Was bedeutet SiGeKo?

Antwort

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (kurz: SiGeKo) wird vom Bauherrn auf Baustellen bestellt, wenn dort Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) tätig sind.

 

Gemäß §3 der Baustellenverordnung (BaustellV) hat der SiGe-Koordinator während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben bestimmte Aufgaben zu übernehmen. Dazu gehört die Festlegung, Koordinierung und Überprüfung der erforderlichen Maßnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Die Bestellung eines geeigneten Koordinators entbindet den Bauherrn jedoch nicht von seiner eigenen Verantwortung, die Vorgaben der BaustellV zu erfüllen (§3 Abs. 1a BaustellV).

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