Antwort
Der SiGeKo begibt sich regelmäßig auf die Baustelle, um die Einhaltung der in der Planungsphase ausgearbeiteten Maßnahmen zu kontrollieren.
Werden die notwendigen Maßnahmen nicht eingehalten, weist der SiGeKo die entsprechende Firma darauf hin. Sollte die Einhaltung der Maßnahmen nicht möglich sein, zum Beispiel bei einer nicht vorhandener Absturzsicherung, die erst zur Baustelle transportiert werden müsste und anschließend aufgebaut wird, kann es sein, dass die Arbeiten unterbrochen werden müssen und erst fortgeführt werden dürfen, wenn kein Gefahrenzustand mehr besteht.
Hier ist eine Übersicht der einzelnen Tätigkeiten:
- Fortlaufende Kontrolle der Einhaltung vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) durch alle Beteiligten.
- Achten auf Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten sowie auch gegenüber Dritten.
- Veranlassen geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken und Einschreiten bei Gefahrenzuständen.
- Organisieren / koordinieren der Zusammenarbeit der Unternehmen im Rahmen von Baustellenbesprechungen.
- Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Bauausführenden und deren Koordination.
- Anpassung des SiGe-Planes bei erheblichen Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens.