Der schnelle Weg zu Ihrem Gefahrstoffkoordinator
Datum: 26.02.2026 – Aktualisiert am: 26.02.2026 – Autor: Dipl.-Ing. Torsten Tesch
Gefahrstoffkoordinator: Was ist das überhaupt?
Ein Gefahrstoffkoordinator – auch bekannt als Koordinator in kontaminierten Bereichen nach DGUV Regel 101-004 – ist die zentrale Ansprechperson, wenn es um den Umgang mit Gefahrstoffen geht.
Seine Aufgabe: dafür sorgen, dass Gefahrstoffe sicher gehandhabt, gelagert und entsorgt werden. Dadurch schützt er nicht nur die Beschäftigten, sondern sorgt auch dafür, dass das Unternehmen gesetzliche Vorgaben wie die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einhält.
Wer braucht einen Gefahrstoffkoordinator?
Egal ob Werkstatt, Labor oder Großbetrieb. Überall, wo mit chemischen oder biologischen Stoffen gearbeitet wird, ist ein Gefahrstoffkoordinator die Schlüsselfigur für sichere Abläufe, klare Strukturen und gesetzeskonformes Handeln.
Warum sollte ich einen Gefahrstoffkoordinator beauftragen?
Die Beauftragung eines Gefahrstoffkoordinators lohnt sich mehrfach:
Erhöht die Sicherheit im Umgang mit Gefahrstoffen
Schützt Mitarbeiter vor gesundheitlichen Risiken
Sorgt für klare Strukturen und transparente Abläufe
Schafft Rechtssicherheit und minimiert Haftungsrisiken
Nachhaltigkeit wird durch sicheren und ressourcenschonenden Umgang mit Gefahrstoffen gefördert
Zeugt von einem verantwortungsvollen Betrieb
Wie hilft mir SIGEKO IN DER REGION bei der Suche?
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Einen passenden Gefahrstoffkoordinator zu finden ist keine Glückssache. Erfahrung, Qualifikation, Branchenkenntnis und ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis sind entscheidend. Genau deshalb lohnt sich ein Angebotsvergleich, bevor Sie sich entscheiden.
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Ob Industrie, Handwerk, Laborbetrieb oder öffentlich Einrichtung – wir bringen Sie mit den Profis für Gefahrstoffmanagement zusammen. Direkt. Unkompliziert. Sicher.
Inhaltsverzeichnis:
- Aufgaben des Gefahrstoffkoordinators
- Gefahrstoffkoordinator beauftragen: Ab wann Pflicht?
- Bei welchen Gefahrstoffen ist ein Gefahrstoffkoordinator erforderlich?
- Kosten und Honorar für einen Gefahrstoffkoordinator
- Interner vs. Externer Gefahrstoffkoordinator
- Externer Gefahrstoffkoordinator beauftragen – das müssen Sie wissen
- Wer haftet: Gefahrstoffkoordinator oder Arbeitgeber?
- Woran erkennt man einen qualifizierten Gefahrstoffkoordinator?
- Rechtliche Grundlagen für den Gefahrstoffkoordinator
- FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Gefahrstoffkoordinator
Aufgaben des Gefahrstoffkoordinators
Aufgaben des Gefahrstoffkoordinators
Ein Gefahrstoffkoordinator übernimmt eine Vielzahl an Aufgaben. Die folgende Tabelle zeigt im Detail, welche Tätigkeiten dazugehören und auf welchen gesetzlichen Grundlagen sie beruhen:
| Aufgabe Gefahrstoffkoordinator | Beschreibung | Gesetzliche Grundlage |
|---|---|---|
| Gefahrstoffmanagement und Gefahrstoffverzeichnis | Der Gefahrstoffkoordinator erfasst alle im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe und führt ein Gefahrstoffverzeichnis. Dieses muss regelmäßig gepflegt und aktualisiert werden. Darin enthalten sind Angaben zu Bezeichnung, Gefährlichkeitsmerkmalen, Mengen und Einsatzbereichen. | § 6 GefStoffV (Gefährdungsbeurteilung, Gefahrstoffverzeichnis), TRGS 400 (Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen) |
| Gefährdungsbeurteilung | Für jede Tätigkeit mit Gefahrstoffen ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Dabei werden Gefährdungen durch Einatmen, Hautkontakt, Verschlucken oder physikalisch-chemische Eigenschaften bewertet. Auf dieser Basis legt der Koordinator technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen fest. | § 6 GefStoffV (Gefährdungsbeurteilung), ArbSchG § 5 (Beurteilung der Arbeitsbedingungen), TRGS 400 |
| Betriebsanweisungen und Dokumentation | Der Gefahrstoffkoordinator erstellt Betriebsanweisungen, die den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen beschreiben. Zusätzlich stellt er sicher, dass Sicherheitsdatenblätter vorhanden sind und alle Dokumentationen regelmäßig geprüft und aktualisiert werden. Notfallpläne gehören ebenfalls dazu. | § 14 GefStoffV (Betriebsanweisungen und Unterweisung), TRGS 555 (Betriebsanweisungen und Information der Beschäftigten), REACH-Verordnung (Sicherheitsdatenblätter) |
| Organisation der Lagerung und Entsorgung | Gefahrstoffe müssen fachgerecht gelagert und entsorgt werden. Der Koordinator sorgt für die Einhaltung von Lagerungsvorschriften (z. B. Trennung von unverträglichen Stoffen, Belüftung, Kennzeichnung) und für die Entsorgung über zugelassene Entsorgungsfachbetriebe. | TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern), KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz), GefStoffV § 8 (Allgemeine Schutzmaßnahmen) |
| Schnittstellenarbeit | Der Gefahrstoffkoordinator arbeitet mit anderen Verantwortlichen zusammen: Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter, Umweltschutzbeauftragter und Betriebsarzt. Außerdem ist er Ansprechpartner für Behörden (z. B. Gewerbeaufsicht, Umweltamt) und externe Dienstleister. | ArbSchG § 10 (Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber), BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung), GefStoffV § 13 (Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen) |
Zusammenfassend lässt sich sagen: Ein Gefahrstoffkoordinator übernimmt vielfältige Aufgaben von der systematischen Erfassung aller Gefahrstoffe über die Gefährdungsbeurteilung bis hin zu Schulungen und der Zusammenarbeit mit Behörden. Der Gefahrstoffkoordinator trägt damit entscheidend zur Sicherheit und Rechtskonformität im Unternehmen bei.
Gefahrstoffkoordinator beauftragen: Ab wann Pflicht?
Gefahrstoffkoordinator beauftragen: Ab wann Pflicht?
Ein Gefahrstoffkoordinator ist in Deutschland nicht per se als eigene Pflichtfunktion vorgeschrieben – anders als die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Dennoch gilt: Arbeitgeber sind nach der Gefahrstoffverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zu gewährleisten. Dazu gehören Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen und die Organisation eines funktionierenden Gefahrstoffmanagements. Mit einem Gefahrstoffkoordinator sind Sie auf der sicheren Seite!
Ein Gefahrstoffkoordinator ist Pflicht, wenn:
- regelmäßig mit Gefahrstoffen gearbeitet wird (z. B. Chemikalien, Stäube, Asbest, Gase, biologische Arbeitsstoffe),
- wenn Arbeitnehmer in kontaminierten Bereichen arbeiten,
- mehrere Abteilungen oder Standorte Gefahrstoffe nutzen,
- oder erhöhte rechtliche und sicherheitstechnische Anforderungen bestehen.
Good to know:
Die DGUV Regel 101-004 und die dazugehörige TRGS 524 regeln, wie sicher in sogenannten kontaminierten Bereichen gearbeitet werden muss. Also zum Beispiel bei Sanierungen, Abbrucharbeiten oder Instandhaltungen, bei denen mit Schadstoffen wie Asbest, PCB oder PAK gerechnet wird.
Sobald mehrere Firmen gleichzeitig auf so einer Baustelle oder in einem kontaminierten Bereich tätig sind, muss ein fachkundiger Koordinator bestellt werden. Diese Person – oft auch als Gefahrstoffkoordinator oder Koordinator in kontaminierten Bereichen bezeichnet – sorgt dafür, dass alle Arbeiten aufeinander abgestimmt sind und niemand gefährdet wird.
💡 Kurz gesagt: Immer dann, wenn mehrere Unternehmen oder Arbeitnehmer in einem Bereich mit Schadstoffen arbeiten, schreibt die Regelung vor: Es braucht jemanden, der den Überblick behält. Und das ist der Gefahrstoffkoordinator
Bei welchen Gefahrstoffen ist ein Gefahrstoffkoordinator erforderlich?
Bei welchen Gefahrstoffen ist ein Gefahrstoffkoordinator erforderlich?
| Gefahrstoff / Stoffgruppe | Beispiele | Warum ein Gefahrstoffkoordinator wichtig ist |
|---|---|---|
| Chemikalien und Lösungsmittel | Reinigungsmittel, Lacke, Verdünner, Entfetter, Säuren, Laugen | Hohe Gesundheitsrisiken durch Einatmen, Hautkontakt oder Dämpfe. |
| Asbest und asbesthaltige Materialien | Alte Baustoffe, Dichtungen, Brandschutzplatten | Extrem gesundheitsschädlich (krebserregend). Strenge Regeln nach Gefahrstoffverordnung Asbest und TRGS 519. Fachkundige Koordination zwingend notwendig! |
| Stäube | Holzstaub, Quarzstaub, Metallstaub, Zementstaub | Können Atemwegserkrankungen und Krebs verursachen. |
| Gase und Dämpfe | Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Schweißrauche | Gefährlich beim Einatmen – ein Koordinator sorgt für Belüftungskonzepte, Grenzwertüberwachung und Schulung der Mitarbeiter. |
| Aerosole und Sprühnebel | Sprühfarben, Kleber, Desinfektionsmittel | Erhöhtes Risiko durch Einatmung und Hautkontakt. |
| Biologische Arbeitsstoffe | Bakterien, Viren, Schimmelpilze, Blutprodukte | Besonders relevant in Laboren, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen. TRBA 100 ff. und GefStoffV fordern klare Schutzmaßnahmen. |
| Gefährliche Abfälle | Altöle, Batterien, Chemikalienreste, kontaminierte Materialien | Gefährlich bei unsachgemäßer Lagerung oder Entsorgung. Der Koordinator sorgt für sichere Abfallwege. |
| Krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe (CMR-Stoffe) | Benzol, Formaldehyd, Chrom(VI)-Verbindungen | Besonders strenge Vorschriften nach GefStoffV §10 und TRGS 910 |
| Nanomaterialien | Nanopartikel in Lacken, Farben, Kosmetika | Noch wenig erforscht, potenziell gesundheitsgefährdend. Der Koordinator bewertet Risiken und legt Sicherheitsmaßnahmen fest. |
| Dieselmotoremissionen (DME) | Abgase aus Fahrzeugen, Baumaschinen | Seit Jahren als krebserregend eingestuft – TRGS 554 verlangt besondere Schutzmaßnahmen. |
| Radioaktive Stoffe | Prüfstrahler, Messgeräte, Laborproben | Strahlenschutzrechtliche Anforderungen; enge Zusammenarbeit mit Strahlenschutzbeauftragten nötig. |
💡 Ein Gefahrstoffkoordinator wird immer dann wichtig, wenn im Betrieb Stoffe eingesetzt werden, die gesundheitsgefährdend, krebserregend, explosionsgefährlich oder umwelttoxisch sind. Je komplexer die Stoffe oder je größer die Menge, desto dringlicher ist die fachkundige Koordination, um Rechtssicherheit und Mitarbeiterschutz zu gewährleisten.
Interner vs. externer Gefahrstoffkoordinator
Interner vs. externer Gefahrstoffkoordinator
| Kriterium | Interner Gefahrstoffkoordinator | Externer Gefahrstoffkoordinator |
|---|---|---|
| Anstellung | Fester Mitarbeiter des Unternehmens, meist zusätzlich qualifiziert. | Externer Dienstleister oder Fachbüro, das projektbezogen beauftragt wird. |
| Verfügbarkeit | Ständig im Betrieb ansprechbar, kennt interne Abläufe und Mitarbeiter. | Nach Bedarf verfügbar, flexibel einsetzbar – meist mit Terminvereinbarung. |
| Fachwissen | Kennt betriebliche Prozesse sehr genau, muss aber regelmäßig geschult werden. | Bringt breites Fachwissen und Erfahrung aus verschiedenen Branchen mit. |
| Kostenstruktur | Schulungskosten + Gehalt + ggfs. Boni (Firmenfahrzeug, Gutscheine, etc.); keine laufenden Fremdkosten. | Abrechnung nach Stunden-, Tages- oder Pauschalsätzen; kein Fixgehalt. |
| Neutralität | Kann betriebsblind werden oder interne Risiken unterschätzen. | Objektive Sicht von außen, erkennt Schwachstellen schneller. |
| Rechtliche Verantwortung | Liegt beim Arbeitgeber; interner Koordinator unterstützt bei der Umsetzung. | Unterstützt beratend, rechtliche Verantwortung bleibt auch hier beim Arbeitgeber. |
| Einarbeitungszeit | Kurze Wege, kennt Strukturen und Ansprechpartner. | Benötigt zu Beginn Einarbeitung in Prozesse und Anlagen. |
| Kosten-Nutzen-Verhältnis | Sinnvoll bei regelmäßigem Umgang mit vielen Gefahrstoffen. | Wirtschaftlich bei kleinerem oder mittlerem Bedarf. |
Empfehlung nach Unternehmensgröße
Kleine Betriebe
(bis ca. 20 Mitarbeiter)
Externer Gefahrstoffkoordinator: Kostengünstiger, da kein dauerhafter Personalaufwand. Ideal für punktuelle Unterstützung.
Mittelständische Unternehmen
(ca. 50–250 Mitarbeiter)
Externer Gefahrstoffkoordinator oder kombinierter Ansatz: Regelmäßige Betreuung durch externen Koordinator mit interner Ansprechperson ist oft ideal.
Große Unternehmen
(250+ Mitarbeiter, komplexe Prozesse)
Interner Gefahrstoffkoordinator: Eigene Fachkraft im Haus ist effizienter.
Externer Gefahrstoffkoordinator beauftragen – das müssen Sie wissen
Externer Gefahrstoffkoordinator beauftragen – das müssen Sie wissen
Ein externer Gefahrstoffkoordinator ist die ideale Lösung, wenn im Betrieb regelmäßig mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, aber keine eigene Fachkraft mit entsprechender Qualifikation vorhanden ist. Durch seine Erfahrung aus verschiedenen Branchen bringt er Fachwissen, Neutralität und Praxisnähe mit und sorgt so für Sicherheit und Rechtssicherheit im Unternehmen.
Einen Gefahrstoffkoordinator beauftragen in 5 Schritten
- Bedarfsanalyse:
Zunächst wird geprüft, in welchen Bereichen des Unternehmens Gefahrstoffe eingesetzt werden und welche Aufgaben der Koordinator übernehmen soll (z. B. Gefährdungsbeurteilungen, Schulungen, Dokumentation). - Angebotsvergleich:
Mehrere Fachbüros oder Dienstleister werden kontaktiert, um den Leistungsumfang, die Kosten und die branchenspezifische Erfahrung zu vergleichen. Am einfachsten über unser Angebotsformular, das Ihre Anfrage direkt an mehrere geprüfte Partnerfirmen weiterleitet. - Auswahl und Beauftragung:
Nach der Auswahl des passenden Experten wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen, der Leistungen, Verantwortlichkeiten und Laufzeit klar regelt. - Erstaufnahme und Analyse vor Ort:
Der externe Gefahrstoffkoordinator verschafft sich einen Überblick über die eingesetzten Stoffe, vorhandene Unterlagen und Prozesse im Betrieb. - Laufende Betreuung:
Je nach Vereinbarung übernimmt er regelmäßig oder projektbezogen Aufgaben wie Schulungen, Gefährdungsbeurteilungen, Kontrolle der Schutzmaßnahmen oder die Kommunikation mit Behörden.
Umfang der Betreuung
Der Leistungsumfang wird individuell festgelegt und richtet sich nach Größe, Branche und Gefährdungspotenzial des Betriebs.
Typische Leistungen sind:
- Erstellung und Pflege des Gefahrstoffverzeichnisses
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Schulung und Unterweisung von Mitarbeitern
- Organisation der Lagerung und Entsorgung
- Kontrolle der Schutzmaßnahmen und Betriebsanweisungen
- Beratung bei Behördenkontakten oder Audits
Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit hängt vom Betreuungsmodell ab:
Projektbezogen: Für klar abgegrenzte Aufgaben, etwa bei einer Sanierung, Audit-Vorbereitung oder einmaligen Überprüfung.
Jährliche Betreuung: Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Unterlagen, Schulungen und Beratungen im Betrieb.
Langfristige Partnerschaft: Besonders für mittelständische und große Unternehmen sinnvoll, um Kontinuität und Sicherheit zu gewährleisten.
Vorteile eines externen Gefahrstoffkoordinators
- Fachwissen auf Abruf: Zugriff auf aktuelles Know-how und Erfahrung aus vielen Branchen.
- Kostenkontrolle: Keine Fixkosten, sondern Abrechnung nach Aufwand oder Pauschale.
- Neutraler Blick von außen: Aufdeckung von Schwachstellen und praxisnahe Lösungen.
- Flexible Betreuung: Umfang und Einsätze lassen sich jederzeit anpassen.
Ein externer Gefahrstoffkoordinator ist für viele Unternehmen die wirtschaftlich und fachlich sinnvollste Lösung. Besonders dann, wenn intern die Zeit, Erfahrung oder personellen Ressourcen fehlen.
Wer haftet: Gefahrstoffkoordinator oder Arbeitgeber?
Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber immer die rechtliche Verantwortung für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen. Der Arbeitgeber muss dem Gefahrstoffkoordinator alle wichtigen Informationen und Unterlagen zugänglich machen und sicherstellen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen im Unternehmen tatsächlich umgesetzt werden.
Der Gefahrstoffkoordinator unterstützt den Arbeitgeber fachlich, haftet aber in der Regel nicht selbst, solange er seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – etwa wenn Sicherheitsmängel bewusst ignoriert werden – kann auch der Koordinator zur Verantwortung gezogen werden.
Entscheidend ist eine klare Aufgabenverteilung im Vertrag, die festlegt, wer welche Pflichten übernimmt.
Woran erkennt man einen qualifizierten Gefahrstoffkoordinator?
Woran erkennt man einen qualifizierten Gefahrstoffkoordinator?
| Kriterium | Beschreibung |
|---|---|
| Fachkunde-Nachweis | Zertifikat über die Fachkunde als Koordinator in kontaminierten Bereichen gemäß DGUV Regel 101-004 / TRGS 524. |
| Praxiserfahrung | Nachweisliche Erfahrung im Umgang mit Gefahrstoffen – idealerweise in verschiedenen Branchen oder Projekten. |
| Arbeitsweise | Strukturiertes Vorgehen, nachvollziehbare Dokumentation, praxisorientierte Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. |
| Kommunikationsfähigkeit | Fähigkeit, komplexe Vorschriften verständlich zu vermitteln und Mitarbeiter sicher zu unterweisen. |
| Verlässlichkeit & Verantwortungsbewusstsein | Hohes Sicherheitsbewusstsein, gewissenhafte Kontrolle der Schutzmaßnahmen und sorgfältige Einhaltung gesetzlicher Pflichten. |
Rechtliche Grundlagen für den Gefahrstoffkoordinator
Rechtliche Grundlagen für den Gefahrstoffkoordinator
Unternehmen, die mit chemischen, biologischen oder sonstigen gefährlichen Stoffen arbeiten, müssen zahlreiche Gesetze, Verordnungen und technische Regeln beachten. Ein Gefahrstoffkoordinator hilft dabei, den Überblick zu behalten und all diese Anforderungen praxisnah und rechtskonform umzusetzen.
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen im Überblick
| Rechtsquelle / Vorschrift | Worum geht es? | Was bedeutet das für Unternehmen? |
|---|---|---|
| Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) | Zentrale deutsche Vorschrift zum Umgang mit Gefahrstoffen. | Arbeitgeber müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen, Schutzmaßnahmen festlegen und ein Gefahrstoffverzeichnis führen. |
| Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) | Präzisieren die Anforderungen der GefStoffV und geben praxisnahe Anleitungen. | Regeln u. a. Lagerung (TRGS 510), Gefährdungsbeurteilung (TRGS 400) und Asbestarbeiten (TRGS 519). |
| REACH-Verordnung (EG 1907/2006) | EU-Verordnung über Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe. | Unternehmen müssen Sicherheitsdatenblätter prüfen und die Anforderungen ihrer Lieferanten einhalten. |
| CLP-Verordnung (EG 1272/2008) | EU-Regelung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. | Gefahrstoffe müssen korrekt gekennzeichnet und mit passenden Gefahrensymbolen versehen sein. |
| Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) | Deutsches Gesetz für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. | Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen. |
| DGUV Regel 101-004 | „Kontaminierte Bereiche“ – beschreibt Anforderungen an Koordinatoren in Bereichen mit gefährlichen Stoffen. | Regelt Qualifikation, Aufgaben und Zuständigkeiten eines Gefahrstoffkoordinators. |
| Gefahrstoffverordnung Asbest | Spezielle Regelung für Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen Materialien. | Nur fachkundige Personen dürfen mit Asbest arbeiten; strenge Dokumentations- und Schulungspflichten. |
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Der Gefahrstoffkoordinator ist eine zentrale Rolle im modernen Arbeitsschutz. Er sorgt dafür, dass mit Gefahrstoffen sicher, verantwortungsvoll und effizient gearbeitet wird.
Besonders bei sensiblen Themen wie der Gefahrstoffverordnung Asbest ist seine Expertise unverzichtbar. Unternehmen profitieren von mehr Sicherheit, weniger Risiken und einem positiven Image.
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FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Gefahrstoffkoordinator
Ein Gefahrstoffkoordinator ist die zentrale Ansprechperson im Unternehmen für alles rund um Gefahrstoffe – also für sicheren Umgang, Lagerung, Entsorgung, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Schulungen, damit die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung eingehalten werden.
Überall dort, wo regelmäßig mit Gefahrstoffen gearbeitet wird: etwa in Industrie und Produktion, Bau und Sanierung (inkl. Asbest), Handwerk, Chemie- und Pharmaindustrie, Gesundheitswesen und Pflege, Laboren, Entsorgungsbetrieben, Automobil- und Metallbranche, Landwirtschaft sowie kommunalen Einrichtungen wie Bauhöfen oder Kläranlagen.
Er erhöht die Sicherheit im Umgang mit Gefahrstoffen, schützt Mitarbeiter, sorgt für klare Strukturen, spart Zeit und Kosten, reduziert Haftungsrisiken und zeigt nach außen, dass dein Unternehmen verantwortungsvoll und gesetzeskonform arbeitet.
Er führt das Gefahrstoffverzeichnis, erstellt Gefährdungsbeurteilungen, schreibt Betriebsanweisungen, organisiert Lagerung und Entsorgung, koordiniert Schutzmaßnahmen, schult Mitarbeitende und ist Schnittstelle zu Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutz, Umweltschutz, Betriebsarzt und Behörden.
Eine explizite Gefahrstoffkoordinator-Pflicht gibt es nicht, aber sobald regelmäßig mit Gefahrstoffen gearbeitet wird oder die Strukturen komplexer werden, ist er faktisch notwendig, um die Pflichten aus Gefahrstoffverordnung und Arbeitsschutzgesetz rechtssicher zu erfüllen.
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Besonders bei Chemikalien und Lösungsmitteln, Asbest, gefährlichen Stäuben, Gasen und Dämpfen, Aerosolen, biologischen Arbeitsstoffen, gefährlichen Abfällen, krebserzeugenden CMR-Stoffen, Nanomaterialien, Dieselmotoremissionen und radioaktiven Stoffen – also überall, wo erhebliche Gesundheits- oder Umweltrisiken bestehen.
Es gibt keine einheitliche Honorarordnung. Externe Gefahrstoffkoordinatoren arbeiten meist mit Stunden- (ca. 80–150 €) oder Tagessätzen (ca. 600–1.200 €), interne Lösungen verursachen vor allem Schulungs- und Personalkosten. Am besten bekommst du einen Überblick mit einen Angebotsvergleich mehrerer Anbieter über die Plattform SIGEKO IN DER REGION.
Kleine Betriebe fahren meist besser mit einem externen Koordinator nach Bedarf, mittlere Unternehmen mit einer Mischung aus internem Ansprechpartner und externer Fachunterstützung, große Unternehmen mit vielen Gefahrstoffen profitieren oft von einem eigenen internen Gefahrstoffkoordinator im Haus.
Immer dann, wenn im Unternehmen mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, aber keine eigene Fachkraft mit entsprechender Qualifikation vorhanden ist oder ein Unternehmen nur für bestimmte Projekte einen Gefahrstoffkoordinator benötigt, z. B. bei Arbeiten mit Asbest, Audits, etc.
Ein externer Experte bietet Fachwissen auf Abruf, klare Kostenkontrolle, einen neutralen Blick von außen und eine flexible Betreuung, die sich an die Anforderungen des Unternehmens anpassen lässt. Ideal, wenn intern Zeit, Erfahrung oder Personal fehlen.
Das hängt vom Betreuungsmodell ab. Möglich sind projektbezogene Verträge (z. B. für Sanierungen), jährliche Betreuung mit regelmäßigen Prüfungen oder langfristige Partnerschaften, die sich besonders bei großen Unternehmen bewährt haben.
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Der Leistungsumfang hängt von der Betriebsgröße und dem Gefährdungspotenzial ab. Meist gehören dazu: Gefahrstoffverzeichnis, Gefährdungsbeurteilungen, Schulungen, Lager- und Entsorgungsorganisation, Kontrolle der Schutzmaßnahmen und Unterstützung bei Behördenkontakten.
Die rechtliche Verantwortung liegt immer beim Arbeitgeber. Der Gefahrstoffkoordinator unterstützt ihn fachlich, haftet aber nur, wenn er grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt – etwa durch das Ignorieren von Gefahren oder falsche Beratung. Eine klare Aufgabenverteilung im Vertrag schützt beide Seiten und schafft Rechtssicherheit.
Der Arbeitgeber bleibt rechtlich verantwortlich, muss alle relevanten Informationen bereitstellen und die Umsetzung der Empfehlungen sicherstellen. Der Gefahrstoffkoordinator wiederum sorgt für fachgerechte Beratung, erstellt Dokumentationen, weist auf Risiken hin und dokumentiert seine Tätigkeiten nachvollziehbar.
Ein qualifizierter Gefahrstoffkoordinator besitzt eine anerkannte Fachkunde nach DGUV Regel 101-004 / TRGS 524 und kann diese mit einem Zertifikat belegen. Außerdem bringt er nachweisliche Praxiserfahrung im Umgang mit Gefahrstoffen mit, arbeitet strukturiert und dokumentationssicher, erklärt Vorschriften verständlich und legt großen Wert auf Verlässlichkeit und Sicherheitsbewusstsein.
Zentrale Grundlagen sind die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), REACH- und CLP-Verordnung, das Arbeitsschutzgesetz, die DGUV Regel 101-004 sowie spezielle Regelungen wie die Gefahrstoffverordnung Asbest – der Koordinator sorgt dafür, dass diese im Betrieb praxisgerecht umgesetzt werden.
