Der schnelle Weg zu Ihrem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Datum: 15.01.2026 – Aktualisiert am: 15.01.2026 – Autor: Dipl.-Ing. Torsten Tesch
Ob Neubau oder Umbau: Wann brauche ich für meine Baustelle einen SiGeKo?
Warum sollte ich einen SiGeKo beauftragen?
Steigert die Sicherheit auf der Baustelle
Senkt Unfallrisiken
Entlastet den Bauherrn weitestgehend rechtlich
Sorgt für einen reibungsloseren Bauablauf
Spart Zeit, Geld und vermeidbare Konflikte
Wie hilft mir SIGEKO IN DER REGION bei der Suche?
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Einen passenden SiGeKo zu finden ist keine Glückssache. Erfahrung, Qualifikation, Projektpassung und ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis sind entscheidend. Genau deshalb lohnt sich der Angebotsvergleich.
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Unsere Partner sind in folgenden Bundesländern aktiv und bestens vernetzt: Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Sachsen, Saarland, Niedersachsen, Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Bremen und Sachsen-Anhalt.
Ob Wohnungsbau, Industriebau oder öffentliche Projekte – wir bringen Sie mit den Profis zusammen. Direkt. Unkompliziert. Sicher.
Inhaltsverzeichnis:
- Die Aufgaben eines SiGeKo
- SiGeKo beauftragen: Wann ist ein SiGeKo Pflicht?
- Empfohlene Häufigkeit der SiGe-Begehungen
- SiGeKo Kosten: Mit diesen Ausgaben müssen Bauherren rechnen
- SiGeKo beim Einfamilienhaus: Wann erforderlich?
- Pflicht, Konsequenzen und Haftung rund um den SiGeKo
- SiGeKo oder SiFa – was ist der Unterschied?
- Checkliste: Woran erkenne ich einen guten SiGeKo?
- Praktische Tipps für Bauherren
- Hintergrundwissen zum SiGeKo
- FAQ: Häufig gestellte Fragen zum SiGeKo
Die Aufgaben eines SiGeKo
Ein SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) sorgt dafür, dass es auf Baustellen mit mehreren Firmen sicher zugeht. Er erkennt Risiken früh, plant passende Maßnahmen und prüft, ob diese auch umgesetzt werden. Kurz gesagt: Er ist die Schnittstelle zwischen Planung, Ausführung und allen Gewerken – mit einem klaren Ziel: Unfälle vermeiden und gesetzliche Vorgaben einhalten. Der Sicherheitskoordinator berät und unterstützt sowohl in der Planungsphase als auch während der Bauzeit.
Dazu arbeitet der SiGeKo eng mit Bauherren, Bauleitern, Auftragnehmern und anderen Projektbeteiligten zusammen. Er sitzt bei Baubesprechungen mit am Tisch, macht Sicherheitsunterweisungen, kontrolliert regelmäßig die Baustelle und dokumentiert Gefährdungen.
Sein Beitrag ist also in jeder Hinsicht wertvoll: Durch die ganzheitliche Koordination sinkt das Risiko von Unfällen und Gesundheitsschäden deutlich – und der Bauherr hat gleichzeitig Rechtssicherheit.
💡 Wichtig: Der SiGeKo hat keine generelle Weisungsbefugnis. Allerdings darf er Firmen auffordern, Arbeiten sofort zu stoppen, wenn Leib und Leben in Gefahr sind. Erst wenn die Sicherheitsmängel behoben sind, geht es weiter.
Die SiGeKo Aufgaben lassen sich in zwei Phasen unterteilen:
Bereits in der Planung wird der Grundstein für ein sicheres Bauvorhaben gelegt. Der SiGeKo analysiert die Vorplanung, Entwurfs- und Werkplanung auf sicherheitsrelevante Risiken und Gesundheitsschutzaspekte. Auf Grundlage dieser Analyse entwickelt er gezielte Lösungsmöglichkeiten zur Gefahrenvermeidung.
Zu seinen typischen Aufgaben in der Planungsphase nach RAB 30 zählen:
- Koordinierung der Maßnahmen gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz
- Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen einzelnen Gewerken sowie externen Einflüssen
- Beratung zur Baustelleneinrichtung und ggf. Erstellung einer Baustellenordnung
- Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für spätere Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten
- Zusammenstellung der Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
- Integration von Sicherheitsanforderungen in Ausschreibungen und Bauverträgen
- Beratung zur Terminplanung, um gefährliche Überschneidungen zu vermeiden
- Abstimmung mit weiteren Koordinatoren, falls mehrere beauftragt wurden
- Erstellung des SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan), in dem Gefährdungen sowie Schutzmaßnahmen beschrieben werden sowie anschließende Integration in den Planungsprozess
- Berücksichtigung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Ablaufplanung (z. B. Vermeidung paralleler Arbeiten, die sich gegenseitig gefährden könnten)
- Einbindung in die Projektplanung gemeinsam mit Architekten und Fachplanern
- Erstellung der Vorankündigung an die zuständige Behörde (falls erforderlich)
Zusätzlich berät der SiGeKo die Bauleitung bereits vor Baubeginn zu allen Anliegen zum Thema Baustellensicherheit.
Während der Ausführungsphase (Bauphase) ist der SiGeKo regelmäßig auf der Baustelle, um die Umsetzung der geplanten Schutzmaßnahmen zu kontrollieren und bei Bedarf einzugreifen. Sein Ziel: einen reibungslosen und sicheren Ablauf trotz paralleler Arbeiten verschiedener Unternehmen sicherzustellen.
Zu seinen Aufgaben in der Ausführungsphase nach RAB 30 zählen:
- Aushängen und ggf. Aktualisieren der Vorankündigung
- Bekanntmachen, Fortschreiben und Anpassen des SiGe-Plans während der Bauausführung
- Hinwirken auf die Umsetzung aller Sicherheitsmaßnahmen gemäß SiGe-Plan
- Informationsweitergabe an alle Auftragnehmer, inklusive Nachunternehmer und Einzelunternehmer
- Organisation des sicherheitsrelevanten Zusammenwirkens der Unternehmen, z. B. durch Sicherheitsbesprechungen und Einweisung neuer Firmen
- Koordination der Kontrolle der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber, z. B. durch Nachweise
- Hinwirken auf die Einhaltung von Baustellenordnung und -einrichtungsplan
- Berücksichtigung und Koordination externer Gefährdungseinflüsse während der Ausführung (z. B. Fußgänger, benachbarte Grundstücke)
- Anwendung der allgemeinen Grundsätze gemäß § 4 ArbSchG
- Überwachung der Umsetzung des SiGe-Plans und Anpassung bei Änderungen im Bauablauf
- Regelmäßige Baustellenbegehungen zur Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
- Informationsaustausch mit allen Beteiligten, z. B. durch Teilnahme an Baubesprechungen, Online-Meetings
- Dokumentation und Berichtswesen zu sicherheitsrelevanten Vorkommnissen
- Abschlussdokumentation nach Fertigstellung des Bauvorhabens
- Beratung des Bauherren oder der Bauleitung zu allen Fragen rund um Sicherheit und Gesundheitsschutz
Der SiGeKo trägt maßgeblich dazu bei, dass die gesetzlichen Anforderungen auf der Baustelle eingehalten und Sicherheitslücken frühzeitig geschlossen werden. Seine Anwesenheit wirkt präventiv und kann im Ernstfall entscheidend sein.
Ein SiGeKo...
✅ erstellt den SiGe-Plan
✅ koordiniert alle Schutzmaßnahmen
✅ überwacht durch regelmäßige Baustellenbegehungen die Umsetzung vor Ort
✅ minimiert bei Gefahren das Risiko durch geeignete Maßnahmen
✅ erstellt nach jeder Baustellenkontrolle einen SiGe-Bericht
✅ erstellt die Unterlage für spätere Arbeiten
Ablauf der Beauftragung eines SiGeKo
- Bedarf prüfen: Klären Sie frühzeitig, ob Ihr Bauvorhaben unter die Pflicht der Baustellenverordnung fällt.
- Angebote anfordern: Holen Sie mehrere Angebote von qualifizierten SiGeKos ein.
- Vergleich der Leistungen: Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf Erfahrung, Qualifikationen und Referenzen.
- Beauftragung: Entscheiden Sie sich für den passenden Anbieter und schließen Sie einen klar geregelten Vertrag ab.
💡 Tipp: Eine rechtzeitige Beauftragung bereits in der Planungsphase sorgt für mehr Sicherheit und bessere Koordination.
Für Bauherren ist wichtig zu wissen: Ein SiGeKo ist kein zusätzlicher Luxus, sondern eine sicherheitsrelevante Pflichtleistung und im Ernstfall ein entscheidender Faktor für Unfallvermeidung und Haftungsreduktion.
Empfohlene Häufigkeit der SiGe-Begehungen
Bei großen oder risikobehafteten Baustellen sind wöchentliche Begehungen üblich. In ruhigen Phasen genügen 14-tägige oder monatliche Termine. Bei (meist internationalen) Großbaustellen verlangen einige Bauherren auch eine tägliche Präsenz.
Pflicht ist: Der SiGeKo muss regelmäßig vor Ort sein, um gefährliche Entwicklungen zu erkennen und rechtzeitig Maßnahmen beschließen zu können!
| Projektart / Bauphase | Empfohlene Präsenz des SiGeKo | Hinweis |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus | Alle 14 Tage | Mindestens |
| Ruhige Bauphasen | 14-tägig bis monatlich | Bei geringen Gefährdungen oder eingeschränktem Baufortschritt |
| Beginn neuer Bauphasen / sicherheitsrelevante Arbeiten | Bei Start der Phase bzw. Arbeiten | Pflicht |
| Große oder risikobehaftete Baustellen | Wöchentlich | z. B. Mehrfamilienhäuser, Industriebau, Arbeiten in Höhe |
| Komplexe Projekte mit mehreren Gewerken gleichzeitig | Wöchentlich oder öfter | Besonders |
| Internationale Großprojekte / Bauherren-Vorgabe | Täglich | Üblich |
| Wenn Arbeitsschutzmaßnahmen gut delegiert sind | Nach Absprache | Reduzierte Frequenz möglich bei klarer Verantwortungsübernahme durch Firmen |
💡 Ein fester 14-tägiger Rhythmus ist eine gute Mindestempfehlung. Je nach Baufortschritt, Gefährdung und vertraglicher Regelung kann eine höhere Präsenz sinnvoll oder erforderlich sein.
💡 Die konkrete Häufigkeit sollte individuell im Vertrag geregelt werden – abhängig vom Gefährdungspotenzial, Baufortschritt und Bauart.
💡 Auf Baustellen läuft nicht immer alles nach Plan. Änderungen ergeben sich oft spontan. Deshalb kann auch die Häufigkeit der SiGeKo-Begehungen nach Vertragsabschluss flexibel angepasst werden. Wird mehr oder weniger Präsenz erforderlich, lässt sich das in Abstimmung mit dem Bauherrn oder der Bauleitung kurzfristig neu festlegen. Gemeinsam kann so ein angepasstes Intervall für kommende Begehungen vereinbart werden.
SiGeKo-Angebote vergleichen
Die Kosten für einen SiGeKo sind nicht pauschal festgelegt und können stark variieren, je nach Projektgröße, Gefährdungspotenzial und Betreuungsaufwand. Ein Angebotsvergleich hilft, sich einen Überblick zu verschaffen sowie Leistung und Preis realistisch einzuschätzen.
Wichtige Vergleichskriterien:
- Umfang der angebotenen Leistungen
- Anzahl der geplanten Baustellenbegehungen
- Qualifikationen und Zertifikate des Koordinators
- Erfahrung mit vergleichbaren Bauprojekten
- Regionale Nähe und Erreichbarkeit
👉 Schon kleine Unterschiede können mehrere hundert Euro ausmachen. Genau deshalb lohnt sich der direkte Vergleich.
Typische Leistungen in einem SiGeKo-Angebot
Ein seriöses SiGeKo-Angebot sollte folgende Leistungen enthalten:
- Erstellung und Fortschreibung des SiGe-Plans
- Vorankündigung an die zuständige Behörde
- Regelmäßige Baustellenbegehungen und Dokumentation (SiGe-Bericht)
- Beratung des Bauherrn zu sicherheitsrelevanten Fragen
- Abschlussdokumentation inklusive Unterlage für spätere Arbeiten
Transparente Angebote listen diese Punkte klar auf, sodass Bauherren den Umfang sofort nachvollziehen können.
SiGeKo beim Einfamilienhaus: Wann erforderlich?
Viele private Bauherren gehen davon aus, dass ein SiGeKo nur bei großen Projekten benötigt wird. Doch auch beim Einfamilienhaus kann ein SiGeKo erforderlich sein. Und das ist in der Praxis sogar öfter der Fall als gedacht: Sobald mehrere Firmen (gleichzeitig oder nacheinander) tätig werden oder besondere Gefährdungen bestehen.
In diesen Fällen greifen die Vorgaben der Baustellenverordnung & ein SiGeKo ist gesetzlich vorgeschrieben:
- Es werden mehrere Gewerke (Rohbau, Elektrik, Sanitär, Dach) von verschiedenen Firmen beauftragt.
- Die Arbeiten werden parallel oder aufeinanderfolgend durchgeführt.
- Es entstehen Gefährdungen, z. B. durch Aushubarbeiten, Dachmontagen, Gerüstarbeiten oder Elektrizität.

Pflicht, Konsequenzen und Haftung rund um den SiGeKo
Pflicht, Konsequenzen und Haftung rund um den SiGeKo
Was passiert, wenn ein SiGeKo trotz Pflicht nicht beauftragt wird?
Einen Baustellenkoordinator zu beauftragen, ist in den meisten Fällen Pflicht (wenn mehr als eine Firma gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätig wird).
Fehlt ein SiGeKo trotz Pflicht, geht der Bauherr ein hohes Risiko ein:
| Maßnahme / Folge | Beschreibung |
|---|---|
| Baustopp | Behörden oder Berufsgenossenschaften können den Bau stilllegen |
| Bußgelder | Geldstrafen zwischen 5.000 € und 30.000 € sind möglich |
| Haftung bei Unfällen | Der Bauherr kann zivil- und strafrechtlich belangt werden |
Um schwerwiegende Konsequenzen für Beschäftigte und Bauherr auf der Baustelle zu verhindern, sollte die Pflicht zur Beauftragung eines SiGeKo gewissenhaft erfüllt werden.
Wer haftet bei einem Unfall: SiGeKo oder Bauherr?
Grundsätzlich haftet der Bauherr, da die Beauftragung eines SiGeKos ihn nicht von seiner Verantwortung – für die Sicherheit auf der Baustelle zu sorgen – entbindet.
| Verantwortlich | Bedingungen für Haftung | Bemerkung |
|---|---|---|
| Bauherr | Grundsätzlich immer verantwortlich für die Sicherheit auf der Baustelle | Die Beauftragung eines SiGeKo entbindet nicht von der Bauherrenpflicht |
| SiGeKo | Haftung nur, wenn er: nachweislich fahrlässig gehandelt hat oder grobe Versäumnisse begangen hat | Ergänzende Verantwortung, nicht Hauptverantwortlicher |
Das bedeutet: Man kann sich als Bauherr nicht vollständig zurücklehnen. Die besten Ergebnisse entstehen durch ein aktives Zusammenspiel zwischen SiGeKo, Bauherr und ggfs. Bauleiter. Nur so bleibt die Baustelle sicher und unfallfrei.
Wichtige Hinweise für Bauherren:
- Die Beauftragung eines SiGeKo entbindet den Bauherrn nicht von seiner Fürsorgepflicht. Auch wenn ein externer Koordinator eingesetzt ist, muss der Bauherr sicherstellen, dass die empfohlenen Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden.
- Im Falle eines Unfalls wird der SiGeKo nur haftbar gemacht, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Versäumnisse nachgewiesen werden können.
- Der SiGe-Bericht ist ein rechtlich relevantes Dokument. Er gilt als Arbeitsnachweis des SiGeKo und dokumentiert sämtliche Hinweise und Empfehlungen zu sicherheitsrelevanten Themen.
- Wenn sich später herausstellt, dass der SiGeKo mehrfach auf Missstände hingewiesen hat, aber der Bauherr nicht reagiert hat, haftet der Bauherr – nicht der Baustellenkoordinator.
- Die Nichtbeauftragung eines SiGeKo ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 7 BaustellV). Bei einem Unfall sogar eine Straftat (fahrlässige Körperverletzung oder Tötung nach § 222, 229 StGB).
SiGeKo oder SiFa – was ist der Unterschied?
SiGeKo oder SiFa – was ist der Unterschied?
Viele Bauherren verwechseln den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Beide Rollen ergänzen sich, haben aber unterschiedliche Schwerpunkte:
| Rolle | Aufgaben / Schwerpunkt |
|---|---|
| SiGeKo | Zuständig für die Sicherheit auf Baustellen. Koordiniert die Zusammenarbeit mehrerer Firmen, erstellt den SiGe-Plan und sorgt für die Einhaltung der Baustellenverordnung. Wird deshalb oft auch Baustellenkoordinator genannt. |
| SiFa | Betreut Betriebe dauerhaft in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Ist nicht auf der Baustelle tätig. Kann seinen Schwerpunkt auf bestimmte Branchen legen. |
Kurz gesagt: Der SiGeKo ist ein projektbezogener Koordinator für Baustellen, die Fachkraft für Arbeitssicherheit hingegen eine betriebliche Dauerfunktion.
Checkliste: Woran erkenne ich einen guten SiGeKo?
Checkliste: Woran erkenne ich einen guten SiGeKo?
Ein qualifizierter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator erfüllt mehr als nur die Pflicht. Er sorgt durch Erfahrung, Fachwissen und klare Kommunikation für Sicherheit und Gesundheit, reibungslose Abläufe und Rechtssicherheit.
Prüfen Sie bei der Auswahl folgende Punkte:
| Kriterium | Worauf Sie achten sollten | Begründung |
|---|---|---|
| Fachliche Qualifikation | Abgeschlossene Ausbildung im Bauwesen (z. B. Bauingenieur, Architekt, Meister, Techniker) + anerkannte Weiterbildung nach RAB 30 (z. B. TÜV, DEKRA, BG Bau) | Nur so sind baupraktisches Wissen, rechtliche Grundlagen und ausreichend Wissen über Sicherheits- und Gesundheitsschutz gesichert. |
| Praxis & Erfahrung | Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Bauumfeld; idealerweise mehrere erfolgreich betreute Projekte | Erfahrung in der Praxis ist entscheidend, um Risiken realistisch einzuschätzen. |
| Referenzen & Nachweise | Projektliste, ggf. Referenzen von Bauherren oder Architekten, Mitgliedschaft in einem Netzwerk/Verbund | Gibt Sicherheit über Qualität und Zuverlässigkeit. |
| Kenntnis der Rechtsgrundlagen | Nachweis über Kenntnisse zu Baustellenverordnung, ArbSchG, DGUV-Vorschriften, RAB 30, TRGS und TRBS | Nur mit fundiertem Rechtswissen können Bußgelder und Haftungsrisiken vermieden werden. |
| Kommunikations- & Koordinationsfähigkeit | Nachweisbar durch Erfahrung oder persönlichem Telefonat | Ein SiGeKo muss unterschiedliche Gewerke zusammenbringen – Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit sind Pflicht. |
| Durchsetzungsvermögen | Sicherheit konsequent durchsetzen – auch bei Widerstand | Damit Maßnahmen nicht nur geplant, sondern auch tatsächlich umgesetzt werden. |
| Organisationstalent | Strukturierte Planung und Überwachung komplexer Baustellen mit vielen Beteiligten | Sichert reibungslose Abläufe und vermeidet gefährliche Überschneidungen. |
| Verantwortungsbewusstsein | Bewusstsein für die Folgen von Entscheidungen auf Sicherheit und Gesundheit | Schutz von Gesundheit und Leben aller Beteiligten auf der Baustelle. |
| Unabhängigkeit | Kein Interessenkonflikt, z. B. durch gleichzeitige Tätigkeit in einem ausführenden Gewerk | Nur unabhängige Koordinatoren können neutral handeln. |
| Vertrag & Versicherung | Schriftliche Leistungsbeschreibung, klare Absprachen zu Präsenzzeiten, Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung | Schützt Bauherren vor Streitigkeiten und Ausfallrisiken. |
Dokumente, die Sie sich unbedingt zeigen lassen sollten:
- Zertifikat der SiGeKo-Weiterbildung (nach RAB 30, z. B. TÜV, DEKRA, BG Bau)
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
- Gewerbeanmeldung oder Firmenregistrierung
Praktische Tipps für Bauherren
- Prüfen Sie frühzeitig, ob ein SiGeKo erforderlich ist (z. B. bei der Planung mit Architekt oder Bauleiter)
- Definieren Sie die Leistungen klar: Was soll der SiGeKo alles leisten?
- Vergleichen Sie Angebote: Da es keine Honorarordnung gibt, ist Transparenz beim Preis-Leistungs-Verhältnis wichtig
- Prüfen Sie die Qualifikation: Ein guter SiGeKo sollte erfahren, zertifiziert und baurechtlich versiert sein
- Planen Sie den SiGeKo von Beginn an fest in den Bauablauf ein. Nicht erst nachträglich
Hintergrundwissen zum SiGeKo
Baustellen sind komplex, oft chaotisch und bergen zahlreiche Gefahren für Beschäftigte.
Der SiGeKo wurde eingeführt, um Unfallrisiken zu reduzieren und den Arbeitsschutz auf Baustellen verbindlich und neutral zu organisieren.
Vor Einführung der Baustellenverordnung lag die komplette Baustellensicherheit in der Verantwortung der Bauleitung – zusätzlich zu deren fachlichen, terminlichen und wirtschaftlichen Aufgaben. Die Realität war ernüchternd: unzureichende Schutzmaßnahmen, fehlende Prävention und zahlreiche vermeidbar gewesene Unfälle waren an der Tagesordnung.
Mit Inkrafttreten der Baustellenverordnung im Jahr 1998 wurde erstmals ein neutrales Sicherheitsorgan eingeführt: der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Seine Aufgabe ist es, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle zu sorgen – unabhängig von Termindruck oder Baukosten, frei von Interessenkonflikten.
Dank der Einführung des SiGe-Koordinators konnten die Unfallzahlen auf Baustellen deutlich gesenkt und der Arbeitsschutz nachhaltig verbessert werden.
Die Aufgaben, Verantwortung und Zuständigkeiten des SiGeKo werden in folgenden Gesetzen und Vorschriften definiert:
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- RAB 30 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen)
- DGUV Vorschriften
- TRGS und TRBS
Wer Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator sein möchte, muss eine anerkannte Weiterbildung nach RAB 30 absolvieren. Diese Weiterbildung vermittelt alle Kenntnisse, die ein Koordinator benötigt, um den Arbeitsschutz auf Baustellen zu gewährleisten. Anbieter sind u. a. die BG Bau, TÜV, DEKRA sowie Ingenieur- und Handwerkskammern.
Die Inhalte lassen sich in vier Kompetenzbereiche gliedern:
Inhalte der Weiterbildung im Überblick:
| Kenntnisbereich | Details / Inhalte laut RAB 30 | Rechtliche Grundlage |
|---|---|---|
| Baufachliche Kenntnisse | Funktionelle, technische und organisatorische Planung von Bauwerken, Technische Regelwerke, Standsicherheit von Bauwerken und Hilfsbauwerken, Baustoffe, Bauverfahren, Baugeräte- Bauausführung, Baustelleneinrichtungs- und Bauablaufplanung, Baustellenorganisation, Technischer Ausbau und Ausrüstung, Wartung, Unterhaltung und Erhaltung von Bauwerken, Ausschreibung, Vergabe, Bauvertragsrecht | RAB 30, Abschnitt 4.1 |
| Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse | Grundlagen des Arbeitsschutzgesetzes (§ 4 ArbSchG)- Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen, Organisation des Arbeitsschutzes auf Baustellen, Rechtsvorschriften: Baustellenverordnung, Arbeitsstättenverordnung, PSA-Benutzungsverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, DGUV-Vorschriften- Kenntnisse zu Gefährdungen: Erd- und Tiefbau, Absturz, Gerüste, Elektrizität, Brand-/Explosionsschutz, Gefahrstoffe, Montage, Abbruch, Verkehr, Maschinen, Lärm & Vibration- Erste Hilfe, Sanitärräume, Arbeitszeitregelungen, PSA | RAB 30, Abschnitt 4.2 & Anlage B |
| Spezielle Koordinatorenkenntnisse | Sinn, Zweck und Anwendungsbereich der Baustellenverordnung, Aufgaben und Pflichten von Bauherr und Koordinator, Vorankündigung: Zweck, Inhalt, rechtliche Stellung- Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan: Erstellung, Anpassung, Integration in Bauabläufe, Unterlage für spätere Arbeiten, Instrumente der Koordination: Besprechungen, Begehungen, Dokumentation, Informationssysteme, Umgang mit Konflikten- Rechtliche Grundlagen: Stellung des Koordinators, Befugnisse, Verantwortung und Haftung, Vertragsrecht (VOB, BGB) | RAB 30, Abschnitt 4.3 & Anlage C |
| Berufserfahrung | Mindestens 2 Jahre Erfahrung in Planung und/oder Bauausführung, Nachweis über praktische Tätigkeit, z. B. als Bauleiter, Architekt, Ingenieur, Meister oder Techniker, Fähigkeit, Arbeitsabläufe vorausschauend und gewerkeübergreifend zu koordinieren | RAB 30, Abschnitt 4.4 |
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum SiGeKo
Ein SiGeKo muss beauftragt werden, wenn mehrere Gewerke (Firmen) auf einer Baustelle gleichzeitig oder nacheinander tätig werden. Es gibt also keine bestimmte Anzahl an arbeitenden Personen auf einer Baustelle, an der sich orientiert wird, wie oft angenommen.
Ja, sobald mehrere Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle tätig sind (§ 3 Baustellenverordnung).
Ja, wenn mehrere Gewerke (z. B. Maurer und Elektriker) gleichzeitig oder nacheinander von separaten Firmen ausgeführt werden.
Zwischen 1.500 € und 2.000 €, je nach Aufwand.
Abhängig von Projektgröße, Gefährdung, Bauzeit und Betreuungsaufwand. Typisch: ab 1.500 € bis zu 20.000 € aufwärts.
Regelmäßig – je nach Bauphase wöchentlich bis monatlich.
Nur qualifizierte Personen mit bautechnischer Ausbildung, Baustellenerfahrung und spezieller SiGeKo-Fortbildung (nach RAB 30).
Der SiGeKo muss vom Bauherrn beauftragt werden.
Theoretisch ja – wenn er die Anforderungen erfüllt (Bautechnische Ausbildung, Baustellenerfahrung und SiGeKo-Fortbildung nach RAB 30). In der Praxis ist das jedoch selten sinnvoll, da der Bauherr in vielen Fällen nicht unabhängig genug agieren kann und oft nicht über die nötige Fachkenntnis verfügt.
Bauausbildung oder Studium, 2 Jahre Berufserfahrung im Bauwesen, SiGeKo-Weiterbildung (z. B. von TÜV, DEKRA, BG Bau, etc.), Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Organisationstalent und Verantwortungsbewusstsein.
Sicherheitskoordination, SiGe-Plan, Vorankündigung, Begehung der Baustelle, Unterlage für spätere Arbeiten.
Ein guter SiGeKo besitzt nicht nur die gesetzlich geforderten Nachweise (z. B. Fortbildung nach RAB 30), sondern bringt Erfahrung aus vergleichbaren Projekten mit. Achten Sie auf Referenzen, transparente Preisgestaltung, TÜV-/BG-Zertifikate und regionale Erreichbarkeit.
Über www.sigeko-in-der-region.de/sigeko-angebot – schnell, kostenlos und regional.
Bau-Stopp, Bußgeld bis 30.000 €, Haftung bei Unfällen (Ordnungswidrigkeit oder sogar Stratftat).
Grundsätzlich der Bauherr. Bei grober Fahrlässigkeit auch der SiGeKo.
Typischerweise SiGe-Plan, Vorankündigung, Anzahl der Begehungen, Unterlage für spätere Arbeiten, Geschätzter Dokumentations- und Beratungsaufwand.
Der SiGeKo erstellt u. a. die Vorankündigung für die Behörde, den SiGe-Plan mit allen Schutzmaßnahmen und eine Unterlage für spätere Wartungsarbeiten. Diese Dokumente sind Pflichtbestandteil jeder sicherheitskonformen Baustellenorganisation.
Der SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) ist das zentrale Dokument für die Arbeitssicherheit auf Baustellen mit mehreren Gewerken. Er enthält alle Maßnahmen, die notwendig sind, um Gefährdungen für Beschäftigte und Dritte zu minimieren – sowohl in der Planung als auch in der Ausführung. Der SiGe-Plan ist kein statisches Dokument – er wird bei Bedarf fortgeschrieben und an den Baufortschritt angepasst. Der Sicherheitskoordinator ist dafür verantwortlich, dass alle Beteiligten über Änderungen informiert sind und die Maßnahmen umgesetzt werden.
Der SiGeKo ist speziell für Baustellen zuständig und sorgt dort für die Koordination von Sicherheitsmaßnahmen zwischen verschiedenen Unternehmen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) hingegen betreut laufende Betriebe dauerhaft. Beide arbeiten oft Hand in Hand – aber mit unterschiedlichem Fokus.
Ja, es sind verschiedene SiGeKo Honorarrechner zu finden. Jedoch sind diese SiGeKo-Honorarrechner nicht verlässlich und können den tatsächlichen Aufwand nicht berechnen, da diese sich rein auf Zahlen beziehen. Es empfiehlt sich daher verschiedene Angebote zu vergleichen.
