SiGeKo beauftragen: Pflicht, Kosten, Aufgaben & rechtliche Grundlagen einfach erklärt

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Datum: 15.07.2025 - Aktualisiert am: 16.07.2025 - Lesedauer: 10 Minuten - Autor: Dipl.-Ing. Torsten Tesch

 

Ob privates Einfamilienhaus oder komplexes Großprojekt – wer baut, muss sich mit dem Thema Sicherheitskoordination beschäftigen. Doch: Wann ist ein SiGeKo erforderlich? Welches Honorar verlangt ein SiGeKo bei einem Einfamilienhaus? Wie oft muss der SiGeKo auf die Baustelle? Und wie beauftragt man einen qualifizierten Koordinator richtig?

In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zur SiGeKo-Pflicht, zu gesetzlichen Vorschriften, typischen Honoraren und den konkreten Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators. Mit Praxisbeispielen, Checkliste und Tipps speziell für Bauherren. Jetzt informieren und rechtssicher planen.

 

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Was ist ein SiGeKo – und wofür ist er zuständig?

Ein SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) ist gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) eine gesetzlich vorgeschriebene Instanz, die auf Baustellen für die Koordination von Arbeitsschutz- und Sicherheitsmaßnahmen zuständig ist.

Warum ist der SiGeKo so wichtig?

Die Hauptaufgabe eines SiGeKo ist es, die Sicherheit der Beschäftigten auf der Baustelle sicherzustellen – und zwar unabhängig davon, ob die einzelnen Gewerke diese Unterstützung aktiv fordern oder nicht. Der Schutz der Gesundheit aller Beteiligten hat oberste Priorität. Der SiGeKo (auch Baustellenkoordinator oder Sicherheitskoordinator genannt) erkennt rechtzeitig Gefährdungen, entwickelt Lösungen und sorgt dafür, dass Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden.

Ein SiGeKo kann entweder freiberuflich tätig sein oder über spezialisierte Arbeitsschutzunternehmen beauftragt werden. Viele dieser Firmen bieten neben der SiGeKo-Leistung auch weitere Dienstleistungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz an, etwa Gefährdungsbeurteilungen, Schulungen oder Flucht- und Rettungspläne.Der SiGeKo in der Region

 

 

 

Exkurs: Warum gibt es den SiGeKo überhaupt?

Die Rolle des SiGeKo wurde im Jahr 1998 mit Einführung der Baustellenverordnung geschaffen. Zuvor war der Bauherr allein für den Arbeitsschutz auf der Baustelle verantwortlich – eine Aufgabe, die er in der Praxis oft nicht leisten konnte. Die Folge: viele vermeidbare Unfälle, weil Koordination und Aufsicht fehlten.

Mit dem SiGeKo wurde ein unabhängiger Koordinator etabliert, dessen alleinige Aufgabe der Schutz von Beschäftigten auf der Baustelle ist. Und das zeigt Wirkung: Seit mehr als 27 Jahren hat sich die Funktion des SiGeKo bewährt – auf kleinen wie auf großen Baustellen. Die Unfallzahlen sind laut Statistiken der BG Bau, gerade aufgrund der Präventionsmaßnahmen, stetig rückläufig.

 

 


 

Die Aufgaben eines SiGeKo

Die Aufgaben des SiGeKo lassen sich klar in zwei Phasen unterteilen – mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten:

 

SiGeKo-Aufgaben in der Planungsphase (vor Baubeginn):

  • Koordinierung der Maßnahmen gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz
  • Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen einzelnen Gewerken sowie externen Einflüssen
  • Beratung zur Baustelleneinrichtung und ggf. Erstellung einer Baustellenordnung
  • Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für spätere Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten
  • Zusammenstellung der Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
  • Integration von Sicherheitsanforderungen in Ausschreibungen und Bauverträgen
  • Beratung zur Terminplanung, um gefährliche Überschneidungen zu vermeiden
  • Abstimmung mit weiteren Koordinatoren, falls mehrere beauftragt wurden
  • Erstellung des SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan), in dem Gefährdungen sowie Schutzmaßnahmen beschrieben werden sowie anschließende Integration in den Planungsprozess
  • Berücksichtigung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Ablaufplanung (z. B. Vermeidung paralleler Arbeiten, die sich gegenseitig gefährden könnten)
  • Einbindung in die Projektplanung gemeinsam mit Architekten und Fachplanern
  • Erstellung der Vorankündigung an die zuständige Behörde (falls erforderlich)

 

SiGeKo-Aufgaben in der Ausführungsphase (während der Bauzeit): 

  • Aushängen und ggf. Aktualisieren der Vorankündigung
  • Bekanntmachen, Fortschreiben und Anpassen des SiGe-Plans während der Bauausführung
  • Hinwirken auf die Umsetzung aller Sicherheitsmaßnahmen gemäß SiGe-Plan
  • Informationsweitergabe an alle Auftragnehmer, inklusive Nachunternehmer und Einzelunternehmer
  • Organisation des sicherheitsrelevanten Zusammenwirkens der Unternehmen, z. B. durch Sicherheitsbesprechungen und Einweisung neuer Firmen
  • Koordination der Kontrolle der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber, z. B. durch Nachweise
  • Hinwirken auf die Einhaltung von Baustellenordnung und -einrichtungsplan
  • Berücksichtigung und Koordination externer Gefährdungseinflüsse während der Ausführung (z. B. Fußgänger, benachbarte Grundstücke)
  • Anwendung der allgemeinen Grundsätze gemäß § 4 ArbSchG
  • Überwachung der Umsetzung des SiGe-Plans und Anpassung bei Änderungen im Bauablauf
  • Regelmäßige Baustellenbegehungen zur Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
  • Informationsaustausch mit allen Beteiligten, z. B. durch Teilnahme an Baubesprechungen, Online-Meetings
  • Dokumentation und Berichtswesen zu sicherheitsrelevanten Vorkommnissen
  • Abschlussdokumentation nach Fertigstellung des Bauvorhabens
  • Beratung des Bauherren oder der Bauleitung zu allen Fragen rund um Sicherheit und Gesundheitsschutz

 

Ein SiGeKo agiert im Sinne aller am Bau beteiligten Personen: von Handwerkern über Bauleiter bis hin zu Planern. Seine Rolle ist keine optionale Zusatzleistung, sondern in vielen Fällen verpflichtend.

 


 

Wann ist ein SiGeKo erforderlich?

„Ab wann ist ein SiGeKo notwendig?“ – Eine häufige Frage, deren Antwort in der Baustellenverordnung klar geregelt ist:

 

Ein SiGe-Koordinator ist erforderlich, wenn mindestens zwei Unternehmen auf einer Baustelle tätig sind – egal, ob diese gleichzeitig oder nacheinander arbeiten. Auch private Bauherren fallen unter diese Regelung.

Mann fragt sich: Wann muss man SiGeKo beauftragen?

 

Darüber hinaus ist ein SiGeKo Pflicht, wenn:

  • die Bauzeit mehr als 30 Arbeitstage beträgt und
  • mehr als 20 Personen gleichzeitig auf der Baustelle beschäftigt sind

Oder wenn:

  • besondere Gefährdungen bestehen, z. B. Arbeiten in Höhe, mit Gefahrstoffen oder in engen, schwer zugänglichen Bereichen.

 

Diese Anforderungen gelten für öffentliche und private Bauvorhaben gleichermaßen. Wird gegen diese Pflicht verstoßen, drohen dem Bauherrn rechtliche und finanzielle Konsequenzen.

 


 

SiGeKo beim Einfamilienhaus: Wann erforderlich?

Viele private Bauherren gehen davon aus, dass ein SiGeKo nur bei großen Projekten benötigt wird. Doch: Auch beim Einfamilienhaus kann ein SiGeKo erforderlich sein – und das ist in der Praxis sogar öfter der Fall als gedacht.

Beispiele für die Notwendigkeit:

  • Es werden mehrere Gewerke (Rohbau, Elektrik, Sanitär, Dach) von verschiedenen Firmen beauftragt
  • Die Arbeiten werden parallel oder aufeinanderfolgend durchgeführt
  • Es entstehen Gefährdungen, z. B. durch Aushubarbeiten, Dachmontagen, Gerüstarbeiten oder Elektrizität

 

In diesen Fällen greifen die Vorgaben der Baustellenverordnung – ein SiGeKo ist gesetzlich vorgeschrieben.

 

Infografik SiGeKo Einfamilienhaus notwendig

 


 

Checkliste: Ab wann braucht man einen SiGeKo?

Nutzen Sie diese Checkliste, um schnell zu prüfen, ob Sie verpflichtet sind, einen SiGeKo zu beauftragen:

 

✅ Werden auf Ihrer Baustelle mindestens zwei Unternehmen tätig sein – sei es gleichzeitig oder nacheinander?

✅ Beträgt die geplante Bauzeit mehr als 30 Arbeitstage und sind dabei mehr als 20 Personen gleichzeitig auf der Baustelle tätig?

✅ Sind besondere Gefährdungen vorhanden, z. B. Arbeiten in großer Höhe, im kontaminierten Bereich oder mit Gefahrstoffen?

✅ Wird das Bauprojekt nicht durch einen Generalunternehmer abgewickelt, sondern durch mehrere Einzelfirmen?

✅ Müssen Sicherheitsmaßnahmen koordiniert und dokumentiert werden, um Arbeitsunfälle zu vermeiden?

 

➡️ Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit „Ja“ beantworten, ist ein SiGeKo nicht nur empfehlenswert – sondern gesetzlich vorgeschrieben.

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Was kostet ein SiGeKo bei einem Einfamilienhaus?

Die Kosten für einen SiGeKo bei einem Einfamilienhaus sind überschaubar und planbar. In der Regel liegen die SiGeKo-Kosten bei Einfamilienhäusern zwischen 1.500,- € und 2.000,- €.

Diese Faktoren beeinflussen das Honorar:

  • Anzahl der beteiligten Firmen
  • Umfang und Dauer des Projekts
  • Bauzeitlicher Ablauf (gleichzeitig oder nacheinander)
  • Aufwand der Sicherheitskoordination (z. B. Anzahl der Baustellenbegehungen)
  • Ob der SiGeKo nur in der Planung beauftragt wird oder auch die Ausführung begleitet

Typische Leistungen, die im Honorar enthalten sind:

  • Erstellung des SiGe-Plans
  • Vorankündigung bei der Behörde
  • Sicherheitskoordination in der Planungsphase
  • Regelmäßige Begehung der Baustelle während der Bauzeit
  • Dokumentation der Begehungen (SiGe-Bericht)
  • Abschlussdokumentation (Unterlage für spätere Arbeiten)

 

Für Bauherren ist wichtig: Ein SiGeKo ist kein zusätzlicher Luxus, sondern eine sicherheitsrelevante Pflichtleistung – und im Ernstfall ein entscheidender Faktor für Unfallvermeidung und Haftungsreduktion.

 


 

SiGeKo-Kosten bei größeren Bauprojekten

Art der Baustelle

SiGeKo Honorar (ca.)

Einfamilienhaus (Neubau)

1.500 € – 2.000 €

Mittelgroße Halle / Gewerbeprojekt

ca. 5.000 €

Große Wohnanlage (Bauzeit 2–3 Jahre)

ca. 10.000 € – 15.000 €

Sanierungs-/Renovierungsprojekte

  1.500 € – 5.000 € (je nach Umfang)

Bürogebäude / Gewerbeimmobilie

6.000 € – 12.000 €

Großprojekt im Industrie- oder Tiefbau

20.000 € und mehr

 

Größere Bauprojekte erfordern umfassendere Leistungen des Sicherheitskoordinators. 

Je mehr Beteiligte, je länger die Bauzeit und je komplexer die Gefährdungslage, desto höher das Honorar.

 

Da das Honorar für einen SiGeKo frei verhandelt werden kann, empfiehlt es sich, verschiedene Angebote einzuholen und zu vergleichen.

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Wie oft muss der SiGeKo auf der Baustelle sein?

Empfohlene Häufigkeit der SiGeKo-Begehungen

 

Projektart / Bauphase

Empfohlene Präsenz des SiGeKo

Hinweis

Standardbauprojekte (z. B. Einfamilienhaus)

Alle 14 Tage

Mindestens 2–3 Besuche während der gesamten Bauzeit

Ruhige Bauphasen

14-tägig bis monatlich

Bei geringen Gefährdungen oder eingeschränktem Baufortschritt

Beginn neuer Bauphasen / sicherheitsrelevante Arbeiten

Bei Start der Phase bzw. Arbeiten

Pflicht: Kontrolle zu Beginn kritischer Arbeiten

Große oder risikobehaftete Baustellen

Wöchentlich

z. B. Mehrfamilienhäuser, Industriebau, Arbeiten in Höhe

Komplexe Projekte mit mehreren Gewerken gleichzeitig

Wöchentlich oder öfter

Besonders wichtig bei enger zeitlicher Koordination der Gewerke

Internationale Großprojekte / Bauherren-Vorgabe

Täglich

Üblich bei Hochrisikobauprojekten oder vertraglicher Festlegung

Wenn Arbeitsschutzmaßnahmen gut delegiert sind

Nach Absprache

Reduzierte Frequenz möglich bei klarer Verantwortungsübernahme durch Firmen

 

💡 Ein fester 14-tägiger Rhythmus ist eine gute Mindestempfehlung. Je nach Baufortschritt, Gefährdung und vertraglicher Regelung kann eine höhere Präsenz sinnvoll oder erforderlich sein.

💡 Die konkrete Häufigkeit sollte individuell im Vertrag geregelt werden – abhängig vom Gefährdungspotenzial, Baufortschritt und Bauart.

💡 Auf Baustellen läuft nicht immer alles nach Plan – Änderungen ergeben sich oft spontan. Deshalb kann auch die Häufigkeit der SiGeKo-Begehungen nach Vertragsabschluss flexibel angepasst werden. Wird mehr oder weniger Präsenz erforderlich, lässt sich das in Abstimmung mit dem Bauherrn oder der Bauleitung kurzfristig neu festlegen. Gemeinsam kann so ein angepasstes Intervall für kommende Begehungen vereinbart werden.

 


 

Wie findet man einen qualifizierten SiGeKo?

Bei der Auswahl eines geeigneten SiGeKo sollten Bauherren und Architekten auf mehrere Faktoren achten, um Sicherheit und Rechtskonformität zu gewährleisten:

 

✅ Berufserfahrung und Praxisbezug

Ein qualifizierter SiGeKo sollte über mehrere Jahre Erfahrung auf Baustellen verfügen – idealerweise mit Projekten ähnlicher Größenordnung. Erfahrung bedeutet in diesem Fall auch: Wissen über typische Gefährdungspotenziale, realistische Einschätzungen von Risiken und souveräne Kommunikation mit Gewerken.

 

📜 Fachliche Qualifikation und Zertifikate

Der SiGeKo sollte eine anerkannte Weiterbildung nach RAB 30 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) nachweisen können. In der RAB 30 wird definiert, welche Kenntnisse ein Koordinator mitbringen muss:

  • Baufachliche Kenntnisse: Kenntnisse im Bauwesen, z. B. in der Planung, Ausführung und im technischen Ablauf von Bauprojekten, über Baustoffe, etc.
  • Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse: Wissen über arbeitsschutzrechtliche Vorschriften, Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen sowie relevante Normen und Gesetze.
  • Spezielle Koordinatorenkenntnisse: Fähigkeiten zur Koordination sicherheitsrelevanter Aspekte im Zusammenspiel mehrerer Unternehmen und Inhaltliche Anforderungen der Baustellenverordnung z. B. Erstellung des SiGe-Plans, Vorankündigung, Unterlage für spätere Arbeiten, etc.

Diese drei Wissensbereiche bilden die Grundlage für die so genannte „SiGeKo-Weiterbildung“, wie sie im Volksmund genannt wird. Die erlernten Kenntnisse werden durch ein Zertifikat belegt und gelten als Qualifikationsnachweis.

Die Weiterbildung kann bei privaten Bildungsträgern, wie der ExpertMe GmbH, sowie bei renommierten Organisationen wie der BG Bau, dem TÜV oder der DEKRA absolviert werden. Ein solches Zertifikat ist bei der Auswahl eines SiGeKo ein wesentliches Qualitätsmerkmal und sollte in jedem Fall vorgelegt werden können. Weitere Nachweise wie eine Ausbildung im Bauwesen, Ingenieurqualifikation oder Nachweise über regelmäßige Fortbildungen sind ebenfalls empfehlenswert.

 

🤝 Soft Skills: Kommunikation & Durchsetzungsfähigkeit

Ein guter Sicherheitskoordinator muss in der Lage sein, klar und respektvoll mit allen Projektbeteiligten zu kommunizieren. Auch in herausfordernden Situationen sollte er ruhig und lösungsorientiert handeln können. Durchsetzungsvermögen, ohne Eskalation, ist dabei oft entscheidend.

 

💡 Unser Tipp: SiGeKo direkt über www.sigeko-in-der-region.de finden

Wer sich den Auswahlprozess erleichtern möchte, nutzt am besten unser Angebotsformular:

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Wir sind das führende Netzwerk von qualifizierten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren in Deutschland. Über uns finden Sie kostenlos, unverbindlich und DSGVO-konform den passenden SiGeKo für Ihr Projekt.

Zusätzlich erleichtern wir Ihnen den Angebotsvergleich, sodass Sie sich das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sichern können – ohne langes Suchen und mit geprüfter Qualität.

 


 

Gesetzliche Grundlagen zur SiGeKo-Pflicht

Die rechtliche Grundlage für den SiGeKo liefert die Baustellenverordnung (BaustellV). Darin wird geregelt:

  • Wann ein SiGeKo notwendig ist
  • Welche Pflichten der Bauherr hat
  • Wer den SiGeKo beauftragen muss
  • Wie Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen koordiniert werden müssen

 

Weitere relevante Rechtsgrundlagen:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • DGUV-Vorschriften (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

 

Die Missachtung dieser Vorgaben kann zu Bußgeldern, Baustopps und Haftungsrisiken führen – vor allem, wenn durch mangelnde Sicherheitskoordination ein Unfall passiert.

 

 

⚠️ Wichtige Hinweise für Bauherren:

  • Die Beauftragung eines SiGeKo entbindet den Bauherrn nicht von seiner Fürsorgepflicht. Auch wenn ein externer Koordinator eingesetzt ist, muss der Bauherr sicherstellen, dass die empfohlenen Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden.
  • Im Falle eines Unfalls wird der SiGeKo nur haftbar gemacht, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Versäumnisse nachgewiesen werden können.
  • Der SiGe-Bericht ist ein rechtlich relevantes Dokument. Er gilt als Arbeitsnachweis des SiGeKo und dokumentiert sämtliche Hinweise und Empfehlungen zu sicherheitsrelevanten Themen.
  • Wenn sich später herausstellt, dass der SiGeKo mehrfach auf Missstände hingewiesen hat, aber der Bauherr nicht reagiert hat, haftet der Bauherr – nicht der Baustellenkoordinator.
  • Das bedeutet: Man kann sich als Bauherr nicht vollständig zurücklehnen. Die besten Ergebnisse entstehen durch ein aktives Zusammenspiel zwischen SiGeKo, Bauherr und Bauleiter. Nur so bleibt die Baustelle sicher und unfallfrei.

 


 

Vorteile durch Zusammenarbeit mit einem SiGeKo

Die Beauftragung eines SiGeKo lohnt sich mehrfach: 

✅ Steigert die Sicherheit auf der Baustelle

✅ Senkt Unfallrisiken

✅ Entlastet den Bauherrn weitestgehend rechtlich

✅ Sorgt für einen reibungsloseren Bauablauf

✅ Spart Zeit, Geld und vermeidbare Konflikte.

 


 

SiGeKo beauftragen: Schritt für Schritt erklärt

✅ Schritt-für-Schritt Checkliste zur Beauftragung eines SiGeKo:

Wenn Sie einen SiGeKo beauftragen möchten, empfiehlt es sich, strukturiert vorzugehen. So stellen Sie sicher, dass Sie rechtlich abgesichert sind und die beste Leistung zum passenden Preis erhalten. Hier eine einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung:

 

1. Projekt analysieren

Prüfen Sie ggfs. mit Ihrem Architekten oder Bauleiter, ob für Ihr Vorhaben ein SiGeKo erforderlich ist. Nutzen Sie dazu auch unsere Checkliste oben.

2. Geeigneten Anbieter finden

Gehen Sie auf www.sigeko-in-der-region.de – dort finden Sie kostenlos und unverbindlich qualifizierte SiGeKos in Ihrer Nähe.

3. Angebote einholen und vergleichen

Füllen Sie unser Anfrageformular aus. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie von unseren Partnerfirmen mehrere Vergleichsangebote. So können Sie die Leistungen, den Umfang und die Preise ganz einfach gegenüberstellen.

4. Auswahl treffen

Wählen Sie den passenden Anbieter basierend auf Qualifikation, Erfahrung, Preis-Leistungs-Verhältnis und persönlichem Eindruck.

5. Beauftragung & Vertragsabschluss

Sobald Sie sich entschieden haben, erfolgt die offizielle Beauftragung. Achten Sie auf eine klare Definition der Leistungen (Planung, Ausführung, Dokumentation etc.).

6. Integration in den Bauablauf

Binden Sie den Sicherheitskoordinator frühzeitig ein – idealerweise bereits in der Entwurfs- und Ausschreibungsphase (Planungsphase). So kann er seiner Koordinationspflicht optimal nachkommen.

 

Mit dieser klaren Struktur ist das SiGeKo beauftragen unkompliziert, effizient und rechtssicher möglich – vor allem mit der richtigen Unterstützung durch unser Netzwerk.

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Tipps für Bauherren 

  1. Prüfen Sie frühzeitig, ob ein SiGeKo erforderlich ist (z. B. bei der Planung mit Architekt oder Bauleiter)
  2. Definieren Sie die Leistungen klar: Was soll der SiGeKo alles leisten?
  3. Vergleichen Sie Angebote: Da es keine Honorarordnung gibt, ist Transparenz beim Preis-Leistungs-Verhältnis wichtig
  4. Prüfen Sie die Qualifikation: Ein guter SiGeKo sollte erfahren, zertifiziert und baurechtlich versiert sein
  5. Planen Sie den SiGeKo von Beginn an fest in den Bauablauf ein – nicht erst nachträglich

 


 

Fazit: SiGeKo – Pflicht und Schutz zugleich

  • Ein SiGeKo ist erforderlich, sobald zwei oder mehr Firmen auf der Baustelle parallel oder zeitversetzt arbeiten oder besondere Risiken bestehen
  • Beim Einfamilienhaus sind die Kosten mit 1.500 € bis 2.000 € gut kalkulierbar
  • Das Honorar für SiGeKo-Leistungen richtet sich nach Projektumfang, Bauzeit und Gefährdungslage
  • Da das Honorar nicht fest definierbar ist, empfiehlt es sich, mehrere Angebote von verschiedenen Sicherheitskoordinatoren zu vergleichen
  • Bauherren tragen die Verantwortung für die Beauftragung – und haften im Zweifelsfall persönlich

 

Wer frühzeitig plant, spart am Ende Zeit, Geld und vermeidet rechtliche Risiken.

 


 

Sie planen ein Bauprojekt und fragen sich, wann ein SiGeKo notwendig ist?

Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Einschätzung bzw. ein Angebot zu den SiGeKo-Kosten Ihres Bauvorhabens!

📧 E-Mail: info(at)sigeko-in-der-region.de

☎️ Telefon: 0179 9114825

📝 Kontaktformular: 

Kontaktformular SiGeKo Angebot

 


 

FAQ: Häufige Fragen & kurze Antworten zum Thema SiGeKo

Ab wann braucht man einen SiGeKo?

Sobald mehr als ein Unternehmen auf der Baustelle tätig ist. Egal ob gleichzeitig oder nacheinander.

Wann ist ein SiGeKo erforderlich?

Wenn mehrere Firmen (z. B. Rohbauer, Dachdecker, Gerüstbauer, etc.) beteiligt sind oder besondere Gefahren bestehen.

Ist ein SiGeKo beim Einfamilienhaus notwendig?

Ja, wenn mehrere Gewerke (z. B. Maurer und Elektriker) gleichzeitig oder nacheinander von separaten Firmen ausgeführt werden.

Was kostet ein SiGeKo beim Einfamilienhaus?

Zwischen 1.500 € und 2.000 €, je nach Aufwand.

Wie viel kostet ein SiGeKo?

Abhängig von Projektgröße, Gefährdung, Bauzeit und Betreuungsaufwand. Typisch: ab 1.500 € bis zu 20.000 € aufwärts.

Beispiele für typische Kosten:

Einfamilienhaus: 1.500 € –2.000 €, Halle: ca. 5.000 €, Wohnanlage: ca. 15.000 €, Sanierung: 1.500 € –5.000 €, Gewerbe: 6.000 € –12.000 €, Industrie: 20.000 €+.

Kann der Bauherr auch der SiGeKo sein?

Ja – aber nur mit Qualifikation. In der Praxis selten sinnvoll wegen fehlender Unabhängigkeit.

Welche Qualifikationen muss ein SiGeKo haben?

Bauausbildung, 2 Jahre Praxis, SiGeKo-Zertifikat z. B. von TÜV, DEKRA, BG Bau, ExpertMe GmbH.

Was sind typische Aufgaben eines SiGeKo?

Koordination, SiGe-Plan, Vorankündigung, Begehung der Baustelle, Unterlage für spätere Arbeiten.

Wie beauftrage ich einen SiGeKo?

Über www.sigeko-in-der-region.de – schnell, kostenlos und regional.

Wer ist für die Bestellung des SiGeKo verantwortlich?

Der Bauherr – auch bei externer Bauleitung.

Was passiert, wenn kein SiGeKo beauftragt wird?

Bau-Stopp, Bußgeld bis 30.000 €, Haftung bei Unfällen.

Wer haftet bei einem Unfall?

Grundsätzlich der Bauherr. Bei grober Fahrlässigkeit auch der SiGeKo.

Wie oft muss der SiGeKo auf die Baustelle?

Regelmäßig – je nach Bauphase wöchentlich bis monatlich.

Welche Leistungen umfasst ein SiGeKo-Angebot?

Typischerweise SiGe-Plan, Vorankündigung, Anzahl der Begehungen, Unterlage für spätere Arbeiten, Geschätzter Dokumentations- und Beratungsaufwand.

Wie finde ich einfach einen SiGeKo?

Über www.sigeko-in-der-region.de – DSGVO-konform & unverbindlich.

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