Arbeitsschutz wird in wenigen Betrieben kontrolliert

Nur in rund zwei Prozent der Unternehmen pro Jahr schauen die Arbeitsschutz-Kontrolleure vorbei – obwohl es deutlich mehr sein sollten. Grund dafür ist der Personalmangel.
Alle 40 bis 50 Jahre bekommt ein Unternehmen im Schnitt Besuch von Behördenmitarbeitenden, die überprüfen, ob im Betrieb der Arbeitsschutz gewährleistet ist. Daran hat auch die Einführung einer gesetzlichen Mindestbesichtigungsquote im vergangenen Jahr nichts geändert, wie eine Recherche von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung zeigt. In dem seinerzeit von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eingebrachten Gesetz ist eigentlich geregelt, dass Arbeitsschutzbehörden jährlich fünf Prozent der in den Bundesländern ansässigen Unternehmen kontrollieren sollen.

Doch davon ist Deutschland laut der Recherche weit entfernt: Die Kontrollquote lag im vergangenen Jahr unverändert bei knapp über zwei Prozent im Bundesschnitt, was rechnerisch einen Besuch in 40 bis 50 Jahren pro Unternehmen bedeutet. In einigen Bundesländern wird noch weniger kontrolliert: In Baden-Württemberg lag die Kontrollquote im vergangenen Jahr bei lediglich 0,8 Prozent – oder einer Kontrolle in etwa 120 Jahren. Hessen und Sachsen liegen nur knapp darüber, dort waren es jeweils 1,1 Prozent. In Schleswig-Holstein lag die Quote bei 1,3 Prozent.

Hauptgrund für die geringe Anzahl an Besichtigungen: der Personalmangel in den Behörden. Die Umfrage der Medienhäuser bei den Aufsichtsbehörden der Bundesländer ergab, dass in einigen Bundesländern kaum Fachkräfte zur Verfügung stehen und gleichzeitig gar keine oder zu wenig neue ausgebildet werden. In Sachsen zum Beispiel gibt es überhaupt kein Ausbildungsprogramm für Arbeitsschutz. Gleichzeitig würden in dem östlichen Bundesland bis 2026 mindestens 16 der 100 Aufsichtsbeamten in Rente gehen und somit als Kontrolleure oder Kontrolleurinnen fehlen. In Bundesländern wie Hessen sieht es nur leicht besser aus. Dort würden derzeit elf Arbeitsschutzfachkräfte ausgebildet, obwohl eine mittlere zweistellige Zahl neuer Beamter und Beamtinnen benötigt werde.

Vonseiten der Politik überprüft laut dem Bericht bis 2026 keiner, wie viel die Einführung der Mindestbesichtigungsquote gebracht hat. Denn um einen bundesweiten Wert feststellen zu können, sollten erst alle Daten der Bundesländer vereinheitlicht werden.

Quelle: Personalwirtschaft