Was macht ein SiGeKo? Aufgaben, Qualifikation & Pflichten

~ Anonymous
Was macht ein SiGeKo? Aufgaben, Qualifikationen & Pflichten

Datum: 25.06.2025 - Lesedauer: 5 Minuten - Autor: SIGEKO IN DER REGION Redaktion

 

Was bedeutet SiGeKo und was sind seine Aufgaben?

SiGeKo steht für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Seine Aufgabe ist es, den Arbeitsschutz auf Baustellen zu gewährleisten. Er trägt dazu bei, gefährliche Situationen zu vermeiden, und sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Auflagen eingehalten werden. Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des SiGeKo bildet die Baustellenverordnung (BaustellV), die 1998 eingeführt wurde.

 

Die rechtliche Grundlage: Baustellenverordnung 

Seit dem Jahr 1998 verpflichtet die Baustellenverordnung Bauherren, bei Bauvorhaben mit mehreren Gewerken die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden, einen Sicherheitskoordinator zu bestellen. Ziel: Risiken bereits in der Planung erkennen und im Bauablauf Gefahren vermeiden. Der SiGeKo arbeitet unabhängig und ausschließlich im Sinne von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle.

 

Wie entstand der Beruf des SiGeKo?

Vor Einführung der Baustellenverordnung lag der komplette Arbeitsschutz bei der Bauleitung – zusätzlich zu deren eigentlichen Aufgaben. Die Realität war ernüchternd: Zahlreiche vermeidbare Unfälle, unzureichende Schutzmaßnahmen und kaum Zeit für Prävention.

Mit der Baustellenverordnung wurde erstmals ein neutrales Sicherheitsorgan geschaffen: der SiGe-Koordinator. Seine Aufgabe: Sicherheitskoordination ohne Interessenskonflikte, unabhängig von Termindruck oder Baukosten. Damit wurde ein Grundstein für sicherere Baustellen gelegt.

 

Wer beauftragt den SiGeKo?

Der Bauherr ist verpflichtet, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen, wenn mehrere Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätig sind. Die Beauftragung ist schriftlich festzuhalten. Diese Beauftragung entbindet ihn allerdings nicht von seinen eigenen Pflichten gemäß der Baustellenverordnung. Der Bauherr bleibt also auch nach der Beauftragung weiter für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten verantwortlich!

 

Die wichtigsten SiGeKo Aufgaben auf einen Blick

Kurzfassung der SiGeKo Aufgaben:

  • Erstellung der Vorankündigung
  • Entwicklung des SiGe-Plans
  • Durchführung von Baustellenbegehungen
  • Dokumentation und SiGe-Berichte
  • Beratung von Bauleitung und Firmen

 

Die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators sind umfangreich und gesetzlich geregelt. Sie erstrecken sich über die Planungsphase und die Ausführungsphase eines Bauprojekts:

 

Vorankündigung gemäß § 2 BaustellV

Der Sicherheitskoordinator erstellt eine schriftliche Vorankündigung an die zuständige Behörde. Diese enthält wichtige Informationen wie:

  • Bezeichnung und Ort der Baustelle
  • Name und Anschrift des Bauherrn
  • Art des Bauvorhabens
  • Name und Kontaktdaten des SiGeKo
  • Anschriften der bereits beauftragten Baufirmen
  • Voraussichtlicher Beginn und Ende der Arbeiten
  • Voraussichtliche Höchstanzahl der gleichzeitig Beschäftigten auf der Baustelle
  • Voraussichtliche Zahl der Arbeitgeber und der Unternehmer ohne Beschäftigte

 

SiGe-Plan

Auch Gefährdungsbeurteilung für die Baustelle genannt. Der SiGePlan enthält wichtige Informationen wie:

  • Bezeichnung und Ort der Baustelle
  • Kontaktdaten des Bauherrn und des SiGeKo
  • Verhalten im Brandfall/Notfall und Informationen zur Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Übersicht der Gewerke und deren zeitlichen Einsatz
  • Identifikation von Gefährdungen und passenden Lösungen
  • Regelwerke und Ordnungsnummern

 

Regelmäßige Baustellenbegehungen

Zu seinen Aufgaben gehört auch, die Baustelle regelmäßig zu besichtigen. Die Intervalle werden, je nach Umfang und Gefährdungsgrad der Baustelle, gemeinsam mit der Bauleitung festgelegt. Eine SiGe-Begehung umfasst:

  • Kontrolle der Einhaltung aller Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Einweisung der Firmen und Belehrung von Beschäftigten bei Fehlverhalten
  • Berichterstattung an den Bauherrn zum Sicherheitsstand
  • Ggfs. Unterstützung bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft

 

SiGe-Bericht nach jeder Begehung

Nach jeder Begehung erstellt der SiGe-Koordinator einen Bericht, in dem Mängel und Beinahe-Unfälle dokumentiert werden. Der Bericht enthält auch Vorschläge zur Verhinderung zukünftiger Probleme und wird an alle beteiligten Firmen und die Bauleitung sowie ggfs. auch an die Berufsgenossenschaft verschickt. Dieser Bericht hat daher auch gerichtsverwertbaren Charakter.

 

Beratung der Bauleitung

Auch die Beratung der Bauleitung in allen Fragen zur Sicherheit auf der Baustelle und zu gesetzlichen Regelungen gehört zu seinen Aufgaben:

  • Hilfe bei der Auswahl und Beschaffung von PSA, Löschmitteln, Toilettencontainern usw.
  • Aufklärung über Zuständigkeiten und rechtliche Vorgaben
  • Tipps zur praktischen Umsetzung von Schutzmaßnahmen

 

Beratung der ausführenden Firmen

Die Arbeitnehmer können sich ebenfalls an den SiGeKo wenden, um Fragen zum Arbeitsschutz zu klären. Es werden ihm Fragen gestellt wie:

  • „Was sind geeignete Sicherheitsschuhe?“
  • „Muss der Arbeitgeber die Schutzkleidung zahlen?“
  • „Gibt es auf der Baustelle auch Hitzefrei?“

Der SiGeKo berät neutral, praxisnah und gesetzeskonform.

 

Unterlage für spätere Arbeiten

Für spätere Wartungs-, Umbau- oder Sanierungsarbeiten erstellt der SiGeKo eine sogenannte Unterlage für spätere Arbeiten. Diese Unterlage enthält viele wichtige Informationen, wie Anschlagpunkte für Seilsicherungen, Beschreibungen potenzieller Gefährdungen sowie relevante Pläne.

 

Zusammengefasst bestehen die Aufgaben des SiGeKo darin, Gefahren frühzeitig zu erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen zu planen und den sicheren Ablauf auf der Baustelle über alle Projektphasen hinweg zu koordinieren.

 

Welche Qualifikationen braucht ein SiGeKo?

Gesetzliche Anforderungen:

Laut RAB 30 („Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen“) muss ein Sicherheitskoordinator folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Abgeschlossene technische Berufsausbildung z. B. Bauingenieur, Architekt, Meister, Techniker (Bauchfachliche Kenntnisse)
  • Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Bauwesen
  • Nachweis einer speziellen SiGeKo-Weiterbildung z. B. TÜV, DEKRA, BG etc. (Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und spezielle Koordinatorenkenntnisse)

Wichtige Soft Skills:

  • Kommunikationsstärke – für klare Absprachen mit allen Beteiligten
  • Durchsetzungsvermögen – um Sicherheit auch gegen Widerstand durchzusetzen
  • Organisationstalent – viele Beteiligte, viele Termine, viele Vorschriften
  • Verantwortungsbewusstsein – Leben und Gesundheit stehen auf dem Spiel

 

Was sind die Pflichten des SiGeKo?

Die Pflichten des SiGeKo ähneln seinen Aufgaben und umfassen:

  • Koordination des Arbeitsschutzes zwischen allen beteiligten Firmen
  • Erstellung und Pflege des SiGe-Plans
  • Erstellung der Vorankündigung und der Unterlage für spätere Arbeiten
  • Dokumentation aller sicherheitsrelevanten Vorgänge
  • Fachliche Beratung und Aufklärung der Beteiligten
  • Frühzeitiges Erkennen und Minimieren von Gefahren

 

Fazit: Sicherheit auf der Baustelle beginnt mit einem guten SiGeKo

Jetzt kennen Sie die wichtigsten SiGeKo Aufgaben und Pflichten – und verstehen, warum der Sicherheitskoordinator für jedes Bauvorhaben so wichtig ist.

 

Damit Sie als Bauherr keine Zeit verlieren, vermitteln wir Ihnen einfach und zuverlässig passende SiGeKo Experten in Ihrer Nähe.

Eine Angebotsanfrage genügt – und Sie erhalten mehrere Angebote, die Sie bequem vergleichen können. So finden Sie den besten SiGeKo für Ihr Projekt! ✅

 

👇Jetzt passende SiGeKo Experten für Ihre Baustelle finden – kostenlos & unverbindlich Angebote vergleichen!👇

SiGeKo Aufgaben Angebotsanfrage

 

FAQ zu SiGeKo Aufgaben, Pflichten und Anforderungen

Was genau macht ein SiGeKo?

Ein SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) koordiniert den Arbeitsschutz auf Baustellen. Zu seinen Aufgaben gehören die Erstellung des SiGe-Plans, die Vorankündigung an Behörden, regelmäßige Baustellenbegehungen sowie die Beratung der Bauleitung und ausführenden Firmen.


Wann ist ein SiGeKo gesetzlich vorgeschrieben?

Ein SiGeKoordinator ist verpflichtend, wenn auf einer Baustelle mehrere Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig sind. Die Grundlage dafür bildet die Baustellenverordnung (§ 3 BaustellV).


Welche Aufgaben hat ein SiGeKo in der Planungsphase?

In der Planungsphase erstellt der Sicherheitskoordinator u. a. den SiGe-Plan, analysiert Gefährdungen und legt Schutzmaßnahmen fest. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren, bevor die Bauarbeiten beginnen.


Wer ist für die Beauftragung des SiGeKo verantwortlich?

Der Bauherr ist gesetzlich verpflichtet, einen Sicherheitskoordinator zu bestellen, wenn die Voraussetzungen der Baustellenverordnung erfüllt sind. Die Bestellung muss schriftlich erfolgen.


Welche Qualifikationen braucht ein SiGeKo?

Ein SiGeKoordinator benötigt eine abgeschlossene technische Ausbildung (z. B. Bauingenieur, Meister), mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Bauwesen sowie eine anerkannte SiGeKo-Weiterbildung nach RAB 30.


Wie kann man den richtigen SiGeKo finden?

Vergleichen Sie verschiedene Anbieter, achten Sie auf Qualifikationen, Erfahrung und Referenzen. Es gibt spezialisierte Vermittlungsdienste, über die Sie geprüfte Experten in Ihrer Region finden – kostenlos und unverbindlich.

 

 

🧠 Noch mehr zum Thema:

Kommentare