SiGeKo oder SiBe? Wer wann welche Rolle braucht – und was Unternehmen wissen müssen

~ Anonymous
Vergleich SiGeKo und Sicherheitsbeauftragter

Datum: 16.04.2025 - Lesedauer: 5 Minuten - Autor: ExpertMe GmbH

 

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SiGeKo oder SiBe – Warum die Begriffe oft verwechselt werden

Wer ein Bauprojekt plant oder als Unternehmer Verantwortung trägt, stößt früher oder später auf diese beiden Begriffe: SiGeKo und SiBe. Beide haben etwas mit Sicherheit zu tun. Doch was genau? Und wer braucht eigentlich wen?

Nicht selten werden die beiden Rollen durcheinander gebracht. Schließlich geht es bei beiden um den Schutz von Menschen – sei es auf der Baustelle oder im Betrieb. Das Problem ist nur: Wenn man nicht genau weiß, wer was macht, kann das Folgen haben. Im schlimmsten Fall rechtliche Konsequenzen oder Unfälle, die vermeidbar gewesen wären.

Dazu kommt: Die gesetzlichen Vorgaben unterscheiden sich. Die eine Rolle ist oft Pflicht auf Baustellen, die andere braucht man, sobald das Team eine bestimmte Größe erreicht hat. Das sorgt für Verwirrung.

In diesem Beitrag schauen wir uns an, was genau ein SiGeKo macht und wo der Unterschied zum Sicherheitsbeauftragten – dem SiBe – liegt. Danach ist klar, wer wann welche Rolle spielen muss. Und wer nicht nur muss, sondern besser auch will. Denn Arbeitsschutz geht uns schließlich alle an.

 

Was ist ein SiGeKo?

Ein SiGeKo ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Die Abkürzung stammt aus der Baustellenverordnung. Klingt erst mal trocken, oder? Ist aber ziemlich wichtig. Der SiGeKo sorgt dafür, dass auf Baustellen niemand zu Schaden kommt – zumindest ist das das Ziel.

Aber was macht der SiGeKo genau? Er kümmert sich darum, dass alle Firmen, die auf einer Baustelle arbeiten, sicher miteinander arbeiten können. Da laufen oft viele Gewerke gleichzeitig rum: Dachdecker, Elektriker, Maurer, vielleicht noch ein Kranführer. Wenn keiner den Überblick behält, wird’s schnell gefährlich.

Der SiGeKo plant und koordiniert die Sicherheitsmaßnahmen. Er erstellt einen SiGe-Plan, in dem steht, welche Gefahren es gibt und wie man sie vermeidet. Zum Beispiel: Wo müssen Absturzsicherungen hin? Wer sperrt Gruben ab? Wann dürfen welche Arbeiten gleichzeitig stattfinden – oder eben nicht?

Wichtig zu wissen: Der SiGeKo ist kein Bauleiter. Er sagt den Firmen nicht, wie sie ihre Arbeit machen sollen. Aber er sorgt dafür, dass alle gemeinsam sicher arbeiten. Das ist ein großer Unterschied.

Außerdem ist der SiGeKo kein freiwilliger Helfer. Auf bestimmten Baustellen muss ihn der Bauherr beauftragen. Zum Beispiel, wenn auf der Baustelle mehrere Gewerke gleichzeitig oder nacheinander arbeiten. Oder wenn es besonders gefährlich ist, weil z. B. in großer Höhe gebaut wird.

Ein SiGeKo braucht Fachwissen. Das bedeutet: Ohne Ausbildung geht es nicht. Er muss sich mit Bauprozessen auskennen, mit Arbeitsschutzvorschriften sowieso. Darum gibt es spezielle Lehrgänge. Mehr dazu später.

 

Was ist ein Sicherheitsbeauftragter?

Der SiBe ist der Sicherheitsbeauftragte. Das klingt ähnlich wie SiGeKo, ist es aber nicht. Er hat mit der Baustelle erst mal gar nichts zu tun – es sei denn, er arbeitet dort als Angestellter seines Unternehmens.

Der Sicherheitsbeauftragte kümmert sich um den Arbeitsschutz im Betrieb. Also in der Firma selbst. Er passt auf, dass im Arbeitsalltag keine Unfälle passieren. Das kann in einer Schreinerei sein, in einem Büro oder auf der Lagerhalle. Ganz egal. Sobald ein Betrieb mindestens 20 Beschäftigte hat, sollte es laut Gesetz einen Sicherheitsbeauftragten geben.

Der Unterschied zum SiGeKo ist: Der SiBe wird nicht beauftragt, sondern bestellt. Meistens von der Geschäftsleitung. Das ist eine ehrenamtliche Aufgabe. Der Sicherheitsbeauftragte hat keine Führungsverantwortung, das heißt, er gibt keine Anweisungen. Aber er hat ein Auge drauf, dass alles sicher abläuft.

Zum Beispiel:

  • Er sieht, dass ein Kollege keine Schutzbrille trägt – dann spricht er ihn an.
  • Er merkt, dass Stolperstellen im Gang sind – und meldet es.
  • Er achtet darauf, dass Maschinen sicher bedient werden.

Wichtig: Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) ersetzt weder die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) noch den Sicherheits- und Gesundheitsschutzbeauftragten (SiGeKo). Er unterstützt die beiden. Einfach gesagt, er ist so was wie ein verlängerter Arm im Betrieb.

Ein Sicherheitsbeauftragter braucht Grundwissen im Arbeitsschutz, auch wenn er kein Spezialist sein muss. Oft wird er durch Schulungen vorbereitet. Diese sind meist kürzer als die eines SiGeKo, weil die Aufgaben anders gelagert sind.

Zusammengefasst:

  • Der SiGeKo sorgt für Sicherheit auf Baustellen.
  • Der SiBe achtet im Unternehmen auf den täglichen Arbeitsschutz.

 

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

Obwohl sowohl der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) als auch der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) im Bereich Arbeitsschutz tätig sind, unterscheiden sich die beiden Funktionen in mehreren Punkten deutlich.
Ein zentraler Unterschied liegt im Einsatzbereich: Während der SiGeKo auf Baustellen tätig ist, übernimmt der Sicherheitsbeauftragte Aufgaben im Unternehmen selbst.

Die folgende Übersicht stellt die wesentlichen Unterschiede beider Rollen gegenüber

Vergleich SiGeKo und Sicherheitsbeauftragter (SiBe)

Zusammenfassung

  • Der SiGeKo ist für die sicherheitsgerechte Koordination auf Baustellen verantwortlich, insbesondere dann, wenn mehrere Unternehmen gleichzeitig tätig sind oder besondere Gefährdungen vorliegen.

  • Der Sicherheitsbeauftragte hingegen unterstützt im Unternehmen den laufenden innerbetrieblichen Arbeitsschutz und dient als Ansprechpartner für Kollegen, ohne jedoch eine eigene Anweisungsbefugnis zu haben.

 

Wer braucht wann welche Rolle?

Die Frage, wer einen SiGeKo oder einen SiBe benötigt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Vor allem von der Art des Projekts oder der Unternehmensgröße. Gesetzliche Vorgaben und berufsgenossenschaftliche Regelungen geben hier eine klare Orientierung.

Wann wird ein SiGeKo benötigt?

Ein SiGeKo ist verpflichtend, sobald bestimmte Voraussetzungen auf einer Baustelle erfüllt sind.
Der Bauherr muss einen SiGeKo beauftragen, wenn:

  • Mehrere Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätig sind, oder
  • besonders gefährliche Arbeiten durchgeführt werden (zum Beispiel Arbeiten in großer Höhe, Arbeiten mit Gefahrstoffen), oder
  • die Baustelle eine bestimmte Dauer überschreitet oder eine hohe Anzahl an Beschäftigten vor Ort tätig ist.

Die Grundlage hierfür ist die Baustellenverordnung (BaustellV). Der Bauherr trägt die Verantwortung, kann die Beauftragung jedoch an einen geeigneten Dritten delegieren. Ein SiGeKo muss über die notwendige Fachkunde verfügen, um die komplexen Aufgaben wahrzunehmen.

Wann wird ein SiBe benötigt?

Ein Sicherheitsbeauftragter (SiBe) ist in Unternehmen erforderlich, sobald mindestens 20 Beschäftigte vorhanden sind.
Diese Vorgabe stammt aus der DGUV Vorschrift 1. Die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten ist eine Empfehlung der gesetzlichen Unfallversicherungsträger und wird häufig auch bei kleineren Unternehmen praktiziert, um den Arbeitsschutz zu stärken.

Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Arbeitgeber dabei, den Sicherheits- und Gesundheitsschutz im Betrieb umzusetzen. Er ist in der Regel selbst Beschäftigter des Unternehmens und wird intern bestellt.
Besonders in Unternehmen mit erhöhter Gefährdungslage – etwa in der Bau- oder Industriebranche – ist ein SiBe eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Arbeitsschutzsystem.

Wann ist eine Kombination sinnvoll?

In vielen Bauunternehmen sind beide Rollen erforderlich:

  • Als Arbeitgeber muss das Unternehmen ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl einen Sicherheitsbeauftragten bestellen, der den Arbeitsschutz im Betrieb unterstützt.
  • Gleichzeitig kann das Unternehmen als Bauherrenvertretung oder Projektsteuerer verpflichtet sein, einen SiGeKo für die Baustelle zu benennen.

Beide Rollen ergänzen sich, sollten jedoch nicht miteinander verwechselt werden.

 

Fazit: Verantwortung erkennen und kompetent handeln

Die klare Unterscheidung zwischen SiGeKo und SiBe ist entscheidend, um den gesetzlichen Vorgaben im Arbeitsschutz gerecht zu werden. Beide Funktionen spielen eine wichtige Rolle für die Sicherheit von Beschäftigten, jedoch in unterschiedlichen Bereichen und mit unterschiedlichen Schwerpunkten.

Der SiGeKo übernimmt als Koordinator auf Baustellen eine zentrale Aufgabe bei der Planung und Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen. Ohne die entsprechende Fachkunde darf diese Rolle nicht ausgeübt werden. Gerade bei komplexen Bauvorhaben ist eine qualifizierte Koordination unverzichtbar, um Unfälle und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) hingegen ist im Unternehmen selbst tätig und unterstützt dort die betriebliche Sicherheitsarbeit. Seine Aufgabe ist es, auf mögliche Gefährdungen aufmerksam zu machen und seine Kolleginnen und Kollegen im sicheren Verhalten zu unterstützen. Auch wenn der Sicherheitsbeauftragte keine Weisungsbefugnis hat, ist er ein wichtiger Bestandteil des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes.

Gut geschultes Personal erhöht die Sicherheit in Ihrem Betrieb

Wer eine dieser Rollen übernehmen möchte – oder als Unternehmer für eine rechtssichere Organisation verantwortlich ist – sollte auf fundierte Aus- und Weiterbildung achten. Die Anforderungen an beide Funktionen sind eindeutig geregelt. Eine praxisorientierte Schulung sorgt nicht nur für Rechtssicherheit, sondern auch für mehr Sicherheit im Arbeitsalltag.

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