Wann braucht man einen SiGeKo?

Antwort

In der Baustellenverordnung ist festgelegt, dass ein SiGeKo vom Bauherrn bestellt wird, sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmer auf einer Baustelle tätig werden.

Es gibt also keine bestimmte Anzahl an arbeitenden Personen auf einer Baustelle, an der sich orientiert wird, wie oft angenommen.

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