Jetzt SiGeKo finden

Der schnelle Weg zu Ihrem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Datum: 15.01.2026 – Aktualisiert am: 15.01.2026 – Autor: Dipl.-Ing. Torsten Tesch

SiGeKo: Was ist das überhaupt?


SiGeKo, SiGe-Koordinator, Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator oder auch Baustellenkoordinator. Viele Begriffe, aber alle meinen dasselbe: eine Person, die sich um den Arbeitsschutz auf Baustellen kümmert.

Der SiGeKo berät sowohl den Bauherren als auch alle beteiligten Unternehmen. Und behält dabei den Überblick über sämtliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzfragen.

Torsten Tesch

Sie suchen einen qualifizierten SiGeKo in Ihrer Region?

Ob Neubau oder Umbau: Wann brauche ich für meine Baustelle einen SiGeKo?

Icon Hausbau

Der Neubau eines Einfamilienhauses oder einer Doppelhaushälfte bedeutet: Viele Gewerke auf engem Raum. Der SiGeKo sorgt dafür, dass alles sicher Hand in Hand läuft.

Icon Sanierung

Damit der Bauherr auch bei Gefahrstoffen einen kühlen Kopf bewahren kann.

Icon Anbau

Sicherheit für Mitarbeiter, Anwohner und Kunden. Auch während die Bauarbeiten laufen.

Icon Gebäude

Viele Firmen, viele Abläufe: Der SiGeKo behält den Überblick.

Icon Brücke

Große Baustellen brauchen klare Koordination.

Icon Umbau

Aus als wird neu - mit einer extra Portion Sicherheit!

Icon Logistik

Große Dimensionen, enge Zeitpläne: Es braucht jemanden, der Sicherheit und Koordination zusammenhält.

Icon Parking

Betonarbeiten und Technik auf mehreren Ebenen benötigen einen sicheren Rahmen.

Icon Landwirtschaft

Vom Kuhstall Deluxe bis zur Maschinenhalle. Auch hier lauern Risiken, die jemand im Blick behalten muss.

Icon Solarpark

Saubere Energie entsteht nur mit sauberer Sicherheit.

Icon Industrie

Maschinen, Energie, Gefahrstoffe. Hohe Risiken brauchen klare Sicherheits­koordination!

Icon Schulen

Hohe Verantwortung, strenge Vorgaben und parallele Gewerke. Sicherheit und Koordination sind Pflicht.

Warum sollte ich einen SiGeKo beauftragen?

Icon Schloss

Steigert die Sicherheit auf der Baustelle

Icon Ban

Senkt Unfallrisiken

Icon Dokument

Entlastet den Bauherrn weitestgehend rechtlich

Icon Zahnrad

Sorgt für einen reibungsloseren Bauablauf

Icon Zeit

Spart Zeit, Geld und vermeidbare Konflikte

Wie hilft mir SIGEKO IN DER REGION bei der Suche?

Einen passenden SiGeKo zu finden ist keine Glückssache. Erfahrung, Qualifikation, Projektpassung und ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis sind entscheidend. Genau deshalb lohnt sich der Angebotsvergleich.

Mit SIGEKO IN DER REGION geht das schnell und einfach:

  1. In nur vier Klicks geben Sie die Eckdaten Ihres Bauprojekts ein – ohne Registrierung oder Verpflichtung.
  2. Wir leiten Ihre Anfrage kostenlos und direkt an geprüfte Partnerfirmen in Ihrer Region weiter.
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So finden Bauherren, Architekten und Unternehmen in kürzester Zeit den passenden SiGeKo.

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  • Das Original seit 2021

 

Unsere Partner sind in folgenden Bundesländern aktiv und bestens vernetzt: Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Sachsen, Saarland, Niedersachsen, Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Bremen und Sachsen-Anhalt.

Ob Wohnungsbau, Industriebau oder öffentliche Projekte – wir bringen Sie mit den Profis zusammen. Direkt. Unkompliziert. Sicher.

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Ein SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) sorgt dafür, dass es auf Baustellen mit mehreren Firmen sicher zugeht. Er erkennt Risiken früh, plant passende Maßnahmen und prüft, ob diese auch umgesetzt werden. Kurz gesagt: Er ist die Schnittstelle zwischen Planung, Ausführung und allen Gewerken – mit einem klaren Ziel: Unfälle vermeiden und gesetzliche Vorgaben einhalten. Der Sicherheitskoordinator berät und unterstützt sowohl in der Planungsphase als auch während der Bauzeit.

Dazu arbeitet der SiGeKo eng mit Bauherren, Bauleitern, Auftragnehmern und anderen Projektbeteiligten zusammen. Er sitzt bei Baubesprechungen mit am Tisch, macht Sicherheitsunterweisungen, kontrolliert regelmäßig die Baustelle und dokumentiert Gefährdungen.

Sein Beitrag ist also in jeder Hinsicht wertvoll: Durch die ganzheitliche Koordination sinkt das Risiko von Unfällen und Gesundheitsschäden deutlich – und der Bauherr hat gleichzeitig Rechtssicherheit.

💡 Wichtig: Der SiGeKo hat keine generelle Weisungsbefugnis. Allerdings darf er Firmen auffordern, Arbeiten sofort zu stoppen, wenn Leib und Leben in Gefahr sind. Erst wenn die Sicherheitsmängel behoben sind, geht es weiter. 

Die SiGeKo Aufgaben lassen sich in zwei Phasen unterteilen:

SiGeKo-Aufgaben in der Planungsphase (vor Baubeginn):

Bereits in der Planung wird der Grundstein für ein sicheres Bauvorhaben gelegt. Der SiGeKo analysiert die Vorplanung, Entwurfs- und Werkplanung auf sicherheitsrelevante Risiken und Gesundheitsschutzaspekte. Auf Grundlage dieser Analyse entwickelt er gezielte Lösungsmöglichkeiten zur Gefahrenvermeidung.
Zu seinen typischen Aufgaben in der Planungsphase nach RAB 30 zählen:

  • Koordinierung der Maßnahmen gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz
     
  • Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen einzelnen Gewerken sowie externen Einflüssen
     
  • Beratung zur Baustelleneinrichtung und ggf. Erstellung einer Baustellenordnung
     
  • Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für spätere Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten
     
  • Zusammenstellung der Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
     
  • Integration von Sicherheitsanforderungen in Ausschreibungen und Bauverträgen
     
  • Beratung zur Terminplanung, um gefährliche Überschneidungen zu vermeiden
     
  • Abstimmung mit weiteren Koordinatoren, falls mehrere beauftragt wurden
     
  • Erstellung des SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan), in dem Gefährdungen sowie Schutzmaßnahmen beschrieben werden sowie anschließende Integration in den Planungsprozess
     
  • Berücksichtigung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Ablaufplanung (z. B. Vermeidung paralleler Arbeiten, die sich gegenseitig gefährden könnten)
     
  • Einbindung in die Projektplanung gemeinsam mit Architekten und Fachplanern
     
  • Erstellung der Vorankündigung an die zuständige Behörde (falls erforderlich)
     

Zusätzlich berät der SiGeKo die Bauleitung bereits vor Baubeginn zu allen Anliegen zum Thema Baustellensicherheit.

SiGeKo-Aufgaben in der Ausführungsphase (während der Bauzeit):

Während der Ausführungsphase (Bauphase) ist der SiGeKo regelmäßig auf der Baustelle, um die Umsetzung der geplanten Schutzmaßnahmen zu kontrollieren und bei Bedarf einzugreifen. Sein Ziel: einen reibungslosen und sicheren Ablauf trotz paralleler Arbeiten verschiedener Unternehmen sicherzustellen.

Zu seinen Aufgaben in der Ausführungsphase nach RAB 30 zählen:

  • Aushängen und ggf. Aktualisieren der Vorankündigung
     
  • Bekanntmachen, Fortschreiben und Anpassen des SiGe-Plans während der Bauausführung
     
  • Hinwirken auf die Umsetzung aller Sicherheitsmaßnahmen gemäß SiGe-Plan
     
  • Informationsweitergabe an alle Auftragnehmer, inklusive Nachunternehmer und Einzelunternehmer
     
  • Organisation des sicherheitsrelevanten Zusammenwirkens der Unternehmen, z. B. durch Sicherheitsbesprechungen und Einweisung neuer Firmen
     
  • Koordination der Kontrolle der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber, z. B. durch Nachweise
     
  • Hinwirken auf die Einhaltung von Baustellenordnung und -einrichtungsplan
     
  • Berücksichtigung und Koordination externer Gefährdungseinflüsse während der Ausführung (z. B. Fußgänger, benachbarte Grundstücke)
     
  • Anwendung der allgemeinen Grundsätze gemäß § 4 ArbSchG
     
  • Überwachung der Umsetzung des SiGe-Plans und Anpassung bei Änderungen im Bauablauf
     
  • Regelmäßige Baustellenbegehungen zur Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
     
  • Informationsaustausch mit allen Beteiligten, z. B. durch Teilnahme an Baubesprechungen, Online-Meetings
     
  • Dokumentation und Berichtswesen zu sicherheitsrelevanten Vorkommnissen
     
  • Abschlussdokumentation nach Fertigstellung des Bauvorhabens
     
  • Beratung des Bauherren oder der Bauleitung zu allen Fragen rund um Sicherheit und Gesundheitsschutz
     

Der SiGeKo trägt maßgeblich dazu bei, dass die gesetzlichen Anforderungen auf der Baustelle eingehalten und Sicherheitslücken frühzeitig geschlossen werden. Seine Anwesenheit wirkt präventiv und kann im Ernstfall entscheidend sein.

Ein SiGeKo...

✅ erstellt den SiGe-Plan

✅ koordiniert alle Schutzmaßnahmen

✅ überwacht durch regelmäßige Baustellenbegehungen die Umsetzung vor Ort

✅ minimiert bei Gefahren das Risiko durch geeignete Maßnahmen

✅ erstellt nach jeder Baustellenkontrolle einen SiGe-Bericht

✅ erstellt die Unterlage für spätere Arbeiten

„Ab wann ist ein SiGeKo notwendig?“ Die Frage ist in der Baustellenverordnung klar geregelt:

Ein SiGeKo ist laut § 3 Baustellenverordnung erforderlich, wenn mindestens zwei Unternehmen auf einer Baustelle tätig sind – egal, ob diese gleichzeitig oder nacheinander arbeiten. Auch ein Einfamilienhaus fällt unter diese Regelung.

Darüber hinaus ist ein SiGeKo nach § 2 BaustellV Pflicht, wenn:

  • die Bauzeit mehr als 30 Arbeitstage beträgt und
  • mehr als 20 Personen gleichzeitig auf der Baustelle beschäftigt sind

Oder wenn:

  • besondere Gefährdungen bestehen, z. B. Arbeiten in Höhe, mit Gefahrstoffen oder in engen, schwer zugänglichen Bereichen.
  • der Arbeitsumfang voraussichtlich 500 Personentage überschreitet

 

  • Grundsätzlich lässt sich sagen: Ein SiGeKo ist notwendig, wenn mehrere Gewerke (z. B. Rohbau, Dachdecker, Schlosser, etc.) gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätig werden.

Diese Anforderungen gelten für öffentliche und private Bauvorhaben gleichermaßen. Wird gegen diese Pflicht verstoßen, drohen dem Bauherrn rechtliche und finanzielle Konsequenzen.

Mitarbeiter

Wer muss den SiGeKo beauftragen?

Der SiGeKo muss vom Bauherrn beauftragt werden (§ 4 BaustellV). Dieser ist gesetzlich verpflichtet, rechtzeitig – idealerweise schon in der Planungsphase – einen geeigneten Sicherheitskoordinator zu beauftragen. Die Bestellung kann intern (z. B. der Bauherr selbst bei entsprechender Qualifikation) oder extern (Fachfirma oder Generalunternehmer) erfolgen.
 

Ablauf der Beauftragung eines SiGeKo

  1. Bedarf prüfen: Klären Sie frühzeitig, ob Ihr Bauvorhaben unter die Pflicht der Baustellenverordnung fällt.
  2. Angebote anfordern: Holen Sie mehrere Angebote von qualifizierten SiGeKos ein.
  3. Vergleich der Leistungen: Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf Erfahrung, Qualifikationen und Referenzen.
  4. Beauftragung: Entscheiden Sie sich für den passenden Anbieter und schließen Sie einen klar geregelten Vertrag ab.

💡 Tipp: Eine rechtzeitige Beauftragung bereits in der Planungsphase sorgt für mehr Sicherheit und bessere Koordination.

Für Bauherren ist wichtig zu wissen: Ein SiGeKo ist kein zusätzlicher Luxus, sondern eine sicherheitsrelevante Pflichtleistung und im Ernstfall ein entscheidender Faktor für Unfallvermeidung und Haftungsreduktion.

Empfohlene Häufigkeit der SiGe-Begehungen

Bei großen oder risikobehafteten Baustellen sind wöchentliche Begehungen üblich. In ruhigen Phasen genügen 14-tägige oder monatliche Termine. Bei (meist internationalen) Großbaustellen verlangen einige Bauherren auch eine tägliche Präsenz.

Pflicht ist: Der SiGeKo muss regelmäßig vor Ort sein, um gefährliche Entwicklungen zu erkennen und rechtzeitig Maßnahmen beschließen zu können!

Projektart / Bauphase Empfohlene Präsenz des SiGeKoHinweis
EinfamilienhausAlle 14 TageMindestens 
Ruhige Bauphasen14-tägig bis monatlichBei geringen Gefährdungen oder eingeschränktem Baufortschritt
Beginn neuer Bauphasen / sicherheitsrelevante ArbeitenBei Start der Phase bzw. ArbeitenPflicht
Große oder risikobehaftete BaustellenWöchentlichz. B. Mehrfamilienhäuser, Industriebau, Arbeiten in Höhe
Komplexe Projekte mit mehreren Gewerken gleichzeitigWöchentlich oder öfterBesonders
Internationale Großprojekte / Bauherren-VorgabeTäglichÜblich
Wenn Arbeitsschutzmaßnahmen gut delegiert sindNach AbspracheReduzierte Frequenz möglich bei klarer Verantwortungsübernahme durch Firmen

💡 Ein fester 14-tägiger Rhythmus ist eine gute Mindestempfehlung. Je nach Baufortschritt, Gefährdung und vertraglicher Regelung kann eine höhere Präsenz sinnvoll oder erforderlich sein.

💡 Die konkrete Häufigkeit sollte individuell im Vertrag geregelt werden – abhängig vom Gefährdungspotenzial, Baufortschritt und Bauart.

💡 Auf Baustellen läuft nicht immer alles nach Plan. Änderungen ergeben sich oft spontan. Deshalb kann auch die Häufigkeit der SiGeKo-Begehungen nach Vertragsabschluss flexibel angepasst werden. Wird mehr oder weniger Präsenz erforderlich, lässt sich das in Abstimmung mit dem Bauherrn oder der Bauleitung kurzfristig neu festlegen. Gemeinsam kann so ein angepasstes Intervall für kommende Begehungen vereinbart werden.

Für den SiGeKo gilt nicht die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), sodass es keine feste Berechnungsgrundlage für das Honorar gibt. Häufig wird zwar ein Richtwert von 0,4 % der Nettobaukosten oder 0,3–1,5 % der Bausumme genannt, doch diese Rechenbeispiele aus der Theorie spiegeln den tatsächlichen Aufwand meist nicht wider.


In der Praxis richten sich die Kosten nicht nach der Bausumme, sondern nach dem tatsächlichen Betreuungsaufwand:

  • Projektgröße
  • Anzahl der beteiligten Firmen
  • Gefährdungslage
  • Bauzeit
  • Beauftragung nur in der Planungsphase oder auch in der Ausführungsphase
  • Frequenz der SiGe-Begehungen

 

Typische Kostenbeispiele:

Art der BaustelleSiGeKo Honorar (ca.)
Einfamilienhaus (Neubau)1.500 € – 2.000 €
Mittelgroße Halle / Gewerbeprojektca. 5.000 €
Große Wohnanlage (Bauzeit 2–3 Jahre)ca. 10.000 € – 15.000 €
Sanierungs-/Renovierungsprojekte1.500 € – 5.000 € (je nach Umfang)
Bürogebäude / Gewerbeimmobilie6.000 € – 12.000 €
Großprojekt im Industrie- oder Tiefbau20.000 € und mehr

Es zeigt sich: Je mehr Beteiligte, je länger die Bauzeit und je komplexer die Gefährdungslage, desto höher das Honorar des Sicherheitskoordinators. Ebenfalls können die Preise je nach Region abweichen. Die Kosten für einen SiGeKo in München sind tendenziell höher als für einen SiGeKo in Querfurt.
 

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SiGeKo-Angebote vergleichen

Die Kosten für einen SiGeKo sind nicht pauschal festgelegt und können stark variieren, je nach Projektgröße, Gefährdungspotenzial und Betreuungsaufwand. Ein Angebotsvergleich hilft, sich einen Überblick zu verschaffen sowie Leistung und Preis realistisch einzuschätzen.

 

Wichtige Vergleichskriterien:

  • Umfang der angebotenen Leistungen
  • Anzahl der geplanten Baustellenbegehungen
  • Qualifikationen und Zertifikate des Koordinators
  • Erfahrung mit vergleichbaren Bauprojekten
  • Regionale Nähe und Erreichbarkeit

👉 Schon kleine Unterschiede können mehrere hundert Euro ausmachen. Genau deshalb lohnt sich der direkte Vergleich.

 

Typische Leistungen in einem SiGeKo-Angebot

Ein seriöses SiGeKo-Angebot sollte folgende Leistungen enthalten:

  • Erstellung und Fortschreibung des SiGe-Plans
  • Vorankündigung an die zuständige Behörde
  • Regelmäßige Baustellenbegehungen und Dokumentation (SiGe-Bericht)
  • Beratung des Bauherrn zu sicherheitsrelevanten Fragen
  • Abschlussdokumentation inklusive Unterlage für spätere Arbeiten

Transparente Angebote listen diese Punkte klar auf, sodass Bauherren den Umfang sofort nachvollziehen können.

Viele private Bauherren gehen davon aus, dass ein SiGeKo nur bei großen Projekten benötigt wird. Doch auch beim Einfamilienhaus kann ein SiGeKo erforderlich sein. Und das ist in der Praxis sogar öfter der Fall als gedacht: Sobald mehrere Firmen (gleichzeitig oder nacheinander) tätig werden oder besondere Gefährdungen bestehen.

In diesen Fällen greifen die Vorgaben der Baustellenverordnung & ein SiGeKo ist gesetzlich vorgeschrieben:

  • Es werden mehrere Gewerke (Rohbau, Elektrik, Sanitär, Dach) von verschiedenen Firmen beauftragt.
  • Die Arbeiten werden parallel oder aufeinanderfolgend durchgeführt.
  • Es entstehen Gefährdungen, z. B. durch Aushubarbeiten, Dachmontagen, Gerüstarbeiten oder Elektrizität.

 

Pflicht, Konsequenzen und Haftung rund um den SiGeKo

Was passiert, wenn ein SiGeKo trotz Pflicht nicht beauftragt wird?

Einen Baustellenkoordinator zu beauftragen, ist in den meisten Fällen Pflicht (wenn mehr als eine Firma gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätig wird).

Fehlt ein SiGeKo trotz Pflicht, geht der Bauherr ein hohes Risiko ein:

Maßnahme / FolgeBeschreibung
BaustoppBehörden oder Berufsgenossenschaften können den Bau stilllegen
BußgelderGeldstrafen zwischen 5.000 € und 30.000 € sind möglich
Haftung bei UnfällenDer Bauherr kann zivil- und strafrechtlich belangt werden

Um schwerwiegende Konsequenzen für Beschäftigte und Bauherr auf der Baustelle zu verhindern, sollte die Pflicht zur Beauftragung eines SiGeKo gewissenhaft erfüllt werden.
 

 

Wer haftet bei einem Unfall: SiGeKo oder Bauherr?

Grundsätzlich haftet der Bauherr, da die Beauftragung eines SiGeKos ihn nicht von seiner Verantwortung – für die Sicherheit auf der Baustelle zu sorgen – entbindet.

VerantwortlichBedingungen für HaftungBemerkung
BauherrGrundsätzlich immer verantwortlich für die Sicherheit auf der BaustelleDie Beauftragung eines SiGeKo entbindet nicht von der Bauherrenpflicht
SiGeKoHaftung nur, wenn er: nachweislich fahrlässig gehandelt hat oder grobe Versäumnisse begangen hatErgänzende Verantwortung, nicht Hauptverantwortlicher

Das bedeutet: Man kann sich als Bauherr nicht vollständig zurücklehnen. Die besten Ergebnisse entstehen durch ein aktives Zusammenspiel zwischen SiGeKo, Bauherr und ggfs. Bauleiter. Nur so bleibt die Baustelle sicher und unfallfrei.

 

Wichtige Hinweise für Bauherren:

  • Die Beauftragung eines SiGeKo entbindet den Bauherrn nicht von seiner Fürsorgepflicht. Auch wenn ein externer Koordinator eingesetzt ist, muss der Bauherr sicherstellen, dass die empfohlenen Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden.
  • Im Falle eines Unfalls wird der SiGeKo nur haftbar gemacht, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Versäumnisse nachgewiesen werden können.
  • Der SiGe-Bericht ist ein rechtlich relevantes Dokument. Er gilt als Arbeitsnachweis des SiGeKo und dokumentiert sämtliche Hinweise und Empfehlungen zu sicherheitsrelevanten Themen.
  • Wenn sich später herausstellt, dass der SiGeKo mehrfach auf Missstände hingewiesen hat, aber der Bauherr nicht reagiert hat, haftet der Bauherr – nicht der Baustellenkoordinator.
  • Die Nichtbeauftragung eines SiGeKo ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 7 BaustellV). Bei einem Unfall sogar eine Straftat (fahrlässige Körperverletzung oder Tötung nach § 222, 229 StGB).

SiGeKo oder SiFa – was ist der Unterschied?

Viele Bauherren verwechseln den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Beide Rollen ergänzen sich, haben aber unterschiedliche Schwerpunkte:

RolleAufgaben / Schwerpunkt
SiGeKoZuständig für die Sicherheit auf Baustellen. Koordiniert die Zusammenarbeit mehrerer Firmen, erstellt den SiGe-Plan und sorgt für die Einhaltung der Baustellenverordnung. Wird deshalb oft auch Baustellenkoordinator genannt.
SiFaBetreut Betriebe dauerhaft in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Ist nicht auf der Baustelle tätig. Kann seinen Schwerpunkt auf bestimmte Branchen legen.

Kurz gesagt: Der SiGeKo ist ein projektbezogener Koordinator für Baustellen, die Fachkraft für Arbeitssicherheit hingegen eine betriebliche Dauerfunktion.

Checkliste: Woran erkenne ich einen guten SiGeKo?

Ein qualifizierter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator erfüllt mehr als nur die Pflicht. Er sorgt durch Erfahrung, Fachwissen und klare Kommunikation für Sicherheit und Gesundheit, reibungslose Abläufe und Rechtssicherheit.

Prüfen Sie bei der Auswahl folgende Punkte:

KriteriumWorauf Sie achten solltenBegründung
Fachliche QualifikationAbgeschlossene Ausbildung im Bauwesen (z. B. Bauingenieur, Architekt, Meister, Techniker) + anerkannte Weiterbildung nach RAB 30 (z. B. TÜV, DEKRA, BG Bau)Nur so sind baupraktisches Wissen, rechtliche Grundlagen und ausreichend Wissen über Sicherheits- und Gesundheitsschutz gesichert.
Praxis & ErfahrungMindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Bauumfeld; idealerweise mehrere erfolgreich betreute ProjekteErfahrung in der Praxis ist entscheidend, um Risiken realistisch einzuschätzen.
Referenzen & NachweiseProjektliste, ggf. Referenzen von Bauherren oder Architekten, Mitgliedschaft in einem Netzwerk/VerbundGibt Sicherheit über Qualität und Zuverlässigkeit.
Kenntnis der RechtsgrundlagenNachweis über Kenntnisse zu Baustellenverordnung, ArbSchG, DGUV-Vorschriften, RAB 30, TRGS und TRBSNur mit fundiertem Rechtswissen können Bußgelder und Haftungsrisiken vermieden werden.
Kommunikations- & KoordinationsfähigkeitNachweisbar durch Erfahrung oder persönlichem TelefonatEin SiGeKo muss unterschiedliche Gewerke zusammenbringen – Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit sind Pflicht.
DurchsetzungsvermögenSicherheit konsequent durchsetzen – auch bei WiderstandDamit Maßnahmen nicht nur geplant, sondern auch tatsächlich umgesetzt werden.
OrganisationstalentStrukturierte Planung und Überwachung komplexer Baustellen mit vielen BeteiligtenSichert reibungslose Abläufe und vermeidet gefährliche Überschneidungen.
VerantwortungsbewusstseinBewusstsein für die Folgen von Entscheidungen auf Sicherheit und GesundheitSchutz von Gesundheit und Leben aller Beteiligten auf der Baustelle.
UnabhängigkeitKein Interessenkonflikt, z. B. durch gleichzeitige Tätigkeit in einem ausführenden GewerkNur unabhängige Koordinatoren können neutral handeln.
Vertrag & VersicherungSchriftliche Leistungsbeschreibung, klare Absprachen zu Präsenzzeiten, Nachweis einer BerufshaftpflichtversicherungSchützt Bauherren vor Streitigkeiten und Ausfallrisiken.

 

Dokumente, die Sie sich unbedingt zeigen lassen sollten:

  • Zertifikat der SiGeKo-Weiterbildung (nach RAB 30, z. B. TÜV, DEKRA, BG Bau)
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
  • Gewerbeanmeldung oder Firmenregistrierung
  1. Prüfen Sie frühzeitig, ob ein SiGeKo erforderlich ist (z. B. bei der Planung mit Architekt oder Bauleiter)
  2. Definieren Sie die Leistungen klar: Was soll der SiGeKo alles leisten?
  3. Vergleichen Sie Angebote: Da es keine Honorarordnung gibt, ist Transparenz beim Preis-Leistungs-Verhältnis wichtig
  4. Prüfen Sie die Qualifikation: Ein guter SiGeKo sollte erfahren, zertifiziert und baurechtlich versiert sein
  5. Planen Sie den SiGeKo von Beginn an fest in den Bauablauf ein. Nicht erst nachträglich 

Hintergrundwissen zum SiGeKo

Warum gibt es den SiGeKo?

Baustellen sind komplex, oft chaotisch und bergen zahlreiche Gefahren für Beschäftigte. 

Der SiGeKo wurde eingeführt, um Unfallrisiken zu reduzieren und den Arbeitsschutz auf Baustellen verbindlich und neutral zu organisieren. 

Vor Einführung der Baustellenverordnung lag die komplette Baustellensicherheit in der Verantwortung der Bauleitung – zusätzlich zu deren fachlichen, terminlichen und wirtschaftlichen Aufgaben. Die Realität war ernüchternd: unzureichende Schutzmaßnahmen, fehlende Prävention und zahlreiche vermeidbar gewesene Unfälle waren an der Tagesordnung.

Mit Inkrafttreten der Baustellenverordnung im Jahr 1998 wurde erstmals ein neutrales Sicherheitsorgan eingeführt: der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Seine Aufgabe ist es, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle zu sorgen – unabhängig von Termindruck oder Baukosten, frei von Interessenkonflikten. 

Dank der Einführung des SiGe-Koordinators konnten die Unfallzahlen auf Baustellen deutlich gesenkt und der Arbeitsschutz nachhaltig verbessert werden.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für den SiGeKo (z. B. BaustellV, ArbSchG)?

Die Aufgaben, Verantwortung und Zuständigkeiten des SiGeKo werden in folgenden Gesetzen und Vorschriften definiert:

  • Baustellenverordnung (BaustellV)
     
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
     
  • RAB 30 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen)
     
  • DGUV Vorschriften
     
  • TRGS und TRBS
Welche Qualifikation muss ich haben, um als Bauherr auch SiGeKo zu sein?

Wer Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator sein möchte, muss eine anerkannte Weiterbildung nach RAB 30 absolvieren. Diese Weiterbildung vermittelt alle Kenntnisse, die ein Koordinator benötigt, um den Arbeitsschutz auf Baustellen zu gewährleisten. Anbieter sind u. a. die BG Bau, TÜV, DEKRA sowie Ingenieur- und Handwerkskammern.

Die Inhalte lassen sich in vier Kompetenzbereiche gliedern:

Inhalte der Weiterbildung im Überblick:

KenntnisbereichDetails / Inhalte laut RAB 30Rechtliche Grundlage
Baufachliche KenntnisseFunktionelle, technische und organisatorische Planung von Bauwerken, Technische Regelwerke, Standsicherheit von Bauwerken und Hilfsbauwerken, Baustoffe, Bauverfahren, Baugeräte- Bauausführung, Baustelleneinrichtungs- und Bauablaufplanung, Baustellenorganisation, Technischer Ausbau und Ausrüstung, Wartung, Unterhaltung und Erhaltung von Bauwerken, Ausschreibung, Vergabe, BauvertragsrechtRAB 30, Abschnitt 4.1
Arbeitsschutzfachliche KenntnisseGrundlagen des Arbeitsschutzgesetzes (§ 4 ArbSchG)- Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen, Organisation des Arbeitsschutzes auf Baustellen, Rechtsvorschriften: Baustellenverordnung, Arbeitsstättenverordnung, PSA-Benutzungsverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, DGUV-Vorschriften- Kenntnisse zu Gefährdungen: Erd- und Tiefbau, Absturz, Gerüste, Elektrizität, Brand-/Explosionsschutz, Gefahrstoffe, Montage, Abbruch, Verkehr, Maschinen, Lärm & Vibration- Erste Hilfe, Sanitärräume, Arbeitszeitregelungen, PSARAB 30, Abschnitt 4.2 & Anlage B
Spezielle KoordinatorenkenntnisseSinn, Zweck und Anwendungsbereich der Baustellenverordnung, Aufgaben und Pflichten von Bauherr und Koordinator, Vorankündigung: Zweck, Inhalt, rechtliche Stellung- Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan: Erstellung, Anpassung, Integration in Bauabläufe, Unterlage für spätere Arbeiten, Instrumente der Koordination: Besprechungen, Begehungen, Dokumentation, Informationssysteme, Umgang mit Konflikten- Rechtliche Grundlagen: Stellung des Koordinators, Befugnisse, Verantwortung und Haftung, Vertragsrecht (VOB, BGB)RAB 30, Abschnitt 4.3 & Anlage C
BerufserfahrungMindestens 2 Jahre Erfahrung in Planung und/oder Bauausführung, Nachweis über praktische Tätigkeit, z. B. als Bauleiter, Architekt, Ingenieur, Meister oder Techniker, Fähigkeit, Arbeitsabläufe vorausschauend und gewerkeübergreifend zu koordinierenRAB 30, Abschnitt 4.4

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum SiGeKo

Wann ist ein SiGeKo erforderlich?

Ein SiGeKo muss beauftragt werden, wenn mehrere Gewerke (Firmen) auf einer Baustelle gleichzeitig oder nacheinander tätig werden. Es gibt also keine bestimmte Anzahl an arbeitenden Personen auf einer Baustelle, an der sich orientiert wird, wie oft angenommen.

Ist ein SiGeKo gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, sobald mehrere Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle tätig sind (§ 3 Baustellenverordnung).

Ist ein SiGeKo beim Einfamilienhaus notwendig?

Ja, wenn mehrere Gewerke (z. B. Maurer und Elektriker) gleichzeitig oder nacheinander von separaten Firmen ausgeführt werden.

Was kostet ein SiGeKo beim Einfamilienhaus?

Zwischen 1.500 € und 2.000 €, je nach Aufwand.

Wie viel kostet ein SiGeKo?

Abhängig von Projektgröße, Gefährdung, Bauzeit und Betreuungsaufwand. Typisch: ab 1.500 € bis zu 20.000 € aufwärts.

Wie oft muss der SiGeKo auf die Baustelle?

Regelmäßig – je nach Bauphase wöchentlich bis monatlich.

Wer darf als SiGeKo tätig sein?

Nur qualifizierte Personen mit bautechnischer Ausbildung, Baustellenerfahrung und spezieller SiGeKo-Fortbildung (nach RAB 30).

Wer muss den SiGeKo beauftragen?

Der SiGeKo muss vom Bauherrn beauftragt werden.

Kann der Bauherr auch der SiGeKo sein?

Theoretisch ja – wenn er die Anforderungen erfüllt (Bautechnische Ausbildung, Baustellenerfahrung und SiGeKo-Fortbildung nach RAB 30). In der Praxis ist das jedoch selten sinnvoll, da der Bauherr in vielen Fällen nicht unabhängig genug agieren kann und oft nicht über die nötige Fachkenntnis verfügt.

Welche Qualifikationen muss ein SiGeKo haben?

Bauausbildung oder Studium, 2 Jahre Berufserfahrung im Bauwesen, SiGeKo-Weiterbildung (z. B. von TÜV, DEKRA, BG Bau, etc.), Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Organisationstalent und Verantwortungsbewusstsein.

Was sind typische Aufgaben eines SiGeKo?

Sicherheitskoordination, SiGe-Plan, Vorankündigung, Begehung der Baustelle, Unterlage für spätere Arbeiten.

Wie erkenne ich einen guten SiGeKo?

Ein guter SiGeKo besitzt nicht nur die gesetzlich geforderten Nachweise (z. B. Fortbildung nach RAB 30), sondern bringt Erfahrung aus vergleichbaren Projekten mit. Achten Sie auf Referenzen, transparente Preisgestaltung, TÜV-/BG-Zertifikate und regionale Erreichbarkeit.

Wie beauftrage ich einen SiGeKo?

Über www.sigeko-in-der-region.de/sigeko-angebot – schnell, kostenlos und regional.

Was passiert, wenn kein SiGeKo beauftragt wird?

Bau-Stopp, Bußgeld bis 30.000 €, Haftung bei Unfällen (Ordnungswidrigkeit oder sogar Stratftat).

Wer haftet bei einem Unfall?

Grundsätzlich der Bauherr. Bei grober Fahrlässigkeit auch der SiGeKo.

Welche Leistungen umfasst ein SiGeKo-Angebot?

Typischerweise SiGe-Plan, Vorankündigung, Anzahl der Begehungen, Unterlage für spätere Arbeiten, Geschätzter Dokumentations- und Beratungsaufwand.

Welche Unterlagen erstellt ein SiGeKo?

Der SiGeKo erstellt u. a. die Vorankündigung für die Behörde, den SiGe-Plan mit allen Schutzmaßnahmen und eine Unterlage für spätere Wartungsarbeiten. Diese Dokumente sind Pflichtbestandteil jeder sicherheitskonformen Baustellenorganisation.

Was steht im SiGe-Plan?

Der SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) ist das zentrale Dokument für die Arbeitssicherheit auf Baustellen mit mehreren Gewerken. Er enthält alle Maßnahmen, die notwendig sind, um Gefährdungen für Beschäftigte und Dritte zu minimieren – sowohl in der Planung als auch in der Ausführung. Der SiGe-Plan ist kein statisches Dokument – er wird bei Bedarf fortgeschrieben und an den Baufortschritt angepasst. Der Sicherheitskoordinator ist dafür verantwortlich, dass alle Beteiligten über Änderungen informiert sind und die Maßnahmen umgesetzt werden.

Was ist der Unterschied zwischen SiGeKo und Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Der SiGeKo ist speziell für Baustellen zuständig und sorgt dort für die Koordination von Sicherheitsmaßnahmen zwischen verschiedenen Unternehmen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) hingegen betreut laufende Betriebe dauerhaft. Beide arbeiten oft Hand in Hand – aber mit unterschiedlichem Fokus.

Gibt es einen SiGeKo Honorarrechner?

Ja, es sind verschiedene SiGeKo Honorarrechner zu finden. Jedoch sind diese SiGeKo-Honorarrechner nicht verlässlich und können den tatsächlichen Aufwand nicht berechnen, da diese sich rein auf Zahlen beziehen. Es empfiehlt sich daher verschiedene Angebote zu vergleichen.