Was macht ein SiGeKo in der Planungsphase?

Antwort

In der Planungsphase wiegt der SiGeKo im Wesentlichen die zu erwartenden Gefahren und Risiken der Baustelle ab, berät die Bauleitung hinsichtlich Lösungen und erstellt auf Grundlage der analysierten Daten den sogenannten „SiGe-Plan“.

Achtung, Verwechslungsgefahr⚠️

❌ Mit der Planungsphase sind nicht bauplanerische Tätigkeiten gemeint, wie beispielsweise die Arbeiten eines Architekten.

✅ Es handelt sich hierbei rein um die beschriebenen Tätigkeiten nach RAB 30!
 

Hier ist eine Übersicht der einzelnen Tätigkeiten:
  • Analyse der Vorplanung, Entwurfsplanung und Werkplanung auf Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekte und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten.
  • Ausarbeiten eines SiGe-Plans auf der Grundlage der vorgenommenen Analyse.
  • Feststellen von Wechselwirkungen zu betrieblichen Tätigkeiten.
  • Beratung bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Wartungseinrichtungen.
  • Festlegen von Meldepflichten an den SiGeKo.
  • Erstellen einer Unterlage nach Baustellenverordnung für eine sichere Durchführung von Instandhaltungsarbeiten.
  • Erstellen der Vorankündigung.