Arbeitsschutzrecht, Gefährdungsbeurteilungen, Organisation und Sicherheitstechnik. Darüber hinaus sind Zusatzausbildungen wie zum Brandschutzbeauftragten oder HSE-Manager (Health, Safety, Environment) möglich, die das Einsatzspektrum deutlich erweitern.
- Meister
- Techniker
- Ingenieure
- Personen mit gleichwertiger Qualifikation
Damit richtet sich die Weiterbildung vor allem an Fachkräfte mit technischem Hintergrund, die durch ihre Vorbildung ein gutes Verständnis für Prozesse, Maschinen und Arbeitsplätze haben.
Nach erfolgreicher Qualifizierung trägt die Sifa eine hohe Verantwortung:
- Sie hat eine Beratungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber und muss diesen in allen Fragen des Arbeitsschutzes unterstützen.
- Zudem besteht eine Dokumentationspflicht, um Nachweise für Behörden und Berufsgenossenschaften sicherzustellen.
- Wichtig: Die Fachkraft ist weisungsfrei in ihren Empfehlungen – sie kann also unabhängig beraten –, hat jedoch keine Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern.
Häufig gestellte Fragen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) berät Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsbegehungen, Sicherheitsunterweisungen, Unfallanalysen und die Dokumentation aller Arbeitsschutzmaßnahmen. Ziel ist es, Gefahren zu erkennen, Unfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.
Grundsätzlich jedes Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter ist verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Büro, einen Handwerksbetrieb oder eine Produktionsfirma handelt.
Die Pflicht zur Bestellung gilt ab dem ersten Mitarbeiter. Kleinbetriebe mit bis zu 10 Beschäftigten können das vereinfachte Betreuungsmodell der Berufsgenossenschaften nutzen. In größeren Unternehmen steigt der Betreuungsaufwand und damit auch der Bedarf an regelmäßigen Sifa-Einsätzen.
- Haben Sie Angestellte in deinem Unternehmen? → Dann ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht.
- Beschäftigen Sie weniger als 10 Mitarbeiter? → Externe Sifa mit Kleinbetriebsregelung reicht in der Regel aus.
- Beschäftigen Sie mehr als 50 Mitarbeiter? → Interne Lösung oder externe Fachkraft mit regelmäßigem Einsatz notwendig.
- Arbeiten Sie in einer Gefahrstoff- oder Hochrisikobranche (z. B. Bau, Chemie, Metall)? → Umfangreichere Betreuung gesetzlich vorgeschrieben.
- Wollen Sie Kosten sparen und flexibel bleiben? → Externe Sifa ist meist die beste Lösung.
Die Aufgaben einer Sifa sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und in der DGUV Vorschrift 2 festgelegt. Dazu gehören u. a.:
- Beratung des Arbeitgebers
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
- Betriebsbegehungen und Mängelbeseitigung
- Unfallanalysen
- Dokumentation für Behörden und Berufsgenossenschaften
Darüber hinaus unterstützen viele Sifas bei Audits, Zertifizierungen und Präventionsmaßnahmen.
Die Kosten für eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit hängen von Betriebsgröße, Branche und Abrechnungsmodell ab:
- Stundenpreise: ca. 70–120 €
- Monatspauschalen: ca. 150–500 €
- Projektbezogen: individuell (z. B. für ISO-Zertifizierungen oder Unfallanalysen)
Ein Angebotsvergleich lohnt sich: Unternehmen können so bis zu 30 % sparen.
- Interne Fachkraft: sinnvoll für große Unternehmen, dauerhaft im Betrieb, aber hohe Fixkosten.
- Externe Fachkraft: ideal für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), flexible Betreuung, branchenübergreifende Erfahrung und geringere Kosten.
👉 Für die meisten Betriebe ist eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit die bessere Wahl.
Ja. Auch kleine Unternehmen sind verpflichtet, eine Sifa zu bestellen. Meist nutzen sie das vereinfachte Betreuungsmodell, bei dem der Unternehmer an Schulungen der Berufsgenossenschaft teilnimmt und eine externe Sifa bei Bedarf hinzugezogen wird.
Die Verantwortung bleibt immer beim Arbeitgeber. Die Sifa berät, dokumentiert und schlägt Maßnahmen vor. Eine Haftung der Fachkraft für Arbeitssicherheit entsteht nur bei grober Fahrlässigkeit, z. B. wenn Gefahren bewusst ignoriert werden.
Die offizielle Abkürzung für Fachkraft für Arbeitssicherheit lautet Sifa. In älteren Dokumenten oder umgangssprachlich findet man auch noch die Bezeichnung Fasi, die heute jedoch kaum noch verwendet wird. Im internationalen Kontext wird die Rolle häufig mit HSE (Health, Safety, Environment) gleichgesetzt – also HSE-Manager oder HSE-Engineer.
Um Fachkraft für Arbeitssicherheit zu werden, ist eine abgeschlossene technische Berufsausbildung (z. B. als Meister, Techniker oder Ingenieur) sowie mehrjährige Berufserfahrung notwendig. Darauf aufbauend folgt eine Weiterbildung zur Sifa, die von anerkannten Institutionen wie der DGUV, TÜV, DEKRA oder den Berufsgenossenschaften angeboten wird. Diese Weiterbildung besteht aus mehreren Modulen mit Theorie- und Praxiseinheiten und dauert in der Regel 1,5 bis 2 Jahre berufsbegleitend. Erst mit dieser Qualifikation darf eine Person offiziell als Sifa bestellt werden.
Eine gute Sifa erkennt man an:
- DGUV-zertifizierter Ausbildung
- Branchenspezifischer Erfahrung
- Zusatzqualifikationen (z. B. Brandschutz, HSE-Management)
- Anerkennung durch Berufsgenossenschaften
Besonders sinnvoll ist die Wahl einer regionalen Fachkraft für Arbeitssicherheit, da sie schnell verfügbar ist und geringere Reisekosten verursacht.
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